Hey ihr,

ich war viele Jahre Kunde in einem Autohaus und habe mir dort auch im Laufe der Zeit 4 Autos gekauft. Irgendwann hat man halt keine Lust mehr auf diese Marke und möchte das Fahrzeug verkaufen. Ich bin ins Autohaus und habe einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Es gibt nichts schriftlich. Ich habe lediglich gesagt ich will noch ca. 13.000 Euro für das Fahrzeug, falls es mehr wird habe ich auch nix dagegen ;)

Irgendwann wurde dann mein Auto auch verkauft und zwar für 13.700 Euro. Habe mich riesig gefreut, doch leider hat das nicht lange angedauert :( Sie zogen mir auf einen Schlag noch 1.150 Euro Werkstattkosten ab. Die haben mir z.B. die Bremsen erneuert obwohl es nicht nötig war, machten einen großen Kundendienst, erneuerten ein Bedienelement der Luftzirkulation etc.

Es wurde nie mit mir abgesprochen, dass diese Reparaturen durchgeführt werden sollen. Sie wurden einfach gemacht und mir nachträglich in Rechnung gestellt.

Jetzt habe ich natürlich einen Anwalt eingeschalten und fordere die gesamten Werkstattkosten wieder ein, da ja nichts mit mir abgesprochen wurde.

Die behaupten ich habe von Anfang an gesagt, dass sie das Auto verkaufsfertig machen sollen und mir dann die Kosten in Rechnung stellen ^^^ Das habe ich natürlich nicht gesagt ich bin ja nicht blöd und gebe denen einen Blankoauftrag.

Jetzt wollte ich mal fragen: Die sagen jetzt, dass ich es mündlich mit denen ausgemacht habe und ich sage das ist nicht richtig. Den Rechnungsbetrag haben die einfach einbehalten und mir nur 12550 Euro überwiesen.

Alle Tätigkeiten an meinem Auto wurden ohne mündliche Bekanntgabe oder schriftlichen Auftrag durchgeführt. Es wurde nur gesagt (also im nachhinein) die Reparaturen waren verkaufsentscheidend und es waren Forderungen des Käufers.

Habe ich da jetzt eine Chance zu gewinnen oder dreht man sich im Kreise und es heißt Aussage gegen Aussage??

Schonmal danke für eure Antworten aber bitte nur die die wirklich eine Ahnung von sowas haben danke.

Alex