Guten Tag,
ich hab seit einigen Monaten schon Rechtsstreit mit meinem Vermieter.
Kurze Erläuterung um was es geht...:
Wir leben seit Ende 2001 in der Wohnung in einem Mehrfamilien Haus (3 Parteien) , damals beim Einzug haben wir einen Kellerschlüssel erhalten und durften diesen immer Frei verwenden. Bis wir aneinander kamen gab es nie Probleme.
Im Mietvertrag steht nicht explizit das der Keller ein Teil ist aber es steht explizit drin das wir einen Kellerschlüssel erhalten haben.
Nun will der Vermieter mir die Nutzung des Kelllers untersagen und schickt mir Briefchen das ich eine Genehmigung brauche, um dort was zu lagern. (Sind zwei Fahrräder da er uns den Fahrradstell Platz entfernt hat.)
Nun hab ich mich im tollen Internet bisschen Schlau gemacht und bin auf diese Seite gelangt.:
Keller nicht im Mietvertrag - Warum und was sind die Folgen? (mietrecht.org)
(Punkt 2)
Nun wollte ich fragen, ob ich mich darauf beziehen. Das ich bei Übergabe einen Schlüssel erhielt (wofür auch wenn ich ihn sonst nicht nutzen darf) und ggf. aufs Gewohnheitsrecht seit fast 20 Jahren.
Danke für eure Hilfe! :)