Hallo ihr Lieben, ich habe eine etwas fachlichere Frage, bei der ich nicht weiterkomme: Person "A" verkauft seine UG (haftungsbeschränkt) an Person "B". Übernimmt dann B die Schulden des UGs, die davor entstanden sind, mit? Also muss er für diese Aufkommen oder muss A sie bezahlen, weil die UG zu diesem Zeitpunkt in einem Besitz war?

Ich habe nämlich von Notare, Steuerberater etc. immer unterschiedliche Antworten bekommen und hoffe, dass ich vielleicht hier einen Fachmann finde, der mir weiterhelfen kann :-) Unten habe ich den Abtretungsvertrag hochgeladen.

Vielen Dank