Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?

Guten Tag zusammen,

ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.

Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.

Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).

Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.

Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?

Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)

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Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

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