Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

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Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?

Guten Tag!

Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."

Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.

Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).

Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."

Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?

Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.

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