Polizei Berlin lehnt Einstellung in die Ausbildung aufgrund zuvieler Strafzettel ab?

Sehr geehrtes Community,

ich habe mich bei der Berliner Polizei für den mittleren Dienst beworben, habe die Polizeidiensttauglichkeit bestanden, das persönliche Vorstellungsgespräch auch, jedoch fehlte die Leumundsprüfung was für mich sehr merkwürdig war.

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Mail, indem steht, dass ich vom Auswahlverfahren ausgeschieden sei, was ich nich einsehen konnte. Ich hatte zuvor schon eine persönliche Zusage, dass ich zum 01.09.2017 eingestellt werde würde und mein Ranglistenplatz keine Bedeutung hat.

In meinem Führungszeugnis gibt es KEINE EInträge.

Ich habe im Einstellungsbüro angerufen und wollte den Grund wissen und der nette Kollege meinte, dass etwas mit meinem Leumund nicht stimme, ich zuviele Anzeigen vor 5-6 Jahren hätte. Ich bin mir sicher, dass ich keine Anzeigen habe, außer Strafzetteln (falsch parken, kein Parkschein, zu schnell gefahren etc.)

Jetzt möchte ich klagen und bin auf der Suche nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Berlin, der sich in dieser Materie auskennt und eventuell schonmal so einen ähnlichen Fall hatte.

Ich bitte euch um Hilfe, freue mich jetzt schon auf eure Antworten und bedanke mich vielmals im Voraus für euren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

GYPSY2727

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Itzehoer Verischerung verklagen?

Hallo,

Ich möchte mir gerne zu einem etwas KOMPLIZIERTEREN Fall einige außenstehende Meinungen einholen, von Leuten die entweder auf diesem Gebiet Fachmann sind, oder aber ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

Ich danke euch schon mal vielmals für eure Antworten.

Auch wenn der Fall etwas komplexer ist, möchte ich versuchen ihn möglichst kurz zu schildern.

Im August letzten Jahres kam es zu einem KFZ - Unfall, bei dem ich NACHTS dem unmittelbaren Nachbarn meiner Freundin ins Auto fuhr. Die Straße war irgendwie sehr schlecht beleuchtet... Da es späte Nacht war und ich nicht wusste, wem das Fahrzeug gehört, schrieb ich sofort meiner Freundin, leider konnte sie aber auch nicht sofort sagen, wer der Besitzer des Autos ist. (Der Chat ist nachweisbar und wurde schon als Beweismaterial anerkannt.) Wir einigten uns darauf, dass ich am frühen Morgen noch einmal komme und den Geschädigten auffindig mache.

Doch es kam anders. Ein Zeuge beobeachtete den Unfall und rief die Polizei, die auf einmal vor meiner Tür stand. Ich musste einen Alkoholtest machen (0,0 Promille) und mich von nun an verantworten wegen Verkehrsunfallflucht. (Noch in der Probezeit). Selbstverständlich habe ich den Schaden auch sofort meiner Versicherung gemeldet.

Mein Anwalt schilderte dann damals der Staatsanwaltschaft auch ganz genau, das es zu keinstem Zeitpunkt meine Absicht war den Unfall zu vertuschen. Beweismaterial wie der o.g. Chat wurden anerkannt und gegen eine 400€ Geldspende (Nicht Strafe) an ein Seniorenzentrum wurde der Fall fallen gelassen.

Nun, 9 Montae später möchte sich die Itzehoer Versicherung 2500€ Regress von mir zurückholen. Gezahlt wurden 6000. Nach mehreren Briefen, in dem ich den Sachverhalt nochmals deutlich mache und erkläre, stoße ich auf keinerlei Entgegenkommen. Ich sehe mich nicht in der Schuld, denn auch wenn ich damals die Polizei gerufen hätte, wäre sie zu keinem anderen Urteil oder Entschluß gekommen, als den Geschädigten zu informieren. Ich setzte mich mit diesem natürlich auch nochmal in Verbindung. Außerdem habe ich die Versicherung in ihren Rechten und Pflichten nicht verletzt.

Auch das dieser der unmittelbare Nachbar meiner Freundin ist, spricht doch klar dafür das ich keine Unfallflucht begehen wollte. Mein Auto stand dort tagtäglich.

NUN MEINE FRAGE:

Habe ich realistische Chancen die Itzehoer Versicherung mit Erfolg zu verklagen? Oder sollte ich die 2500€ Regress auf Raten zurückzahlen? Ich bin 19 Jahre und Azubi im 1. Lehrjahr.

Bin dankbar für jede Antwort.

Unfall, Polizei, Versicherung, Anwalt, Fahrerflucht, Klage, Regress

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