Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

Hallo Leute, was wäre, wenn man als 15 Jähriger auf einem Volksfest ist, ohne Eltern, um so in etwa 24 Uhr verlässt man das Festzelt weil man zum Parkplatz will wo die Mutter wartet um einen abzuholen, ein Polizist spricht einen dann auf dem Weg an nach Ausweis und so weiter und ob man schon 16 wäre.. bla bla bal... mir geht es eig. nur darum, wenn die Polizei einem alkoholisierten Minderjährigen auf einem Volksfest oder in einer Bar oder was weiß ich wo erwischt, egal ob sie ihn nun mit zum ausnüchtern nehmen, oder ihn in die Hände der Eltern übergeben, könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen? schon oder? bzw. die Eltern oder? Und, meine wichtigste Frage, wenn man da erwischt werden würde, man hat nur getrunken, nicht randaliert oder widerstand oder ähnliches geleistet, und man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen? Also ich meine könnte man sich trotzdem noch bewerben, oder könnte es heißen "sie wurden im Zusammenhang mit einer Straftat angezeigt - Sie dürfen sich nicht mehr bewerben bzw. die Polizei nimmt sie nicht" oder so etwas?? Könnte einem so etwas widerfahren? Oder muss man dafür etwas anstellen wo man mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommt, dass man nicht mehr zur Polizei darf?

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Darf man Untermieter nach einer Zwangsversteigerung räumen?

Hallo zusammen, wir haben ein riesen Problem. Wir haben ein Einfamilienhaus ersteigert. Erst nach der Ersteigerung haben sich die Nachbarn geoutet und uns erzählt, dass das Haus vom Vorbesitzer und einer "Untermieterin" bewohnt wird. Wir waren selbst vor der Versteigerung viermal vor ort, als auch bei den Nachbarn, aber es hatte keiner aufgemacht. Wir haben einmal die Chance gehabt mit dem Vorbesitzer zu sprechen. Er behauptet, dass es offiziell kein Mietvertrag gäbe. Wir haben dennoch durch einen Boten von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, eigenbedarf angemeldet und sie gekündigt. Ihm haben wir 8 Wochen für den Auszug eingeräumt. So wie es allerdings ausschaut, müssen wir durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Den Titel haben wir schon. Nun stellt sich die Frage, ob wir Sie nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist auch mit räumen dürfen??? Wenn nicht, wie bekommen wir sie raus? Sie ist eigentlich seine Freundin und würde, wenn wir ihn räumen würden, ihn wieder rein lassen. Dürften wir denn ins Haus, wenn er geräumt wäre, sie aber noch im Haus wohnt, trotz Kündigung? Es gibt nur einen Hauseingang und auch nur eine Küche. Dürfen wir ihn vom Grundstück weisen, wenn er geräumt ist aber sie nicht, obwohl sie ihn sonst rein lassen würde? Wir sind für jede Hilfe dankbar!!!

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DHL lehnt ..wie so oft ..Schadensregulierung ab und reagiert auf kein Einschreiben!

Hallo.. ich bin ziemlich verärgert und brauche einen rat.. am 21. januar 2013.. verschickte ich eine voll funktionsfähige.. sicher verpackte.. völlig entleerte sowie versicherte (bis 500.-) jura impressa F50 kaffeemaschine.. am 23.januar 2013 kam diese maschine mit totalschaden und von dhl umverpackt beim kunden an.. der kunde schrieb mir eine email samt Fotos von der umverpackung und vom totalschaden der Maschine.. dhl hat den schaden aufgenommen. ich als vertragsnehmer und versender habe mich an dhl gewendet mit der bitte um Schadensregulierung.. drei wochen hört ich nichts.. auch nicht nachdem ich 4x bei dhl die servicehotline angerufen habe.. im Gegenteil.. ich wurde noch unfreundlch angefahren.. ich wäre ja schließlich nicht die einzige die ware versenden würde.. ich bekomme schon bescheid.. aber dann wenn dhl es will und nicht dann wenn ich es will.. ich bin fassungslos wie dort der service reagiert.. jedenfalls bekam ich am nächsten tag doch tatsächlich ( nach drei wochen^^) die mitteilung das dhl den verursachten schaden durch dhl^^ablehnt.. angeblich war noch wasser in der Maschine und dadurch wäre der karton aufgeweicht und daher wäre ich selber schuld.. hallo ? so wie die fotos aussehen ist das Paket sehr heftig gestürzt.. selbst aus 1 m höhe hätte die jura bzw. das paket bei der verpackung überleben müssen.. aber die maschine vollkommen gebrochen und das an sämtlichen stellen.. daraufhin habe ich wiederspruch per einschreiben eingelegt mit Fotos.. email vom Kunden.. Kaufpreis.. fotos von der verpackung vor versendung usw usw. ich habe dhl eine frist bis zum 20.02.13 wegen schadensregulierung gesetzt.. heute ist der 23.02.2013 und ich habe bis heute NICHTS gehört.. weder.. das dhl die sachlge prüft.. ob ein ein einschreiben angekommen ist.. ob überhaupt irgendwas passiert.. der kundenservice von dhl ist sowas erschreckend unfreundlich .. frech und katastrophal das ich für so ein verhalten keine worte mehr habe.. mein kunde dreht durch.. will sein geld zurück.. dhl vera..... mich wo ich dabei bin und ich fühle mich so ziemlich allein gelassen.. selbst das ich denen angedrohht habe.. das ich rechtlichen beistand suchen werde und evtl. eine anzeige gegen dhl einleiten werde interessiert diesen verein keineswegs ! und ich sitze hier auf über 450,- Schaden !!!! ich habe mich mal in verschieden foren umgesehen.. dhl ist bekannt dafür ihre schäden von Kunden nicht auszugleichen.. bekannt dafür gleich erstmal den Kundens schadensmeldung wegen mangelnder verpackung usw. abzulehnen.. was glubt dieser verein eigentlich wer er ist ? was heißt bei dhl versichertes Paket... gesicherte einnahmen oder versichteres paket ?????

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Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung

Hallo liebe User,

Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).

Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.

So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.

Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:

  • einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
  • Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.

Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Vertragsrecht
Rückgaberecht (ACER BETRUG)

Ich musst mein Notebook 3 mal wegen Hardwarefehlern einschicken, die durch schlechte Qualität zustande kammen. Beim dritten mal wurde sogar in den Schadensbericht geschrieben das es sich nur um einen Software Fehler handelt, was jedoch nicht der Fall war. So kamm es wieder zum gleichen schaden und ich musste das Notebook schon zum vierten mal einschicken nun habe ich eine Email bekommen in der mir 63% des Kaufpreise angeboten werden oder nur ein Notebook mit halb so guter Hardware, da das alte weder durch das gleiche Model zu ersetzt ist noch repariert.

Mir ist bekannt das der Händler NACH einem Jahr zwei drittel des Kaufpreises erstatten muss.

Jedoch habe ich das Notebook vor Ablauf dieser Zeit zurückgesenden und mir wurde erst nach 2 Monaten geantwortet , hinzu kommt noch das das Notebook durch Reparaturen 3-4 Monate garnicht bei mir war.

Nun meine frage ist es Rechtens, -Beim dritten mal ein Softwarefehler in der Schadensbeschreibung anzugeben anstatte den Hardwarefehler um ein umtausch oder Rückgabe abzuwenden? Ist das nicht BETRUG? -Wird nicht das eintreffen des Notebookes gerechnet oder wann man erst eine Antwort erhält da diese extra hinaus gezögert wurde? -Gibt es ein Gesetzt wo fest drin steht ab wann der Händler wieviel von Waren wert nur noch erstatten muss, nach einer bestimmten Zeit?

Danke für eure Antworten im voraus

und kauft euch kein Acer

mfg den. m.

Notebook, Recht, Anwalt, Acer, Händler, Reklamation

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