Heilpraktiker fordert Ausfallhonorar

Hallo alle zusammen,

also ich bin gerade etwas schockiert.

Aus persönlichen Gründen vereinbarte ich am 07.01.2013 telefonisch um 16:37 Uhr einen Termin bei einem Heilpraktiker/ Coach (private Praxis) für den nächsten Tag (sein Vorschlag) um genau 15:00 Uhr (also keine 24h später). Er schickte mir an meine E-Mail-Adresse noch eine Bestätigungsmail, auf die ich zwar auch reagieren sollte, es aber nicht tat. Es kam mir etwas dazwischen und ich schickte ihm gegen Mitternacht (also schon am Tag des Termins in der Früh) eine E-Mail, in der ich das Anliegen erklärte.

Und gegen 16:20 Uhr kam dann folgende Mail von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***,

leider haben Sie den zwischen uns fest vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Ich hatte Ihnen auf Ihren Wunsch hin zeitnah einne Termin eingeräumt. Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im voraus abgesagtr werden, kann ich nicht akzeptieren, da ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben kann. Ich habe Sie in unserem Telefonat am 07.01., 16.37 Uhr, darüber informiert, dass ich eine Privatpraxis leite, darüber zeigten Sie sich in Kenntnis und sagten, dass Sie die Kosten der Behandlung privat übernehmen würden. Ihre Zusage des Termins in unserem Telefonat kommt einer vertraglichen Abmachung gleich. Als Anlage sende ich Ihnen daher die Rechnung für das Ausfallhonorar.

Solten Sie meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Ich weise darauf hin, dass dadurch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Freundliche Grüße"

Um einen Termin am nächsten Tag habe ich nie gebeten. Muss ich das Ausfallhonorar zahlen?? Oder kann ich das ignorieren? Hat jemand Ähnliches erlebt??

Besten Dank

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Heilpraktiker, Ausfallhonorar
Beamtenbeleidigung Entschuldigungsschreiben

Hi, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Bruder hatte vor kurzen einen Unfall (Betrunken in einen anderen gefahren) ich bin kurz danach auch dazugekommen, die Polizei traf erst später ein. Da mein Bruder und ich uns sehr ähnlich sehen kam es auf Grund der Aussage der anderen Fahrerin dazu das ich beschuldigt wurde gefahren zu sein. Darauf lief alles etwas aus dem Ruder... Es vielen eine Worte die ich im nachhinein bereue. Gut, etwas angetrunken war ich auch. Nun wollte ich an die Beamten einen Entschuldigungsbrief schreiben. Den ersten Entwurf habe ich mal angehängt. Meint ihr das geht so in Ordnung?

Vorwurf der Beleidigung und Wiederstand gegen die Festnahme in der Nacht vom 9.11. auf den 10.11.2012

Sehr geehrter Herr XXX, sehr geehrter Herr XXX.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für die von mir geäußerten Beleidigungen und den von mir geleistete Wiederstand.

Das war nicht mein normales Verhalten und sicherlich der Gesamtsituation geschuldet. Ich hätte sofort klarstellen sollen, dass ich nicht gefahren bin, jedoch wollte ich meinen Bruder nicht belasten. Ich war mit der Situation überfordert, dazu kam die Sorge um meinen Bruder, die Aufregung und der Alkoholeinfluss. Es tut mir wirklich leid. Außerdem möchte ich mich im Namen meines Freundes XXX XXXXX für sein verhalten entschuldigen. Ich bereue die Tat sehr und verspreche, dass das nicht wieder vorkommt. Ich hoffe Sie nehmen diese Entschuldigung an. Wenn Sie wünschen würde ich mich auch gerne noch einmal persönlich entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt
Auto verkauft, wird nicht abgemeldet. Zulassungsstelle, Polizei, Finanzamt können nichts unternehmen

Hallo,

ich habe am 1.10.12 mein Auto verkauft. Habe zum ersten mal eins verkauft, ohne es vorher abzumelden (habe dadurch einen großen Gewinn gemacht). Habe vom Käufer den Perso, Führerschein, den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kaufvertrag kopiert. Am 2.10 sollte dieser das Auto in Simmern abmelden (steht auch so im Kaufvertrag) und sollte sich bei mir melden. Da er sich nicht meldete habe ich mich selber gemeldet und da meinte er er wäre auf dem Weg zur Zulassungsstelle. Am 4.10 habe ich auf der Zulassungsstelle angefragt, ob mein Auto abgemeldet sei, war es nicht. Sofort habe ich der Zulassungsstelle den Kaufvertrag gebracht und mir wurde gesagt, dass die sich jetzt darum kümmern und ich nichts mehr machen muss. Letzte Woche habe ich dann mal bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, da wurde mir gesagt, dass das Auto noch nicht abgemeldet sei. Wieder bei der Zulassungsstelle angerufen, und die haben mir dann gesagt: "Oh, vergessen alles in die Wege zu leiten, wird direkt gemacht.". Ich bräuchte mich wieder um nichts zu kümmern... Dann am Samstag anruf von der Polizei, ich soll diesen bitte alle Daten zu dem Kauf bringen, hab dies getan und die sagten nur dass das Auto nun gefahndet wird und ich mal bei dem Finanzamt anrufen soll, um zu Fragen was mit den Steuern ist (Hab ja jetzt schon für mein neues Auto bezahlt und das alte). Da wurde mir mitgeteilt, dass diese erst was machen können wenn Sie von der Zulassungsstelle bescheid bekommen haben, dass das Auto ordnungsgemäß verkauft wurde. Die nette Frau vom Finanzamt hat dann zur Zulassungsstelle angerufen und mich wieder zurück gerufen... Leider sind die Käufer nicht zu erreichen (wahrscheinlich falsche Adresse angegeben) und dadurch kann nicht von einem ordnungsgemäßem Verkauf ausgegangen werden und das Auto kann nicht abgemeldet werden. Die Frau meinte dann zu mir ich soll Steuern und Versicherung einfach nicht mehr bezahlen (was jetzt schon mit den bezahlten ist, wusste Sie auch nicht) und dann kann das bis zu 2Jahren dauern, bis das Auto zwangsabgemeldet werden kann.

Hoffe dieser Text ist nicht zu lange gewesen... Meine Frage jetzt, was kann ich da jetzt machen und bringt es evtl einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Vielen Dank!

Gruß

Hennes88

Anwalt, Autoverkauf
Jugendarrest - Was kommt auf mich zu?

Hey, ich bin 16 und sitze höchstwarscheinlich eine Strafe von 4 Wochen bzw 6 Monaten in einem Jugendarrest (warscheinlich JVA Friedberg) ab. Den Grund hierzu möchte ich nicht nennen da dieser auch relativ irrelevant ist!

Hätte da nur ein paar Fragen über das was auf mich zukommt:

  • Darf ich dort Zigaretten rauchen?
  • Wie lange sitzt man da in der Zelle, werde ich dort Freigänge haben?
  • Was ist mit den Duschen? Sind das Kabinen oder gemeinsame Duschen?
  • Darf man da Fernsehn gucken? Wenn ja wielange?
  • Gibt es eine Chance meine Freunde welche warscheinlich mit mir zeitgleich eine Strafe absitzen müssen zu sehen? Wenn ja wann, wo und wie lange wird dies möglich sein täglich?
  • Darf man da Musik hören über ein Radio, evtl eigene CDs mitnehmen?
  • Es gibt einen Kiosk wie ich mitbekommen habe, darf ich Taschengeld mitnehmen?
  • Wie ich eben in einer Reportage über den Jugendknast gesehen habe, dürfen dort manche unter einigen Bedingungen die Familie an Wochenenden besuchen. Was sind die Bedingen und ist das von JVA zu JVA verschieden?

  • Bitte sonstige Informationen welche mich interessieren könnten auch drunter schreiben, mich würde einiges darüber interessieren da ich ein Neuling in Sachen sowas bin.

    !!Und eine Bitte an euch!! Bitte keine unnötigen Kommentare über das Thema, ich sehe meine Strafe ein und diskutiere nicht darüber, ich will mich nur bisschen darüber informieren und das solltet ihr respektieren besonders in einer solchen Platform welche extra dafür da ist!

MFG

Gesundheit, Kinder, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gefängnis, Jura, Justiz, Strafe
Darf ich nicht Nachschreiben?

Hallo Liebe Community, Ich bin 16 Jahre alt und besuche grade die 11. Klasse einer gymnasialen Oberstufe einer Kölner Gesamtschule. Nun ich war heute in der Schule um meine Klausur zu schreiben, die letzten Tage davor hatte ich keine guten Sympthome, mir war kalt, obwohl ich sehr warm angezogen war und noch unter mir eine Decke hatte, dazu habe ich leichte bis starke Kopfschmerzen und Druchfall, gestern sogar musste ich mich fast ergeben. Meine Eltern, waren darüber informiert und gestern sagten sie mir ich soll zu Schule gehen, da ich ein gutes Abitur haben soll. ( Argument meiner Eltern ) Narütlich habe ich mich auch erst wiedersetzt und wollte zuhause bleiben bin aber am nächsten Tag doch zur Schule gegangen. Heute Morgen habe ich wieder mein Bauch durch meinen Darm leer entsorgt. Ich hatte danach leichte Bauchschmerzen ( Fühlte sich so an also ob ich ein Zog im Magen hatte, also als ob mir der Magen total abgepumpt worden ist ). Für die Klausur hat man 2 Stunden zeit ( 90 Minuten ) Ich habe mich mit Freunden vor der Klausur getroffen und wir haben noch alles gelernt, dabei habe ich Kekse einer Freundin gegessen und hatte wieder starke Bauchschmerzen. Als der Lehrer da war haben wir mit der Klausur begonnen und ich habe die ersten 30 Minuten mit Bauchschmerzen geschrieben, dannach ( Nach 30 Minuten ) hatte ich aufeinmal sehr starke Kopfschmerzen und meine Stirn war heiß. Ich habe mich gemeldet, weil ich nicht weiter arbeiten könnte. Ich fragte ihn ob ich die Klausur abbrechen kann und nachhause gehen kann und in der nächste woche nachschreiben dürfte. Es sagte einfach Nein. Also versuchte ich weiter zu schrieiben Jedoch vergeblich. Anfang der 2 Stunde ( 50. Minute ) packte ich meine Sachen und ging aus dem Klassenraum und weißte ihn nochmal darauf das ich krank sei und er nahm mir den Bogen einfach kommentarlos ab,unterwegs zum Arzt fande ich im Flur die für die sek2 zuständige Abteilungsleiterin, und fragte sie ob ich nachschreiben kann, sie sagte auch Nein und sagte, dass wenn ich antrete, ich bestätige Fit für die Klausur zu sein und es angeblich in der Entschulidigungsregelung steht. Ich erklärte ihr, dass es mir vorhher schon schlecht ging und ich wegen meinen Eltern kommen musste. Dannach bin ich, um mich nochmal prüfen zu lassen zum Arzt gegangen. Es stellte sich heraus, dass ich eine Magendarminfektion habe und ich erhielt für den folgenen Tag ein Attest. Nun werde ich vorraussichtlich eine 5-6 bekommen und ich weiß das ich die Klausur locker mit 2-4 Schreiben könnte/kann, da ich das Thema sehr gut kann und Mathe sowieso mein Lieblingsfach ist. Nun wollte ich wissen ob ich wirklich nicht nachschrieben darf. Ich überlege vieleicht sogar einen Anwalt einzuschalten, da ich nachschreiben soll und ich diesen Spruch mit "dass wenn ich antrete, ich bestätige Fit für die Klausur zu sein" noch nie wirklich gehört habe und ich nicht, wie in der ZAP (Zentrale Abschluss Prüfung) gefagt worden bin ob ich in der Lage bin zu schreiben.

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Test, Arbeit, Schule, Anwalt, Krankheit, Gesetz, Abitur, Klausur, Lehrer, nachschreiben
Schadensersatz nicht zahlen (zivilrechtl.) - JVA?

Guten Morgen alle zusammen.

Ich hab da eine Frage.

Undzwar waren 2 Freunde und ich vor einiger Zeit unterwegs nachts und haben einiges getrunken (bei der Polizei später rund 2 promille), und haben dann (jugendlicher leichtsinn und alkohol halt), gedacht wir brechen uns an einem auto mal nen Mercedes Stern ab. Daraus wurde im betrunkenen Zustand dann randalieren, an mehreren Autos. Letztendlich wurden wir festgenommen.

Aber um die Tat an sich geht es garnicht. Heute bekamen wir einen Brief, wir sollen 7548,44€ bis zum 25.09. auf ein Anwaltskonto überweisen.

So nun meine Frage: Wir sind alle erst 18/19, noch Schüler, kein eigenes Einkommen und können das nicht zahlen. Ich wohne dazu noch alleine, finanziere das vom Unterhalt. Was passiert da bei einer zivilrechtlichen Klage?

Mir ist von mehreren schon gesagt worden es passiert im Prinzip nichts, wenn bei uns nichts geholt und nicht gepfändet werden kann, ist das so. Es könnte darauf hinauslaufen das die Geschädigten immer wieder vollstrecken, bis zu 30 Jahre lang, und wir dann zahlen müssen wenn bei uns was zu holen ist.

Stimmt das? Da das die zivilrechtliche Seite ist. Die strafrechtliche Seite mit wahrscheinlich einem Haufen Sozialstunden machen mir da weniger Sorgen.

Nur meine Mutter ist natürlich völlig aufgelöst, aber die kann finanziell auch nicht helfen. Sie denkt, wenn ich das nicht bezahlen kann sitze ich das in der JVA als Tagessätze ab.

Aber das ist doch nur bei einer vom Gericht angeordneten Geldstrafe so oder nicht? Oder kann man wegen einer Zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch in den Knast gehen wenn man nicht zahlen kann?

Danke im Vorraus, und bitte keine Moralapostel Sprüche, ich weiß das das großer Mist war, auch wenn wir total blau waren, und ich bereue es ohne Ende!

Anwalt, Gericht, Gefängnis, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
Mein 1. kind lebt zur zeit in einer Pflegefamilie,wird das 2. kind auch vom JA weggenommen?

Hallo.....also ich bin jetzt 20 jahre alt und werde euch jetzt mal kurz schildern worums geht! Meine kleine tochter lebt zur zeit bei pflegeeltern....Das jugendamt meint es liegt eine kindeswohlgefährdung vor! was aber gar nicht der fall ist! Das JA beruht sich die ganze zeit über auf meiner vergangenheit,weil ich früher viel alkohol getrunken habe..... aber seit dem zeitpunkt wo ich schwanger war,keinen tropfen mehr angepackt habe,also ab da wo ich wusste das ich schwanger bin....und die kleine war ein absolutes wunschkind,bin auch jetzt noch mit dem vater der kleinen zusammen,und wir versuchen so gut es geht zusammen zu halten und um unsere kleine zu kämpfen....wir waren schon insgesamt 3x vor gericht,nur immer wieder wird mir die vergangenheit reingewürgt! dabei weiß ich sehr gut das ich alles für meine kleine tun würde,damit es ihr gut geht! ich bin mittlerweile am verzweifeln..... nun ist sie schon 8 monate alt..... und ich habe von anfang an gewusst,wenn ich schwanger werde,ändere ich mich,das habe ich getan,und dann bricht auf einmal alles zusammen :( ja,nun bin ich erneut schwanger,was aber jetzt nicht geplant war,aber eine abtreibung käme für mich nicht in frage....also würde ich gerne wissen ob das JA mir mein zweites kind auch einfach so wegnehmen kann???? Es ist kein weiterer vorfall in den letzten monaten passiert,weder mit alkohol noch anderen sachen! also können sies diesmal wohl kaum wieder auf meine vergangenheit schiebenn oder etwa doch??? kann mir da jemand bitte eine ehrliche und gute antwort drauf geben??? danke

Schwangerschaft, Anwalt, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, Pflegeeltern
Privat Auto verkauft (!), Nun angeblich kaputt

Hallo, ich habe gestern privat ein Auto verkauft (Fitzelbetrag von 300 Euro mit Alufelgen, Baujahr 1998).. Heute ruft der Typ plötzlich an, das Auto sei kaputt gegangen, ein Schaden von üben 700 Euro, er sei abgeschleppt worden usw. ich soll ihm das Geld vom AUto zurück geben und die 80 Euro oder er geht zum Anwalt und keine Ahnung was!!

Ich dachte, ich sei sowieso abgesichtert, da ich privat verkauft habe, außerdem gehe ich davon aus, dass er ein Händler war und das Auto nun auf alles mögliche gecheckt hat. (Da wäre was an der Achse kaputt und an einer Pumpe und keine Ahnung was alles, ich habe das Auto natürlich nie in der Werkstatt gepflegt, da ich es nur übergangsweise gefahren bin, bis ich ein gescheites Auto kaufen konnte) Und er sagt nun da wären alle möglichen Schäden dran und er will alles zurück.

Benutzt habe ich diesen Vertrag: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Allerdings wollte er den erst gar nicht mitnehmen, ich hab ihn erst darum bitten mpüssen, den Vertrag zu nehmen. Es gab einige dubiose Dinge, z.b. hatte er auch gefragt, wieso ich das Auto nicht mehr angemeldet habe, er wollte es gleich mtinehmen (mit meinen Schildern??) und er dachte ich habe die Schilder auf den ANzeigenfotos nur rausgeschwärzt, damit keine was mit meinem Nummernschild anstellt usw. (Richtige Insidertricks also scheinbar)

Ich habe keine Ahnung, was ich nun machen soll, ob ich ihm das Geld geben muss, aber ich will auch nicht für die zusätzlichen Kosten (Abschleppen, Anmelden) aufkommen und woher weiß ich, ob das Auto tatsächlich liegen geblieben ist?? (ich fahre das Auto seit 3 Jahren, es hjatte noch NIE Probleme gemacht)

Bin ich als Privatverkäufer nicht irgendwie bei so was abgesichert??

Ich bin wirklich dankbar für jede Antwort! (Habe totalen Bammel vor Anwaltsgeschichten oder Klagen und außerdem hat der Typ mich am Telefon schon total zur Sau gemach tund beleidigt und keine Ahnung!!)

Auto, Anwalt, Privat, Privatverkauf, Verkauf

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