Hausfriedensbruch - darf ich selbst Person aus meiner Wohnung entfernen?

Ist villeicht mal 2 - 3 stunden her: Vorab ich wohne mit meiner partnerin und ihrem 15jährigen sohn in einer mietwohnung. Ich liege im Bett und mache gerade ein schläfchen meine partnerin liegt neben mir. Plötzlich werde ich wach und sehe noch wie ihre tochter (19 jahre verheiratet , welche nicht in dieser wohnung wohnt und bereits hausverbot hat) bei uns durch das zimmer schleicht. Ich natürlich in einer sekunde hellwach gewesen und meine partnerin geweckt. Als ich in das zimmer des sohnes rübergehe und den unerwünschten gast über 10 mal auffordere zu gehen musste ich mir nur freche kommentare und beleidigungen anhören und das sie ihren bruder besuchen kann wann und sooft sie will also nahm ich sie nach weiteren aufforderungen die wohnung zu verlassen unter den armen und wollte sie hinausgeleiten (keine gewaltanwendung meinerseits) als sie mich wegschubste und mich beleidigte ich zitiere "Du fasst mich nicht an du ar***". Daraufhin rief ich die polizei sie traf ein kurz nachdem die tochter die wohnung verlassen hatte und im hausflur stand.Meine Partnerin und ich erstatteten anzeige wegen hausfriedensbruch sowie der beleidigung. Und jetzt der hammer kommt doch später glatt eine sms ich zitiere: "Dein freund bekommt von mir auch eine anzeige denn jetzt wo der schockzustand nachgelassen hat habe ich voll schmerzen und nicht nur so bisschen sitze gerade beim arzt"

Jetzt meine frage kann die damit durchkommen? Ich habe schließlich das hausrecht und ich habe sie weder verletzt noch sonstwas, ich habe sie mehrmals gebeten zu gehen, habe ihr mit der polizei gedroht und sie dann ohne gewaltanwendung rausbringen wollen. Kommt die mit der behauptung durch ich hätte sie verletzt und wenn ja was kommt da auf mich zu?

Polizei, Mietrecht, Anwalt, Anzeige, Beleidigung, Hausfriedensbruch
Sehr aggressive Anwälte, was kann man tun?

Hallo, wurde vor ein hier ansässiges Amtsgericht gezehrt bzw. verklagt wegen 11,50€ Streitwert. Es ging um nachträglich eingeforderte Anwaltskosten ( 39€ ), die ich nicht einsah zu zahlen da alles zuvor beglichen war.

Ich habe kein Geld für einen Anwalt da ich Hartz4 Empfänger bin. ... ja ich weiß erst jetzt nachträglich das ich Prozesskostenbeihilfe hätte beantragen können. Das wusste ich nicht und versuchte mich selbst zu verteidigen.

habe verlohren!

105€ Gerichtskosten, 126€ Anwaltskosten. -> 231€, theoretisch kommen dieser Streitwert noch dazu, alles zusammen meiner Meinung nach 241€

Ich bekam eine Rechnung dieser Anwälte von 262€ ^^ Jetzt fragte ich per e-mail an ob ich in Raten zahlen kann und bekam einen Brief der fast verschleierte das ich 91€ zusätzlich für eine Ratenzahlungsvereinbarung zahlen muss bei Unterschrift. Und ich hätte 10 Tage Zeit diesen Brief unterschrieben zurück zusenden.

Das machte ich nicht, sonder forderte telefonisch die Gesamtsumme an, da die bestimmt nochmals mit nicht miteinkalkulierten Zinsen kommen und wieder klagen. Darauf bekam ich keinen klaren Betrag sondern ich solle mal so 300€ zahlen, man sehe dann weiter.

Jetzt wird mir bestimmt ein Gerichtsvollzieher geschickt, jedoch möchte ich nicht über den Tisch gezogen werden, bitte bedenkt das ich real nichts schuldete!

Wie kann ich mich gegen solche undurchsichtigen Forderungen wehren? Die bekamen sozusagen vom Gericht eine Greencard und verlangen was sie wollen.

Es geht ihnen nichtmal um Geld, Sie haben den Auftrag von ihren Mandanten mit zu plätten.

Anwalt, Forderung, Hartz IV
Verdacht der Trunkenheitsfahrt - was nun?

Folgendes ist geschehen: Ich ging zu dem Auto meines Vaters und warf meine Jacke in das Auto (mein Vater war nicht anwesend), als ich bemerkte dass die Polizei hinter mir stand (eingeschränktes Halteverbot)

Diese wunk mich sofort zu ihnen hin und fragten mich ob ich den Führerschein dabei habe. Ich hab Ihnen diesen dann gegeben (ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon einen btm-eintrag) dadurch dachte ich mir schon was folgt: Sie forderten einen Drogentest, worauf ich sagte: "Ich bin nicht gefahren".

Ein Kumpel von mir sagte er wäre mit dem Auto meines Vaters (dessen Schlüssel(Keyless Card) ich dabei hatte) jetzt weiter gefahren und ich wäre Beifahrer. Die Polizisten fragten mich warum ich denn dann den Schlüssel hätte und ich zeigte ihnen dass der Fahrer für dieses Auto aufgrund Keyless Card den Schlüssel nicht benötigen würde.

Da mein Kumpel zu dem Zeitpunkt erst hinzukam, fragten Sie mich dann wie das Auto dort hingekommen sei und ich sagte: "Ich bin nicht gefahren". Sie wollten dann wissen wer gefahren ist und ich sagte: "Ich nicht"

Jedenfalls nahmen sie mich dann mit, was mich zu meiner Frage 1 bringt:

"War dies rechtens?"

Nun machten Sie dort einige dumme Test mit mir: Zeit einschätzten zum Beispiel (ich soll nach 30 Sekunden "Stopp" sagen: ich war bei 32 Sekunden ;-)) Diesen Test hätte ich verweigern sollen, habe ich mittlerweile rausgefunden, aber darauf haben mich die sehr schlecht gelaunten Herren von der Polizei nicht hingewiesen.

Dennoch machten Sie dann noch einen Drogenschnelltest der positiv auf THC & Amphetamin ausgefallen ist wodurch ein Arzt mir noch Blut abgenommen hat.

Nun bekam ich gestern einen Anruf von der Polizei und der Herr am Telefon teilte mir mit dass ich sehr positiv auf Amphetamin war. Er meinte ich bekomme 1. eine Strafanzeige und 2. stehe ich unter Verdacht der Trunkenheitsfahrt

Ich machte hierzu keine Aussage, weil ich von nun an grundsätzlich nicht mehr mit der Polizei rede.

Zu 1. habe ich recherchiert, dass diese Strafanzeige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird.

Zu 2.: Nun der Fall ist sehr komplex weil die Polizisten keine Zeugen haben dass ich gefahren bin: Alle bisher befragten Zeugen sagten, dass ich schon vor ihnen anwesend war und sie haben mich nicht fahren sehen.

Frage 2: Was erwartet mich da es sich ja nur um einen Verdacht der Trunkenheitsfahrt handelt? Müssen die meine Schuld beweisen oder muss ich mittlerweile meine Unschuld beweisen? Meine Unschuld beweisen könnte ich nur wenn ich wüsste wer das Auto dort abgestellt hat, weiss ich aber nicht. (Voraussichtliche Anordnung eines Fahrtenbuches?)

Der vollständigkeit halber muss ich noch 3.: Die Führerscheinstelle hinzufügen:

Frage 3: Wird diese bei einem "Verdacht" auch schon Tätig? Die Frage begründet sich daraus, dass wenn der Verdacht sich nicht bestätigt: Die Blutabnahme eigentlich nicht gerechtfertigt war und damit unzulässig/illegal war/ist.

Ich freue mich sehr auf Eure Antworten & Meinungen

Verkehr, Polizei, MPU, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen

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