Abtreibungsgegner: Proteste vor Praxen und Beratungsstellen verbieten?

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig sollen die Mahnwachen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen und Praxen in denen abgetrieben wird verboten sein.

Argumentiert wird mit dem Schutz der Schwangeren.

Bisher gab es Gerichtsurteile, die befanden, dass die betroffenen Frauen, das aushalten müssten, weil - so die Argumentation der Gerichte - das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als das Recht der Frauen, unbelästigt zur Beratungsstelle zu gelangen. Die Frauen müssten das, einfach ausgedrückt, eben aushalten.
Das Kabinett hat nun eine Entscheidung getroffen, die schwangere Frauen vor diesen Belästigungen schützen soll. Ein Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus wurde beschlossen. Die Grünen-Politikerin hofft, dass das Gesetz noch im Sommer durch den Bundestag geht. Danach sollen diese Demos innerhalb eines gewissen Radius in Zukunft untersagt sei.
Schwangere dürften dann in Hör- und Sichtweite nicht mehr gegen ihren Willen angesprochen werden. Geschieht dies doch, wäre es eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit maximal 5.000 Euro bestraft werden.
"Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau", sagt Paus. "Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen, auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird."

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/paus-gehsteigbelaestigung-100.html

Meine Fragen an euch:

  • Findet ihr das gut? Warum/Warum nicht?
  • Ist das kommende Gesetz die Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit aufgrund linksgrüner, feministischer Ideologie?
  • Habt ihr euch selbst bereits durch Abtreibungsgegner belästigt gefühlt?
Neues Gesetz gegen Abtreibungsgegner finde ich richtig. 76%
Neues Gesetz gegen Abtreibungsgegner finde ich falsch. 24%
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Meinung des Tages: Wie sollte mit dem Begriff „Rasse“ umgegangen werden – besonders im Grundgesetz?

Die Diskussion um den kritischen Rassenbegriff ist keine neue. Doch die Frage, wie damit umgegangen werden soll, ist noch lange nicht geklärt.

Wie das Saarland nun mit dem Begriff umgeht

Im Saarland einigten sich CDU und SPD darauf, dass der Begriff der Formulierung „Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ weichen soll.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Kira Braun, sieht in dieser Entscheidung die Möglichkeit, dass der veraltete und lebensfeindliche Begriff nicht mehr durch den Gesetzgeber reproduziert wird. Das Saarland folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der „Initiative Schwarze Menschen“.

Um diese Passage geht es unter anderem

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz1 steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“

Das sind die Schwierigkeiten bei der Änderung

Eigentlich wurde bereits nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 von der Großen Koalition beschlossen, den Begriff der „Rasse“ entsprechend auszutauschen. Letztlich scheitere dies an Differenzen zwischen der Union und der SPD. Die Sorge dabei war unter anderem laut Heveling (CDU), dass Änderungen stets auch die Möglichkeit von Neuauslegungen der Verfassung ermöglichen.

Auch im Koalitionsvertrag der Ampel ist dieser Punkt festgehalten – doch auch knapp zwei Jahre später gibt es kaum Neuerungen.

Das sind die Standpunkte

Dr. Isabelle Kutting, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Jena, sieht im Begriff der „Rasse“ das Problem, dass zwar inzwischen bekannt sei, dass es sowohl aus genetischer als auch aus biologischer Sicht keine Menschenrassen gebe, aber der juristische Begriff in diesem Denkmuster verweilt. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen sowohl für Betroffenen von Rassismus als auch diejenigen, die in der Rechtsanwendung arbeiten.

Anders sieht das Christian Kirchberg, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Der Begriff als solcher ist für ihn ein polemischer. Eine Streichung hält er für nicht sinnvoll, da der Begriff auch international verwendet wird. Er spielt damit auf den englischen Begriff „race“ an, der regelmäßig in „Rasse“ übersetzt wird. Auch diese Übersetzung wird kritisch gesehen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der Debatte? Sollte die Änderung stattfinden und falls ja, was wären mögliche Optionen? Falls nein, was spricht Eurer Meinung nach gegen eine Änderung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start in Richtung Wochenende!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/grundgesetz-rasse-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/rassebegriff-grundgesetz-101.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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