Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).
Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.
Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.
Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?
Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.
Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?
Ich weiß, ist alles kompliziert...
Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟
Mit freundlichen Grüßen