Wie viel Bafög steht mir zu bei Jugendhilfe?

Hier ist ein sehr kompliziert geschildeter Fall,weswegen ich dringends Hilfe benötige :D

Also,ich bin 19 Jahre alt und habe einen Studienplatz in Dortmund bekommen. Ich bekomme jedoch Jugendhilfe inklusive eine sogenannten "Verselbstständigungswohnung". Jedoch ist das Ziel von mir und meiner Betreuerin hinsichtlich meines Alters der Auszug und die komplette Selbstständigkeit. Also haben wir vor, die nächste Wohnung durch Bafög finanzieren zu lassen. Meine Betreuerin sagt jedoch, ohne eine eigene Wohnung stehe der volle Satz an Bafög nicht zu. Daher wollen wir erst mal ALG II beantragen um eine Wohnung zu bekommen,die nicht vom Jugendamt nötig ist. Ich finde das jedoch ziemlich komisch,denn die Jugendhilfe ist doch nur eine zeitlich begrenzte Hilfe bis zur Verselbstständigung,wieso würde das Bafög Amt also die Jugendhilfe als Grund sehen mir die Leistungen zu kürzen? Natürlich ist das Problem,dass meine Wohnung dadurch finanziert wird und daher der volle Satz solange nicht notwendig sei,jedoch finde ich da die Jugendhilfe endet,sobald ich das Geld bekomme und die Wohnung gefunden habe dürfte das doch nicht wirklich ein Grund sein,oder sehe ich das etwa falsch.Hätte da gerne eine Erklärung für :D

Der Antrag auf Grundsicherung verlangt nämlich auch das Beantragen von Bafög im vorraus,jedoch wird ja dann trotzdem die Leistung gekürzt,sollte meine Betreuerin Recht behalten wegen der Jugendhilfe .Das heißt ich müsse für meine Wohnung und das Studium teilweise von der Grundsicherung finanziert werden,was an sich nicht schlimm ist, jedoch auch aufwändiger im Falle eines Umzuges nach Dortmund.Irgendwas wenn nicht alles muss ich doch falsch sehen...

Studium, BAföG, Jugendamt
Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?

Hallo,

ich versuche es kurz zu halten:

Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:

§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]

§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)

Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).

Baden-Württemberg, BAföG, Fachoberschule, Schleswig-Holstein, Paragraph
Wie finanziere ich mir meine Wohnung mit 19 als Schüler?

Hallo zusammen, bin zurzeit 19 Jahre alt (männlich) und besuche im August 2015 erneut die Schule (Fachabitur am Berufskolleg). Habe jetzt fast ein Jahr gearbeitet über Aushilfsbasis, bedeutet selbst steuern gezahlt usw. Ich möchte gerne ausziehen weil ich die Wohnung kaum noch betreten kann wenn mein Vater zuhause ist. Er hatte mich in Vergangenheit bereits geschlagen gehabt und einmal bin ich soweit gegangen dass ich die Polizei eingeschaltet habe. Nur dann hieß es Aussage gegen Aussage. Und das Interesse der Familie (4 Schwestern und Mutter) wäre durch diesem Vorfall auch nicht geschädigt worden. Nur ich fühle mich absolut nicht mehr wohl zuhause, vorallem wenn ich Ihm auf 120 qm zur jederzeit aus dem weg gehen muss.. die Frage die sich mir stellt ist ob ich während meiner Schulzeit das Recht auf iwelche Zuschüsse habe ? Ich werde während meiner Schulzeit nur auf 450€ Basis arbeiten können und mir damit Wohnung, Essen und weitere Fixkosten nicht leisten können. Mein Vater ist Alleinverdiener und kommt auf seine 3.500 - 4.000 Netto monatlich bei 5 Kindern. Die Frage die sich mir stellt ist ob ich Anspruch auf Zuschüsse wie Bafög oder Wohngeld habe oder eine Chance beim Jugendamt habe ? Ich werde es hier aufkeinen Fall weitere Monate und Jahre aushalten können. Mit 19 vom eigenen Vater geschlagen zu werden, nur wegen Streiten wie "du machst Mir keinen platz wenn ich an dir vorbeigehe" kann ich nicht weiter tolerieren auch wenn es mein Vater ist. Deswegen bitte ich darum mir nicht mit Antworten wie "Vertrag dich doch" oder "noch 2 Jahre packst du" diesbezüglich zu kommen. Mir sind selbst Heime lieber als das hier. Würde mich sehr über Hilfe freuen. Lg

ausziehen, BAföG, Finanzierung, Jugendamt, Sozialamt, Wohngeld, Zuschüsse, volljährig

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