Geht darum, dass ich im BWZ von 10/2016 bis 09/2017 im Monat April in einer geringfügigen Beschäftigung 200€ verdient habe. Es war nur dieser eine Monat im BWZ und da ich dachte, ich muss es dem Bafög nicht mitteilen, wenn es unterhalb der 450€ grenze ist, frage ich mich, ob ich beim zweitantrag fürs Bafög probleme bekommen könnte ? Ich mein, es war ohne hin nur der eine Monat und dann auch nur 200€. Meint ihr einfach weiterhin verschweigen, oder morgen beim Bafög amt anrufen und bescheid geben ?
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