Bafög ohne Einkommensteuerbescheid meiner Eltern?

Hallo, es geht um meinen Bafög-Antrag. Ich hab schon vor zwei Monaten alle Anträge eingereicht, und auch das Bafög-Amt hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass alle Anträge vollständig sind BIS auf die Einkommensteuerbescheide meiner Eltern.

Ich habe meine Eltern gebeten diese mir zu geben. Was sie mir gegeben haben waren die Lohnsteuerbescheide. Ich hab beide schon angesprochen und gemeint, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass Einkommensteuerbescheide, etwas anderes sind als Lohnsteuerbescheide. Beide Eltern meinten zu mir:" Jaja, die Lohnsteuerbescheinigungen sind dasselbe", haben mir diese in die Hand gedrückt und das wars.

Jetzt erfahre ich zum zweiten Mal genau das, was ich befürchtet habe. Es ist nicht dasselbe. Nun ist es ja so, dass die Einkommensteuerbescheide direkt vom Finanzamt sind. Das heißt, meine Eltern müssten sie entweder a.)Irgendwo haben oder b.) (was ich eher vermute), müssten sie erst noch einen vom Finanzamt anfordern. Sowas dauert aber garantiert nochmal 2-3 Monate und bis dahin stehe ich ohne Einkommen in den ersten Monaten da.

Was kann ich dagegen tun? Schließlich habe ich meinen Teil erfüllt, alles genau gelesen und befolgt. Meine Eltern dagegen haben es sich einfach ziemlich leicht gemacht, ohne sich da weiter Gedanken zu machen (sind getrennt).

Kann ich nicht gleich stattdessen, den Antrag so einreichen, dass ich dann gleich Bafög-Hochsatz bekomme, und das Amt, dann dies mit meinen Eltern klären muss??

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Studium, BAföG, Finanzamt
Familienversicherung hat sich aufgelöst nun muss ich 1800€ Für 2 1/2 Monate zahlen (Details) Hilfe, was kann ich tun?

Mein Vater (Mutter verstorben) hat Deutschland (die EU) verlassen lebt seit Anfang April in Marokko . Da er sich nicht bei der AOK NordWest gemeldet hat wurde die Familienversicherung gestoppt. Nun steh ich da frisch mit Abitur (20Jahre alt ) möchte studieren und durch Zufall erfahre ich von der AOK dass ich vom 18.04-30.06.16 eine Versicherungslücke habe. Meine Versicherung bat mich darum zu checken ob jobcenter oder ähnliches den Beitrag übernimmt .Zu diesem Zeitpunkt war ich Schüler und bekam schülerbafög + Zuschüsse vom jobcenter für meine Wohnung . Das Jobcenter hat schon damals ausdrücklich gesagt (Bescheid), dass keine KV und PV gezahlt wird. Das Bafögamt hätte zu diesem Zeitpunkt bezahlt jedoch wusste ich nichts davon dass ich nicht mehr familienversichert bin . Nun sagt das Bafög Amt : ne zahlen wir nicht der bewilligungszeitraum ist vorbei . Nochmal zur Info : ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen kontakt zu meine Vater bzw. wurde von niemandem informiert über den Status meiner Versicherung . Nun habe ich den Brief hier liegen, dass ich zahlen muss für diese 2 1/2 Monate und das in 14 Tagen . Ich werde erstmal zu meiner Versicherung gehen und denen sagen dass ich Schüler war damit der Beitrag gedrückt wird . Desweiteren werde ich zum öffentlichen rechtschutz gehen und dort um ein Gespräch mit einem Anwalt beten . Wie sehen meine Chancen da aus kennt sich jemand aus ? Vielen Dank im Voraus .

Recht, Anwalt, Krankenversicherung, Gericht, BAföG, Jobcenter, Rechtsstreit
Eltern schmeißen mich raus. Was nun?

Wie man oben lesen kann, sind meine Eltern (größtenteils mein Vater) drauf und dran mich (männlich, 18) rauszuschmeißen. Ich selber möchte auch nicht mehr in diesem Haushalt leben.

Zur Vorgeschichte kann ich auf Anfrage auch noch ein paar Zeilen schreiben, ich denke aber dass es in diesem Fall reicht die aktuelle Situation zu schildern

Da mein Vater deutliche Züge eines Cholerikers aufweist, ist es in letzter Zeit immer wieder ,sowohl verbal, als auch körperlich zu heftigen Auseinandersetzungen wegen Kleinigkeiten gekommen und das hält einfach keiner von uns noch viel länger aus. Meine Mutter zieht bei der ganzen Sache auch eher mit meinem Vater mit, als dass sie wirklich ''mitmacht''.

Ich habe auch schon unzählige Male versucht ein ruhiges Gespräch zu suchen, was bei meiner Mutter auch klappt bei meinem Vater allerdings nach maximal 5 Minuten zu Wutanfällen und Beleidigungen führt. Einige Nächte musste ich wegen dieser ''Gespräche'' auch schon unter Brücken oder ggf. bei Freunden verbringen weil ich eben rausgeschmissen wurde. Und jetzt kommen wir mal zum wirklich ungemütlichen Part: Meine Ausbildung zum Altenpfleger beginnt am 1.10!

Also kann ich mich nicht mal ordentlich auf meinen neuen Beruf konzentrieren (ist die zweite angefangene Ausbildung, davor bei meinem Vater in der Firma und ihr könnt euch vielleicht denken wieso diese Ausbildung kein gutes Ende gefunden hat) Da ich monatlich noch eine für meine Verhältnisse recht hohe Summe an Strafen ab bezahlen muss, ist es für mich ohne weitere Hilfe nicht möglich in eine eigene Wohnung zu ziehen. Meine Eltern werde ich gar nicht erst um Hilfe bitten, da sie mich jetzt schon in einem Mindestmaß versorgen. Am liebsten möchte ich alles so still und heimlich wie möglich machen um irgendwann einfach weg zu sein... Ich habe schon überlegt BaB zu beantragen, aber das wird wohl laut dem online BaB- Rechner der Arbeitsagentur nichts werden, da meine Eltern zu viel verdienen.

Aber wie soll ich das denn sonst machen?! Und selbst wenn ich irgendwie Wohngeld beantragen könnte, habe ich außer meiner Zimmereinrichtung keine Möbel...

Was gibt es für Möglichkeiten von hier wegzukommen?...

Eltern, ausziehen, BAföG, Wohngeld, zu Hause
Druck auf Bafög-Amt aufbauen: Fall öffentlich machen (Zeitung)?

Ich schlage mich seit 11 Monaten mit dem Bafög-Amt rum wegen meines Bafög-Erstantrags für mein Master-Studium. Weil bisher auch die Unerstützung durch einen Anwalt nicht zu einem Abschluss des Bearbeitungsverfahrens geführt hat, überlege ich den Fall öffentlich zu machen (z.B. Zeitung anschreiben)

Die Sachlage ist eigentlich simpel: Ich habe einen Bachelor (selbstfinanziert) und im letzten Wintersemester meinen Master (aufbauend auf den Bachelor) begonnen. In dem Rahmen habe ich auch einen Erstantrag auf Bafög gestellt. Meine Eltern sind geschieden seit 1994, meine Mutter verdient nicht genug um Unterhalt zahlen zu können, mein Vater ist abgetaucht, nicht auffindbar. Und das Bafög-Amt sieht nicht ein, dass ich Formblatt 3 des Vaters nicht einreichen kann, hat Nachweise über Nachforschungen meinerseits zu seiner Adresse (die aktuelle konnte ich nicht ausfindig machen, ich hab einige Adressen in Japan und die letzten 5 Adressen in China), das Bafög Amt beharrt weiter auf einer Adresse in der BRD, die ich nicht liefern kann und ich soll eine Strafe in Höhe von 2.500 € zahlen.

Es ist einfach nur noch reine Schikane, was ich denen mitlerweile alles nachweisen durfte, von Scheidungsurteil, Unterhaltsurteilen, Wiederverheiratungsdatum beider Eltern, Kontoauszüge über mehrere Jahre, Erklärungen über Aufenthaltsortunkenntnis, Erklärung durch Anwalt, dass das Amtsgericht die Gerichtsakte verschlampt hat (!) und sich das Verfahren dadurch verzögert hat, Beantwortung von Fragen wie in meinem letzten Posting, etc. pp. und dauernd wechselt die Sachbeabeiterin... und es geht wieder von vorne los.

Sollte ich mit dem Fall vielleicht mal zur Zeitung gehen, damit die beim Bafög-Amt (Stadt in NRW) merken, dass ich berechtigt bin? Die Klage gegen das Amt wird sogar vom Staat bezahlt mit Beratungskosten und Prozesskostenbeihilfe, es ist der reinste Irrsinn, der da passiert!

Studium, BAföG
Fragen zu Berufsoberschule(BOS) in Bayern?

Hallo Community, 

ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Berufsoberschule(BOS): 

Kurze Vorabinformationen: 

Ich bin 21, habe letztes Jahr im Juli meine Ausbildung erfolgreich beendet und arbeite seit dem als Geselle in meiner Ausbildungsfirma. Nun würde ich gerne ab kommenden Schuljahr (2016/17) in Bayern auf die BOS gehen, kurzfristige Anmeldung wäre bis aller spätestens 5.9.2016 möglich, das hab ich bereits abgeklärt. Mein derzeitiger Arbeitgeber wäre auch damit einverstanden das Arbeitsverhältnis "ruhen" zu lassen.

 Nun zu meinen Fragen:

1. Bin ich während dem ruhenden Arbeitsverhältnisses weiterhin krankenversichert? Beziehungsweise was muss ich tun um versichert zu sein? Bin derzeit bei der AOK Bayern versichert. 

2. Habe ich/meine Eltern wieder Anspruch auf Kindergeld? (Ich wohne noch bei meinen Eltern) 

3. Habe ich eine Chance auf elternfreies Bafög, da mein Vater zwar nicht schlecht verdient (was für normales Bafög eher schlecht ist, da dann so viel abgezogen wird dass nichts mehr bleibt), mich finanziell aber nicht unterstützen kann, da er ein Haus und ein Auto abbezahlen muss? 

4. Kann ich, falls ich mich entscheiden sollte nach meinem fachgebundenem Abitur studieren zu gehen, das ruhende Arbeitsverhältnis kündigen? 

5. Falls 4. zutrifft wie sehen die Punkte 1-3 dann für das Studium aus?

Schonmal Vielen Dank für Anworten ich hoffe ich bekomme möglichst schnell welche, da der 5.9 ja schon bald ist.

Mit freundlichen Grüßen 

SebiT

Studium, Schule, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BAföG, Berufsoberschule, BOS
Bafög, wenn bei den "Schwiegereltern in spee" wohnend?

wahrscheinlich gibt es bereits mehrere oder ähnlich gestellte Fragen zu diesem Thema, doch ich quäle mich seit mehr als einem Jahr bereits damit und finde nichts Aussagekräftiges was mir weiterhilft.

Zu mir: Ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter (Eltern getrennt lebend). Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung und habe die Letzten zwei Jahre Schülerbafög erhalten im ersten Jahr 117€ und im zweiten Jahr den vollen Satz von 216€ mein Vater ist aber allein verdiener meine Mutter verdient nicht.

Ich werde diesen Monat eine aufbauende weiter Ausbildung Zur Heilerziehungspflegerin anfangen, ohne Vergütung. Diese ist ebenfalls Schulisch

Nun beabsichtigt meine Mutter mit Ihrem Neuen Mann und meinen Beiden geschwistern in einen von meiner Schule 64 km entfernten Ort zu ziehen, momentan wohnen wir 10 km entfernt von der Schule ca. 30 Minuten Busfahrt. Die neue Strecke würde sich auf 1h 6 min mit dem Auto belaufen (unzumutbar mit dem bus).

Nun haben wir überlegt das ich zu einem Freund mit in das Elternhaus ziehe. Mein Freund hat eine Abgeschlossene Berufsausbildung und geht arbeiten. Es würde bei uns für eine eigene Wohnung aber nicht reichen. Nun schwirren uns 100 Fragen durch den Kopf, wie wir das anstellen sollen. Wenn ich mich also zu Ihm Ummelde da meine Eltern zu weit vom Schulort leben würden, könnte ich Eltern unabhängiges Bafög beantragen. Meine Schwiegereltern in spee haben im Keller ein Zimmer frei welches ich dan bewohnen würde, nun zu meinen Fragen: Wie hoch sollten wir die Mietbeteiligung ansetzen die ich meinen Schwiegereltern in spee geben würde, würde ich mich mit 100€ beteiligen, reicht das dem Amt als Miete? Müssen wir einen Mietvertrag aufsetzen? Wie verhält sich das mit den Steuern meiner Schwiegereltern die sie für ihr Haus zahlen, wenn Sie mich aufnehmen würden? Meine Schwiegereltern sind sehr streng und was sowas angeht sehr vorsichtig und schnell abgeneigt. Wenn ich mich also auf ihren Wohnsitz ummelde was käme auf sie zu? Müssten wir einen Mietvertrag dem Bafög Antrag beifügen oder reicht die Ummeldung der Gemeinde? Meine Schwiegereltern sind echt lieb und super nett sie würden mich auch einfach so aufnehmen ohne das ich Ihnen etwas dafür zahlen müsste, aber das möchte ich nicht, dann hätte ich ja auch so für mich nichts... Da meine Mutter mich Finanziell nicht unterstützen kann und ich ihr auch kein Geld abknüpfen möchte Mein Vater auch nicht viel verdient und gerade so den Unterhalt für meine Schwester und mich bezahlt (320€ für beide zusammen) bekommt wäre dies die beste Möglichkeit für alle.

Das einzige was ich nicht möchte ist halt ärger mit den Schwiegereltern weil sie für mich irgendetwas ausfüllen müssten oder irgendwas auf sie zu käme...

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus Liebe Grüße und danke für Hilfe ♡

BAföG
Wie viele Prüfungen für BAföG mitschreiben, ohne dass Verdacht auf früheren Studienabbruch besteht?

Hallo,

ich ziehe ernsthaft in Erwägung, mein Studium nach diesem (dem 2.) Semester abzubrechen. Noch ist nichts entschieden und diese Woche geht die Prüfungszeit los. Ich war die letzten Wochen kaum in einer Vorlesung und hab nur die Pflichtveranstaltungen mitgemacht. Ich konnte auch nicht die Motivation aufbringen, großartig zu lernen. Die erste von sechs Prüfungen schreibe ich morgen mit, werde aber höchstwahrscheinlich durchfallen.

Jetzt weiß ich ja, dass man nur solange BAföG-berechtigt ist, wie man ordentlich studiert, sprich: ab dem Moment der inneren Entscheidung gegen das Studium läuft offiziell die Berechtigung aus. Ich habe mich noch nicht dagegen entschieden, habe aber Angst, dass wenn ich nur diese eine Prüfung mitschreibe und durchfalle und mich für alle restlichen mangels Sinn wieder abmelde und stattdessen arbeiten gehe, mir das BAföG-Amt bei einem tatsächlichen Abbruch am Ende dieses Bewilligungszeitraums (Ende September) nachzuweisen versucht, dass ich ja schon viel eher abgebrochen hätte (da kaum Prüfungen geschrieben) und ich dann Rückzahlungen leisten muss.

Dies wäre katastrophal, da ich das BAföG brauche, um meine Miete und mein Essen zu bezahlen, und ich werde auf jeden Fall bis Semesterende (Ende September) noch hier wohnen bleiben müssen.

Sollte ich am Ende wirklich abbrechen, reicht es mit einer einzigen (nicht bestandenen) Prüfung einfach keinen Folgeantrag zu stellen und das BAföG einfach "auslaufen" zu lassen? Wie groß ist der Ehrgeiz des Amtes, mir einen früheren Abbruch nachzuweisen, um sich Rückzahlungen zu sichern? Wie viel bekommen die überhaupt davon mit, zu welchen Prüfungen ich mich angemeldet habe und wo ich hingegangen bin?

Noch eine zweite Frage: Eine der Prüfungen ist eine von zwei Teilnoten eines Moduls, wobei meine andere Teilnote besser als 2,0 ist. Wenn ich mich für die Prüfung anmelde und nicht hingehe, bekomme ich dann einfach die 5,0 und hab insgesamt bestanden, oder muss ich dafür zur Prüfung erscheinen, meine Anwesenheit unterschreiben und einfach ein leeres Blatt abgeben? Macht das einen Unterschied? Ein weiteres bestandenes Modul in diesem Semester wäre BAföG-technisch sicher gut.

Danke und entschuldigt den langen Fragetext.

Studium, Prüfung, Recht, BAföG, Jura, Universität
Bekomme ich Elternunabhängiges BAföG (Kolleg)?

Ich fange nach meiner abgeschlossenen Ausbildung im September an meine Fachhochschulereife nachzuholen.. In dem unteren Text steht das man elternunabhängiges BAföG bekommt wenn man ein Abendgynmasium oder ein Kolleg besucht..

"III. Zweiter Bildungsweg (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG)

Junge Frauen und Männer, die nach einem Mittleren Bildungsabschluss und einer Lehre ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern Leistungen nach dem BAföG. Die Privilegierung der sog. Abitur-Nachholphase ist angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt.

Während eines anschließenden Hochschulstudiums werden ehemalige Auszubildende eines Abendgymnasiums oder Kollegs jedoch nicht mehr elternunabhängig gefördert, es sei denn, die Voraussetzungen der anderen Ausnahmebestimmungen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BAföG) liegen vor, was nicht selten der Fall ist (z. B. wegen einer längeren Zeit der Erwerbstätigkeit nach der Berufsausbildung)."

Nun ist die Frage zählt mein Weg auch dazu ? ..

Auszug aus Wikipedia

"Ein Kolleg in Deutschland ist zumeist ein Institut der Erwachsenenbildung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. In der Regel braucht man drei Jahre, bis man das bundesweite Abitur ablegen kann. Nach zwei Jahren ist es meist möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Der Unterricht wird, anders als am Abendgymnasium, tagsüber erteilt und richtet sich somit an ehemals Berufstätige, die per Vollzeitunterricht ihre schulische Qualifikation erweitern wollen. Es ist neben dem Besuch des Kollegs somit zeitlich und rechtlich nicht möglich, weiter in einem Beruf zu arbeiten - „Nebenjobs“ ausgenommen."

Ich weiß am besten direkt nachfragen aber im Moment geht das schlecht. Vielen Dank für die Antworten!

Schule, BAföG, Fachabitur, Fachhochschulreife, Kollegen
Hab ich Anspruch auf Wohngeld, wenn meine Tochter(Bafög)ab Sept.unter der Woche in einer WG lebt?

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Folgende Situation: Ich lebe mit meinen zwei erwachsenen Töchtern in einer Mietwohnung. Meine älteste Tochter beginnt ab September eine Ausbildung, sie muss dann an dem Ort wohnen und bekommt dann Bafög. Ich gebe ihr zusätzlich das Kindergeld und den Unterhalt von ihrem Vater, zusammen 285€, damit sie finanziell über die Runden kommt. Am Wochenende und in den Ferien kommt sie dann heim. Meine jüngste Tochter ist momentan in einem Freiwilligen Sozialen Jahr und hat bisher noch keine Ausbildungsstelle ab Herbst. (Ich vermute sie wird ein Jahr mit Jobben überbrücken müssen). Ich selbst gehe ab September ins Anerkennungsjahr für Erzieherinnen und werde ca. 1450€ Brutto verdienen. Mit Kindergeld und Unterhalt meiner jüngsten Tochter hätten wir dann ca.1280€ netto im Haushalt. Unsere Miete beträgt 700€warm (520€ kalt). Meine Frage wäre nun, habe ich Anspruch auf Wohngeld, obwohl meine älteste Tochter (mit Bafög) unter der Woche nicht daheim ist?Wird mir das Bafög meiner Tochter angerechnet? Meine älteste Tochter macht sich Sorgen, ob ich dann finanziell über die Runden komme (evtl. nach einer kleineren, günstigeren Wohnung schauen muss), und überlegt sogar, die Ausbildung nicht zu machen. Aber mit ist es ganz wichtig, dass sie genau die Ausbildung macht, die sie sich wünscht. Aber wie sieht dann meine finanzielle Situation aus? Was kann ich tun? Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!

BAföG, Wohngeld
Bafög - ausführliche schriftliche Begründung?

Hallo,

für meinen Bafög-Antrag brauche ich eine ausfürhliche schriftliche Begründung, warum ich es erhalten sollte.

Zu meiner Situation: Ich habe bereits 5 Semester eine andere Studienrichtung DUAL studiert, d.h. ich musste in den Semesterferien für das Unternehmen arbeiten, wurde aber während des gesamten Studiums vom Unternehmen bezahlt. Mein gesamtes Studium verlief eher schlecht (pro Semester ca. 3/5 Prüfungen bestanden), aber mein Arbeitgeber hatte immer Hoffnung mit mir und hatte nichts dagegen, wenn ich weiter studiere.

Jetzt habe ich einen Drittversuch verhauen und wurde exmatrikuliert. Kurz darauf reichte ich bei meinem Arbeitgeber die Kündigung ein (er meinte es sei für meine beruflichen Werdegang besser, wenn ich kündige).

Außerdem ist noch anzumerken, dass ich während dem dualen Studium unter enormen Stress stand und dadurch Nesselsucht bekam, wodurch es mir gesundheitlich sehr schlecht ging. Ärztliche Behandlungen hatten keinen Erfolg. Nachdem ich die Exmatrikulation erhalten habe, ging es mir gesundheitlich 1000 mal besser. Der Stress war weg. Ich fühlte mich frei. Ich war wieder gesund.

Nun habe ich mich für einen anderen Studiengang an einer anderen Uni eingeschrieben. Ohne Druck von i-einem Arbeitgeber. Und nun hoffe ich auf Bafög.

Die Frage ist, wie soll ich meine ausführliche Begründung für den Erhalt von Bafög schreiben? Reicht es, wenn ich aufführe, dass ich durch nicht bestehen exmatrikuliert wurde und ohne weiter zu studieren mit leeren Händen dastehen würde? Ich die ganze Zeit unzufrieden mit dem bisherigen Studiengang war und ich es einfach nicht hinschmeißen konnte, aus Angst die vertraglichen Pflichten gegenüber meinem Arbeitgeber zu brechen und schlimmsten Falls dann noch alles an meinen Arbeitgeber zurückzahlen hätte müssen? Soll ich meine Erkrankung erwähnen?

Was meint ihr?

Danke für eure Antworten!

BAföG, Begründung, Studiengangwechsel
ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter

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