Was muss ich renovieren beim auszug wenn unverursachte Schäden vorhanden sind?

Hallo an alle... Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und meinem Vermieter folgendes berichtet. Ich habe in der Küche Risse in der Decke und in der Wand. Im Wohnzimmer habe ich ebenfalls Risse in der Wand und in der Decke. Ausserdem ist im Wohnzimmer eine Fensterfront welche total zügig ist und am linken Ende der Fensterfront, unten der Putz, welcher feucht und teils schwarz ist, rausgebröselt, so das ein Loch von 5 x 8 x 3,5 (h x b x t) dort enstanden ist. Im Schlafzimmer sind an gleich zwei Stellen in der Decke Risse und an der Wnd ebenfalls. Die Risse an den Wänden sind von 1 m - 3 m Länge und bei den Rissen an den Decken bröselt die Farbe ab. Die Risse sind über einem Zeitraum von 2 -3 Jahren entstanden. Mein Vermieter wohnte vor mir in dieser Wohnung und muss die gleichen Risse auch schon gehabt haben, da ich bei genauer betrachtung feststellen konnte das alle Risse schon vorher einmal verputzt wurden und dann überstrichen wurden, wovon er mir jedoch beim Einzug nichts erzählte. Nun meine Fragen.... Muss ich jetzt die Risse an Wand und Decke verputzen und dann streichen. Falls nicht, muss ich dann die drei Wände eines Raums streichen welche keine Risse haben und die Wand mit dem Riss so belassen. Oder brauche ich die Räume und Decken nicht streichen in denen sich Risse befinden? Muss ich das Loch an der Fensterfront verputzen? Danke im voraus an alle

Mietrecht, renovieren, Auszug

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