Hallo,
angenommen jemand hat eine Wohnung 2 Jahre lang bewohnt und zieht nun aus. Im Vertrag sind keine starre Fristen. Es steht in etwa so was zu Fristen drin:
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
... alle 5 Jahre
... alle 7 Jahre
Das Wohnzimmer wurde in hellen gelben Tönen gestrichen. Das Schlafzimmer hat eine rote Wand.
Diese rote Wand müsste meiner Auffassung nach wieder geweißt werden.
Die Tapete ist an einigen kleinen Stellen abgegangen und wurde mir Rauhfaserreparatur wieder bereinigt und gestrichen. Reicht das aus?
Aber was muss noch gemacht werden?
Der Boden ist ein weicher Dielenboden der auch einige Kratzer durch Möbel abbekommen hat die sich aber nicht vermeiden ließen. Es wurde überall wo es ging mit Schaumstoffpads gearbeitet. Normal sollte eine normale Benutzung nicht schafhaft sein, oder?
Nach ersten Telefonaten mit dem Hausverwalter wurden sofort Anforderungen ohne einen Kenntnissstand über die Wohnung gestellt.
Türen, Fenster, Heizkörper, Wände und Decken streichen. Der Boden müsse auch neu gemacht werden.
Das dies eine mehr als aggressive Vorgehensweise seitens der Hausverwaltung ist steht fest...
Was muss also alles vom Mieter gemacht werden?
mfg Chris