Hallo zusammen,

ich habe 3 Jahre lang in einer 4-Zimmer Wohnung gelebt. Und bin nun ausgezogen. Im ( Standart ) Mietvertrag ist ein Blatt eingefügt in dem steht :

-Die Wohnung wird mit frisch weiß gestrichenen Wänden und Decken übergeben und ist beim Auszug vom Mieter ebenso wieder zu hinterlassen.

Ich habe die letzten Tage die Wohnung auch getrichen inkl. Decke. Bei der Abnahme gestern hat der Makler die Qualität beanstandet, man sieht einen Übergang von Decke zu Wand und leichte Schimmer. Nun fordert er die Nacharbeit oder er beauftragt einen Maler auf meine Kosten ( ca. 500 Euro ). Ich habe gestrichen so gut ich konnte und habe 4 Farbeimer verbraucht, Fachmann bin ich natürlich keiner.

Nun meine Frage, muss ich nochmal streichen oder kann ich mich auf die " mittlere Güte bei der Durchführung " berufen.

Danke für die Antworten, bin echt am verzweifeln...