Du hast hast Internet über den Kabelanschluss? Den sieht man auf dem zweiten Bild, die dünne Leitung mit den Telefonhörern drauf.

Das andere dürfte die Telefonleitung gewesen sein, DSL gibt es ab 2032 sowieso nicht mehr.

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Das ist schnell erklärt: Letztendlich ist das ein Regelkreis, der ständig den Stromfluss am bzw. kurz nach dem Zähler misst. Aus diesem Ergebnis wird der Speicher angewiesen, mehr oder weniger ins Hausnetz einzuspeisen.

Da sich der Verbrauch ständig ändert, wird das also immer zwischen geringem Bezug und geringer Einspeisung pendeln. Immer eben bis sich das System auf den neuen Stand eingestellt hat.

Falls Du die PIN für Deinen digitalen Zähler hast - die Du Dir sowieso besorgen solltest - kannst Du die Anzeige des Momentanverbrauchs freischalten und das sehr gut verfolgen.

EDIT: Eine Ausnahme wäre noch, wenn Du (durch z.B. Großverbraucher) mehr Momentanleistung abrufst, als Dein Speicher überhaupt liefern kann. Der Rest wird dann immer Bezug sein.

Also als Zusammenfassung: Der Speicher kann nicht schnell genug reagieren, die kleine Differenz musst Du leider als Minimalbezug bezahlen.

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Der Bauherr hat hoffentlich rechtzeitig den Auftrag erteilt, einen Anschluss (LWL, Kabel, DSL) ins Haus legen zu lassen.

Oder zumindest Leerrohre bis zur Grundstücksgrenze dafür vorgesehen.

Das alles nachträglich machen zu lassen, könnte sehr teuer werden. Für einen zukunftsfähigen Anschluss würde ich dann einmal schauen, wer lokal Glasfaser ausbaut, bei Vodafone nach einem Kabelanschluss fragen oder mich an den Bauherrenservice der Telekom werden.

Gibt es noch kein Glasfaser, ist dieses aber in Aussicht, wäre eine Behelfslösung über LTE zur Überbrückung vielleicht noch denkbar.

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Nicht so wild, solange das per E-Mail passiert ist.

Diese Nachrichten werden - zumindest momentan noch - von Hand abgearbeitet. Es wird also eine reale Person die Nachricht lesen und interpretieren und Deinen Zählerstand in deren System übertragen.

Zudem würde deren System - wahrscheinlich - einen um den Faktor 10 zu hohen Zählerstand wahrscheinlich als nicht plausibel nicht akzeptieren. Es sei denn, der Zähler ist relativ neu und der absolute Zählerstand deshalb noch nicht so hoch.

Zusammenfassend brauchst Du wahrscheinlich nichts zu tun. Ich würde jedoch in ein paar Tagen im Kundenportal nachsehen, ob Deine Übermittlung korrekt eingetragen wurde.

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Du hast schon gesehen, dass da ein Vorzeichen vor diesen Betrag steht?

Also soll dieser wohl in die andere Richtung fließen. Eher also eine Erstattung. Ich würde auf einen Bonus tippen, der nach 3 Monaten Vertragslaufzeit an Dich ausgeschüttet wird. Bitte mal im Vertrag nachsehen.

Aber: Warum gibst Du mehr Kilowattstunden an als Du wirklich verbrauchen wirst? Um eine Nachzahlung zu vermeiden? Das geht auch anders: Den korrekten Wert angeben und später den Abschlag hochsetzen. So läufst Du auch nicht Gefahr unter den Mindestbezug des jeweiligen Vertrags (siehe wieder dort) zu kommen.

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Schwierig. Du kannst beim Stromanbieter Deiner Wahl einen Vertrag abschließen. Damit besteht das Problem aber weiterhin, weil die Plombe vom Netzbetreiber stammt.

Ich würde letzteren am nächsten Arbeitstag einmal anrufen und den Hintergrund der Plombierung erfragen. Eventuell darfst Du die Plombe auch selbst entfernen, aber eben nicht ohne Rücksprache.

Wichtig: Sofort danach den Zählerstand dokumentieren und sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Vermieter übermitteln. Diese Ablesung gehört eigentlich ins Übergabeprotokoll, was aber so nicht möglich ist.

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Das ist keine Nebenkostensbrechnung! Sonst wäre der Fall klar, nämlich verjährt.

Insofern wäre ich hier sehr vorsichtig, die Forderung einfach zu ignorieren. Vor allem dann, wenn keine inhaltlichen Fehler enthalten sein sollten.

Es zieht hier nämlich wahrscheinlich § 195 BGB, die regelmäßige Verjährung, damit wäre sogar noch eine Menge Zeit gewesen.

Ich würde wahrscheinlich die Abrechnung schriftlich mit der Begründung beanstanden, dass diese zu spät eingegangen sei. Und trotzdem unter Vorbehalt bezahlen. Ob die Beanstandung dann gerechtfertigt ist oder nicht könnte man der Sammelklage überlassen.

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Bei einer solchen Änderung erlischt automatisch der Bestandsschutz.

D.h. der Zählerschrank muss dann den jeweils aktuellen Bestimmungen des lokalen Netzbetreibers entsprechen. Diese können variieren, aber ein SLS und ein Überspannungsschutz werden überall gefordert.

Lässt sich das nicht nachrüsten (und der untere Teil sieht nicht so aus), muss komplett getauscht werden, sonst kann keine Abnahme erfolgen.

Immerhin entfällt für diesen Umbau auch die Mehrwertsteuer.

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Solar ist der Oberbegriff der Nutzung von Sonnenenergie. Diese kann sein:

  • Photovoltaik mit der direkten Gewinnung von elektrischem Strom
  • Solarthermie mit der bekanntesten Nutzung mit Sonnenkollektoren in der thermischen Solaranlage, aber auch im großen als Sonnenwärmekraftwerk oder sogar als solare Kühlung
  • Kleinanwendungen wie Solarofen
  • und und und...

Was Du wahrscheinlich meinst, ist der Begriff "Solar" verwendet als eigentlich inkorrekte Abkürzung für eine thermische Solaranlage.

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Du greifst hier glaube ich viel zu kurz.

§ 2 BetrKV führt neben den Heizkosten noch viele andere Kosten als Punkte auf, die einen Bewohner anteilig entstehen würden. Diese sind auch zumindest als Summe aufzuführen, lediglich die Heizung muss gesondert ausgewiesen werden.

Beim Internet-Anbieter ließe sich gut schätzen.

Der Strom dürfte hier Dein größtes Problem darstellen, da es nicht absehbar ist, wie sich ein Bewohner in dieser Hinsicht verhalten wird. Eine Vertragsauswahl dürfte also bei diesem Punkt absolute Nebensache sein.

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Lässt sich nicht pauschal beantworten, meistens ja. Kommt vor allem auf das Benutzerverhalten an.

Wenn Du regelmäßig genau dann ungefähr die Menge Strom brauchst, die der Speicher enthält, wenn gerade keine Sonne scheint, auf jeden Fall.

Wer sich so verhalten kann, dass im wesentlichen der produzierte Strom direkt verbraucht werden kann, kommt ohne Speicher günstiger weg.

Bei Großverbrauchern wie einer Wärmepumpe lohnt sich eher ein zweiter Tarif.

Ein neuer Aspekt werden die dynamischen Stromtarife werden, dann lohnt sich ein Speicher eventuell sogar ganz ohne PV.

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Mal 10 Euro im Monat als Grundgebühr angenommen (diese Information fehlt nämlich, genauso wie der Preis pro Kilowattstunde).

Dann hast Du eine Vorauszahlung von wahrscheinlich 11 * 47 Euro = 517 Euro geleistet. Die letzte Rate erfolgt üblicherweise in der Jahresrechnung,

Der Jahresverbrauch ist aber auf 12 Monate gerechnet, also 12 *47 Euro = 564 Euro. Minus die angenommene Grundgebühr 12 * 10 Euro = 120 Euro ergibt 444 Euro. Diese durch die Kilowattstunden ergibt einen angenommenen Preis von 29,6 ct/kWh.

Dann wieder umgekehrt: 1900 kWh * 29,6 ct/kWh = 562,40 Euro plus die Grundgebühr sind 682,40 Euro. Minus den bereits geleisteten Betrag ergibt eine Nachzahlung von 165,40 Euro.

Diese Rechnung ist ohne die o.a. Angaben aus dem Vertrag natürlich maximal ungenau.

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Der Grundpreis scheint zu hoch, der Arbeitspreis könnte in Ordnung sein.

Bitte verwende die üblichen Vergleichsportale, um diese Frage zu klären.

Das Bundesland allein reicht für eine qualifizierte Aussage nicht aus, da die Durchleitungs- und Grundgebühren je nach lokalem Netzanbieter variieren und so für jeden Wohnort ein anderer Strompreis herauskommen kann.

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Erst einmal vorab: Mit handschriftlichen Aufzeichnungen oder Daten aus dem PV-Monitoring werdet ihr hier nichts erreichen.

Der Defekt und die Folgen daraus sind in der Fragestellung unzureichend beschrieben. Hieraus geht nicht hervor, wie sich der Defekt äußerte bzw. in welche Richtung die Rechnung korrigiert wurde oder auf welche drei Monate sich der Hochrechnung bezog.

Bei bislang jährlicher Übermittlung an den Mess- bzw. Netzbetreiber werdet ihr kaum Chancen haben, hier eine Korrektur zu erreichen, da einfach ein vergleichbarer Zeitraum aus den Vorjahren fehlt. Insofern ist die Hochrechnung von drei Monaten zwar unschön, aber naheliegend. Besser den Zählerstand aktiv, spätestens alle zwei Monate übermitteln. Bei mir geht das z.B. jederzeit im Portal des Netzbetreibers.

Hochgerechnet reden wir hier etwa von 140 Euro, die möglicherweise zu viel berechnet worden sind. Persönlich würde ich diese wahrscheinlich als Lehrgeld verbuchen und die Sache abhaken.

Wenn es darum geht, Recht zu behalten, dann würde ich es einmal bei der https://www.schlichtungsstelle-energie.de/´versuchen. Eine große Aussicht auf Erfolg sehe ich zwar nicht, aber vielleicht findet ihr dort zumindest vergleichbare Fälle.

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Da der Händler an der Klärung mitarbeitet wäre das schon hilfreich. Allerdings solltest Du ihn vorher fragen.

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Ein Vergleich macht hier wenig Sinn, da die Strompreise aufgrund der unterschiedlichen Gebühren der Netzbetreiber je nach Wohnort variieren.

Den Rest gibt es über die üblichen Vergleichsportale.

Dass Strom insgesamt viel teurer geworden ist, weiß jeder.

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Geht normalerweise nicht, weil nur bis zum Stromzähler.

Es gab früher aber Kopplungsspulen (eigentlich zwischen den einzelnen Phasen, die ein Elektriker einbauen konnte). Ob das heute noch geht, keine Ahnung. Zählerübergreifend sowieso noch eine ganz andere Herausforderung.

Finde am besten eine andere Möglichkeit. WLAN geht wohl nicht, das hast Du bestimmt schon ausprobiert.

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