Nachzahlung Heizkosten - Nachzahlungsaufforderung sehr spät erhalten - muss man noch zahlen?

2 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Eine spätere Abrechnung ist dann möglich, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Vgl. § 556 (3) BGB.

Eine pauschale Aussage, dass die Abrechnung unwirksam ist, kann also nicht getroffen werden.

Es ist der Einzelfall zu prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Energetik, beruflich im Energiesektor tätig

Nattiede 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 10:14

Gilt das auch wenn die Abrechnung direkt vom Energieversorger kommt ?

0

Für den Abrechn6ngszeitraum bis 31.12.2022 hätte die Abrechnung und Nachforderung bis zum 31.12.2023 gestellt werden müssen.

Das kannst du getrost ignorieren.