Zählerschrank geeinigt für Solaranlage oder nicht?

1 Antwort

Bei einer solchen Änderung erlischt automatisch der Bestandsschutz.

D.h. der Zählerschrank muss dann den jeweils aktuellen Bestimmungen des lokalen Netzbetreibers entsprechen. Diese können variieren, aber ein SLS und ein Überspannungsschutz werden überall gefordert.

Lässt sich das nicht nachrüsten (und der untere Teil sieht nicht so aus), muss komplett getauscht werden, sonst kann keine Abnahme erfolgen.

Immerhin entfällt für diesen Umbau auch die Mehrwertsteuer.