Auf eBay werden rechtsverbindliche Kaufverträge gem. § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschlossen
Du schreibst:
Ich bin gerade dabei das erste Mal etwas über E-Bay zu verkaufen, und weil es ein ziemlich teures Produkt ist, wollte ich vorher mal bezüglich ein paar Sorgen nachfragen:
Offensichtlich hast du den Artikel bereits verkauft.
Zum Ausprobieren solltest du vielleicht ein paar günstige Artikel wählen, an denen du auch nicht großartig verdienen willst. Zweck ist, dich mit dem Verkaufen auf eBay vertraut zu machen.
Du schreibst:
Ich habe mir ein Etikett von E-Bay ausstellen lassen, mit Sendungsverfolgung, wodurch ich ja geschützt sein sollte.
Mit deiner Registrierung hast du den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.
Das Wichtigste in Kürze:Du möchtest wissen:
Könnte der Käufer nicht einfach behaupten, in dem Packet sei gar nix gewesen und mir Betrug vorwerfen?
Wie kann ich mich vor so etwas absichern?
Könnte der Verkäufer nicht einfach behaupten, die Ware versendet zu haben und in Wahrheit eine leere Umverpackung versenden?
Was würdest du dem Käufer empfehlen, wie er sich gegen Betrug absichern kann?
Grundsätzlich gilt bei eBay-Geschäften das deutsche Schuldrecht.
eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag.
Käufer- und Verkäuferschutz, Kaufabbrüche und sonstige eBay-Optionen sind ausschließlich eBay-Nutzungsbedingungen - KEINE einklagbaren Rechtsansprüche.
Bei Geschäften unter Privatleuten trägst der Käufer das Versandrisiko.
Zweck von § 447 ist es, den Verkäufer von Risiken des Transports freizustellen, den er nach dem Kaufvertrag nicht schuldet.
§ 447 BGBGefahrübergang beim Versendungskauf(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Gut zu wissen:
Für Sachmängel, die aufgrund einer unzureichender Umverpackung entstehen, haftet natürlich der Verkäufer trotzdem für den Schaden. Selbst dann, wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Verkäufer umfänglich ausgeschlossen wurde.
Du schreibst:
und weil es ein ziemlich teures Produkt ist
Gut zu wissen:
Zwischen dir und dem Paketdienst kommt ein Liefervertrag zustande.
Die Haftung im Schadensfall ist erfahrungsgemäß auf 500,- EUR begrenzt.
Es ist kein Geheimnis, dass Sendungen DHL, Hermes & Co. bei der Zustellung verloren gehen.
Insbesondere bei hochpreisigen Artikeln, solltest du prüfen, ob ein Verlust durch die Haftung des Zustellers abgesichert ist.
Du schreibst:
Ich hatte den Artikel bereits verpackt und konnte entsprechend diesen Lieferzettel nicht mehr mit hinein legen
Du bist nicht verpflichtet der Sendung einen Lieferschein beizulegen.
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Es gibt nur ein Kaufrecht
Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) ausschließen.
Wurde die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, gilt auch für private Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Wurde die Haftung wirksam ausgeschlossen, muss die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Mängeln sein und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
Eine hilfreiche und schnelle Orientierungshilfe findest du hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienstehttps://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259&srsltid=AfmBOooDfBnozmM2-4jZ1jDIhvKwjJqzCOY6h3vhE4fHIaEusTF3Kkr4
Meine persönliche Meinung ist:
Aus Unwissenheit wird Misstrauen. Wir unterstellen anderen schlechte Absichten. Selbst wollen wir aber natürlich nicht als Abzocker wahrgenommen werden.
Das Lebens-Risiko betrogen zu werden, lässt sich nicht vollkommen ausschließen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, um die Wahrscheinlichkeit, mit Betrug konfrontiert zu werden, realistisch einschätzen zu können.
Du schreibst:
Aber damit wird ja im Grunde nur bestätigt, dass ich 'irgendwas' verschickt habe, richtig?
Wichtig ist eigentlich nur, dass du deine Pflicht beim Warenversand erfüllt hast und nachweisen kannst.
Die Behauptung: "Das Paket war leer" kann durchaus stimmen - reicht aber nicht, um den Verkäufer Betrug zu unterstellen.
Es ist kein Geheimnis, dass vor Jahren eine komplette Nachtschicht in einem DHL-Logistik-Zentrum über einen längeren Zeitraum Sendungen geklaut haben.
DHL-Päckchen gelten als zugestellt, wenn sie im Treppenhaus oder auf dem Briefkasten abgelegt werden.
Ein Nachbar nimmt das Päckchen an sich, entfernt den Inhalt - z.B. ein Handy und legt die leere Verpackung zurück.
Auch in diesem Fall hätte der Käufer recht - ohne das der Verkäufer den Verlust zu verantworten hat.
Tipp:
Kommt es bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu Problemen ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um etwas anderes handelt als Betrug hoch.
Wer eine Porzellan-Vase verkauft, kann sich nicht auf fehlende Fachkenntnisse berufen, wenn die Vase tatsächlich nur aus Keramik besteht.
Spaßbieter machen sich einen Spaß daraus, eBay-Auktionen in die Höhe zu treiben und hoffen, am Ende überboten zu werden.
Oft klappt das jedoch nicht und sie sind Gewinner der Auktion. Bezahlen wollen sie den Artikel natürlich nicht. Also nutzen sie die eBay-Option "Kauf abbrechen" um aus der Nummer zu kommen.
Häufig stimmen die Verkäufer einem "Kauf-Abbruch" zu, weil sie von einem Anspruch des Käufers ausgehen.
Richtig ist: Die Zustimmung den Kauf abzubrechen berührt die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers nicht.
Du möchtest wissen:
Was kann ich als Verkäufer sonst noch machen, um auf der absolut sicheren Seite zu sein und mein Geld zu erhalten?
- In erster Linie solltest du sicher sein, dass dein Angebot den gesetzlichen Bedingungen entspricht.
- Eine detaillierte Artikelbeschreibung inkl. Nennung möglicher Mängel und Gebrauchsspuren.
- Aussagekräftige Produktfotos. Kein kopiertes Bild aus dem Internet.
- Ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung.
- Eine geeignete Umverpackung als Schutz gegen Transportschäden.
Tipp:
Leider gibt es auch viele Zeitgenossen, die die Unwissenheit anderer ausnutzen, um Profit daraus schlagen zu können.
Tipp:
Du hast auf eBay die Möglichkeit, ausschließlich die persönliche Abholung vor Ort festlegen.
Tipp:
Beim Verkauf von hochpreisigen Handys, Notebooks, usw. gibt es noch einige Merkmale zu beachten, um sich gegen mögliche Abzocke zu schützen.