Balkon - Welchen Handwerker brauche ich?

2 Antworten

ja, Maurer oder Fliesenleger oder von einem Maler Beschichten lassen, informiere Dich mal

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eine Fachgerechte Balkon-Sanierung sollte professionell ausgeführt werden.

Wichtig ist, dass keine Feuchtigkeit in Mauerwerk eindringen kann.

Handelt es sich um ein allein stehendes Haus?

Bei einer Eigentümergemeinschaft sollte geklärt werden, ob die Eigentümer ihre Balkone individuell gestalten können

Balkon sanieren – Schritt für Schritt

Diese Anleitung zeigt, wie du deinen Balkon sanieren kannst. Schritt für Schritt leiten wir dich durch die notwendigen Arbeiten: Dazu gehört das Ausbessern von Rissen, das Aufbringen eines Dichtungsanstrichs sowie das Verfliesen.

So sanierst du einen Balkon in nur 6 Schritten

https://www.obi.de/magazin/garten/balkon/balkon-sanieren

Am besten du lässt dir von 3 Handwerksbetrieben einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.

Dieser sollte die Arbeits- und Materialkosten detailliert aufführen.

Tipp:

Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025.

Was du zum Handwerkerbonus wissen musst, erfährst du hier:

https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html

Wenn du die Arbeiten von einem Handwerksbetrieb ausführen willst, ist es wichtig, dass ein ordentlicher Werkvertrag geschlossen wird.

Hier finden Sie das Muster eines Werkvertrages.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/werkvertrag.html

Insbesondere, auf Handwerkerportalen wie My Hammer oder Blauarbeit bieten leider auch viele "Schwarze Schafe" ihre Dienste an.

Häufig sind diese Leute jedoch nicht ausreichend qualifiziert. Wird bei der Balkonsanierung gepfuscht, ist es nur eine Frage der Zeit, wann es zu Problemen kommt.

Wichtig ist auch, dass eine Frist vereinbart wird, bis wann der Handwerker den Auftrag abgeschlossen haben muss.

Und auf gar keinen Fall den Handwerker im Voraus zu bezahlen.