Kaufvertrag als Minderjähriger bei eBay ohne Anmeldung mittels Banküberweisung problematisch?
In der AGB steht zwar, dass bei einem Kaufprozess beidseitige Volljährigkeit bestehen muss, wäre es allerdings praktisch möglich, minderjährig als Gast auf eBay mittels Schnellüberweisung einen Kauf unproblematisch zu tätigen?
Bevor die Jurastudenten antworten: Mit ,,praktisch möglich" wird nicht gemeint, ob diese Versuchung rechtsgültig wäre, sondern ob beim Kauf irgendwelche Kontrollen bzw. Abbrüche seitens eBay oder der Bank vollzogen werden können.
2 Antworten
In der AGB steht zwar, dass bei einem Kaufprozess beidseitige Volljährigkeit bestehen muss,...
Als Minderjähriger verstößt du gegen diese Geschäftsbedingung. Du täuscht deinen Vertragspartner über deine volle Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet: Du hast einen Irrtum verursacht. Es ist nicht anzunehmen, dass der Verkäufer Geschäfte mit Minderjährigen machen wollte.
wäre es allerdings praktisch möglich, minderjährig als Gast auf eBay mittels Schnellüberweisung einen Kauf unproblematisch zu tätigen?
Ich würde dir von diesem Experiment abraten. eBay hat eine klare und unmissverständliche Willenserklärung abgegeben.
Warum glaubst du nicht akzeptieren zu müssen, dass das Mindestalter für die Nutzung 18 Jahre ist?
eBay ist völlig freiwillig. Du bist nicht verpflichtet eBay zu nutzen.
Und Zustände, in denen sich keiner mehr an Regeln halten muss, möchtest du garantiert auch nicht erleben.
Du bist zwar noch nicht volljährig, doch ab dem 14. Lebensjahr strafmündig.
Das Delikt: Das Erschleichen von Leistungen, die eBay ausdrücklich ausgeschlossen hat, ist strafbar. Das du du dich problemlos strafbar machen kannst, wage ich zu bezweifeln.
Du kennst bestimmt jemanden, der dir den Artikel besorgen kann. Es gibt also überhaupt keinen Grund, über krumme Touren nachzudenken.
Hi,
nein, rein rechtlich ist das nicht möglich und jederzeit für nichtig zu erklären.
Nö, die Bank hat mit dem "Vertrag" nichts zu tun.
Der Vertragspartner kann bei Kenntniserlangung der falschen Angaben, den Kaufvertrag sofort widerrufen und rückabwickeln.
Aufgrund dieser Tatsache wäre eine Einschreitung der Bank unabsehbar, richtig?