Auszug Wohnungsübergabe?

2 Antworten

Wenn z. B. die Katze an der Wand kratzt, handelt es sich um keinen Schaden, der aus der natürlichen Laufbewegung der Katze resultiert.

An dieser Stelle lässt sich einwenden, dass der Mieter oder die Mieterin der Obhutspflicht nicht nachkommt. Es ist nämlich möglich, die Tapete gegen Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung zu schützen. 

Katzenbesitzer:innen müssen ihren Vierbeinern Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

https://freeyou.de/lexikon/schaeden-durch-haustiere-mietwohnung/

Du schreibst:

es gibt natürlich leichte Kratzspuren in der Tapete. 

Leichte Kratzspuren lassen sich auch leicht beseitigen.

Erfahrungsgemäß sind die Schäden - z.B. an den Tapeten tatsächlich größer, als angenommen.

Handelt es sich um eine Raufaser-Tapete, die sich überstreichen lässt, oder eine Muster-Tapete, die in der Regel abgenommen und neu tapeziert werden muss?

Tipp:

Du solltest frühzeitig mit dem Vermieter klären, wie er die Beschädigung betrachtet.

Wartest du bis zum letzten Tag und der Vermieter verweigert die Übergabe der Wohnung hast du ein Zeit-Problem.

Vielleicht kannst du ja mal ein Foto zeigen, auf dem die Kratzspuren gut erkennbar sind.