In der AGB steht zwar, dass bei einem Kaufprozess beidseitige Volljährigkeit bestehen muss, wäre es allerdings praktisch möglich, minderjährig als Gast auf eBay mittels Schnellüberweisung einen Kauf unproblematisch zu tätigen?

Bevor die Jurastudenten antworten: Mit ,,praktisch möglich" wird nicht gemeint, ob diese Versuchung rechtsgültig wäre, sondern ob beim Kauf irgendwelche Kontrollen bzw. Abbrüche seitens eBay oder der Bank vollzogen werden können.