Wie kann ich mich bei einem Verkauf auf E-Bay absichern?

5 Antworten

Auf eBay werden rechtsverbindliche Kaufverträge gem. § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschlossen

Du schreibst:

Ich bin gerade dabei das erste Mal etwas über E-Bay zu verkaufen, und weil es ein ziemlich teures Produkt ist, wollte ich vorher mal bezüglich ein paar Sorgen nachfragen:

Offensichtlich hast du den Artikel bereits verkauft.

Zum Ausprobieren solltest du vielleicht ein paar günstige Artikel wählen, an denen du auch nicht großartig verdienen willst. Zweck ist, dich mit dem Verkaufen auf eBay vertraut zu machen.

Du schreibst:

Ich habe mir ein Etikett von E-Bay ausstellen lassen, mit Sendungsverfolgung, wodurch ich ja geschützt sein sollte. 

Mit deiner Registrierung hast du den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.

Das Wichtigste in Kürze:

Du möchtest wissen:

Könnte der Käufer nicht einfach behaupten, in dem Packet sei gar nix gewesen und mir Betrug vorwerfen?

Wie kann ich mich vor so etwas absichern?

Könnte der Verkäufer nicht einfach behaupten, die Ware versendet zu haben und in Wahrheit eine leere Umverpackung versenden?

Was würdest du dem Käufer empfehlen, wie er sich gegen Betrug absichern kann?

Grundsätzlich gilt bei eBay-Geschäften das deutsche Schuldrecht.

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag.

Käufer- und Verkäuferschutz, Kaufabbrüche und sonstige eBay-Optionen sind ausschließlich eBay-Nutzungsbedingungen - KEINE einklagbaren Rechtsansprüche.

Bei Geschäften unter Privatleuten trägst der Käufer das Versandrisiko.

Zweck von § 447 ist es, den Verkäufer von Risiken des Transports freizustellen, den er nach dem Kaufvertrag nicht schuldet.

§ 447 BGBGefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Gut zu wissen:

Für Sachmängel, die aufgrund einer unzureichender Umverpackung entstehen, haftet natürlich der Verkäufer trotzdem für den Schaden. Selbst dann, wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Verkäufer umfänglich ausgeschlossen wurde.

Du schreibst:

und weil es ein ziemlich teures Produkt ist

Gut zu wissen:

Zwischen dir und dem Paketdienst kommt ein Liefervertrag zustande.

Die Haftung im Schadensfall ist erfahrungsgemäß auf 500,- EUR begrenzt.

Es ist kein Geheimnis, dass Sendungen DHL, Hermes & Co. bei der Zustellung verloren gehen.

Insbesondere bei hochpreisigen Artikeln, solltest du prüfen, ob ein Verlust durch die Haftung des Zustellers abgesichert ist.

Du schreibst:

Ich hatte den Artikel bereits verpackt und konnte entsprechend diesen Lieferzettel nicht mehr mit hinein legen 

Du bist nicht verpflichtet der Sendung einen Lieferschein beizulegen.

§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Es gibt nur ein Kaufrecht

Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) ausschließen.

Wurde die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, gilt auch für private Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Wurde die Haftung wirksam ausgeschlossen, muss die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Mängeln sein und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Eine hilfreiche und schnelle Orientierungshilfe findest du hier:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259&srsltid=AfmBOooDfBnozmM2-4jZ1jDIhvKwjJqzCOY6h3vhE4fHIaEusTF3Kkr4

Meine persönliche Meinung ist:

Aus Unwissenheit wird Misstrauen. Wir unterstellen anderen schlechte Absichten. Selbst wollen wir aber natürlich nicht als Abzocker wahrgenommen werden.

Das Lebens-Risiko betrogen zu werden, lässt sich nicht vollkommen ausschließen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, um die Wahrscheinlichkeit, mit Betrug konfrontiert zu werden, realistisch einschätzen zu können.

Du schreibst:

 Aber damit wird ja im Grunde nur bestätigt, dass ich 'irgendwas' verschickt habe, richtig?

Wichtig ist eigentlich nur, dass du deine Pflicht beim Warenversand erfüllt hast und nachweisen kannst.

Die Behauptung: "Das Paket war leer" kann durchaus stimmen - reicht aber nicht, um den Verkäufer Betrug zu unterstellen.

Es ist kein Geheimnis, dass vor Jahren eine komplette Nachtschicht in einem DHL-Logistik-Zentrum über einen längeren Zeitraum Sendungen geklaut haben.

DHL-Päckchen gelten als zugestellt, wenn sie im Treppenhaus oder auf dem Briefkasten abgelegt werden.

Ein Nachbar nimmt das Päckchen an sich, entfernt den Inhalt - z.B. ein Handy und legt die leere Verpackung zurück.

Auch in diesem Fall hätte der Käufer recht - ohne das der Verkäufer den Verlust zu verantworten hat.

Tipp:

Kommt es bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu Problemen ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um etwas anderes handelt als Betrug hoch.

Wer eine Porzellan-Vase verkauft, kann sich nicht auf fehlende Fachkenntnisse berufen, wenn die Vase tatsächlich nur aus Keramik besteht.

Spaßbieter machen sich einen Spaß daraus, eBay-Auktionen in die Höhe zu treiben und hoffen, am Ende überboten zu werden.

Oft klappt das jedoch nicht und sie sind Gewinner der Auktion. Bezahlen wollen sie den Artikel natürlich nicht. Also nutzen sie die eBay-Option "Kauf abbrechen" um aus der Nummer zu kommen.

Häufig stimmen die Verkäufer einem "Kauf-Abbruch" zu, weil sie von einem Anspruch des Käufers ausgehen.

Richtig ist: Die Zustimmung den Kauf abzubrechen berührt die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers nicht.

Du möchtest wissen:

Was kann ich als Verkäufer sonst noch machen, um auf der absolut sicheren Seite zu sein und mein Geld zu erhalten?
  • In erster Linie solltest du sicher sein, dass dein Angebot den gesetzlichen Bedingungen entspricht.
  • Eine detaillierte Artikelbeschreibung inkl. Nennung möglicher Mängel und Gebrauchsspuren.
  • Aussagekräftige Produktfotos. Kein kopiertes Bild aus dem Internet.
  • Ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung.
  • Eine geeignete Umverpackung als Schutz gegen Transportschäden.

Tipp:

Leider gibt es auch viele Zeitgenossen, die die Unwissenheit anderer ausnutzen, um Profit daraus schlagen zu können.

Tipp:

Du hast auf eBay die Möglichkeit, ausschließlich die persönliche Abholung vor Ort festlegen.

Tipp:

Beim Verkauf von hochpreisigen Handys, Notebooks, usw. gibt es noch einige Merkmale zu beachten, um sich gegen mögliche Abzocke zu schützen.

Von Experte Margita1881 bestätigt

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Nur Dein Käufer ist auf der sicheren Seite, denn nur er hat Käuferschutz.

Könnte der Käufer nicht einfach behaupten, in dem Packet sei gar nix gewesen und mir Betrug vorwerfen?

Ja, kommt oft genug vor und wird hier täglich mehrmals angefragt.

Selbst wenn ich Fotos davon mache, wie ich es einpacke, könnte das ja einfach gefälscht sein.

Genau

  1. Um welchen Betrag handelt es sich?
  2. Hast Dir mal seine Bewertungen als Käufer angesehen und wenn ja, wie sehen die aus?

Rasentraktor007  22.08.2024, 12:22
Hast Dir mal seine Bewertungen als Käufer angesehen und wenn ja, wie sehen die aus?

Ein Käufer kann seit 2008 nur noch positive Bewertungen haben. 😉

Rasentraktor007  22.08.2024, 12:33
@Margita1881

Nein, eBay ist da rigoros.

Dazu kommt noch, dass man die Bewertungen des Käufers erst nach dem Kauf sehen kann.

Dann ist es aber zu spät, weil dann schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB mit ihm zustandegekommen ist, von dem der Verkäufer nicht einseitig zurücktreten kann.

CellFix 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 12:23

Über 1000€.

Der Käufer ist seit 2007 angemeldet, hat 100% (265) positive Bewertungen.

Bedeutet das, ich als Verkäufer trage grundsätzlich immer das Risiko und es gibt nichts, was ich dagegen tun kann?

Rasentraktor007  22.08.2024, 12:30
@CellFix

So ist es.

Und das ist auch der Grund, warum viele Privatverkäufer - auch ich - seit dem Inkrafttreten der neuen Zahlungsabwicklung im Jahre 2021 nix mehr bei eBay verkaufen.

Lies mal in meiner ausführlichen Antwort, was Dir da blühen kann.

Es ist eher umgekehrt!

Du könntest anstatt der Ware einfach einen Stein einpacken. Durch die Sendungsverfolgung gilt bei eBay die Ware als "zugestellt" und gut.

Mache dir nicht so viele Gedanken. Es ist nicht automatisch alle Betrüger. 99,9 % der Käufer und Verkäufer sind es nicht.

Den Lieferzettel brauchst du nicht einpacken. Ich würde ihn aber der Vollständigkeit halber ins Paket geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 12 Jahre erfolgreicher Onlinehändler/eBay Verkaufsagent

miezepussi  22.08.2024, 17:39

dann kann der Käufer immer noch einen "Artikel entspricht nicht der Beschreibung"-Fall eröffnen.

Du kannst den Lieferzettel in einen Umschlag stecken und diesen an den Karton kleben.

Ansonsten stimme ich Margita und Rasentraktor zu. (Alles noch mal zu wiederholen, hat keinen Sinn.) Ich nutze eBay auch nur noch als Käufer und nicht mehr als Verkäufer.