Nein, warum sollte das so sein? Und warum Hardwire? Das habe ich mal mit meiner Vantrue N4 in meinem Benz gemacht. Wenn das Auto zwei drei Tage in der Garage gestanden hat, war die Batterie so weit runter, das der Wächter in Funktion getreten ist und die Kamera abgeschaltet hat. Macht man das ein paar Mal, kann man im Winter die Batterie rausschmeißen. Ich brauche auch keine Parküberwachung über mehrere Stunden. In meinem neuen Wagen betreibe ich die Dashcam über die 12-Volt Steckdose, welche sehr günstig unter dem Handschuhfach positioniert ist. Brauche ich eine kurzzeitige Parküberwachung, ziehe ich das USB-Kabel aus dem 12-Volt Adapter und stecke es in eine Powerbank. Ein Griff und wenige Sekunden Arbeit.

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Wenn Du Glück hast ist nur ein ABS-Sensor defekt, dann solltest Du günstig davon kommen so 150 bis 180 Euro. Wenn allerdings das ABS-Steuergerät einen Defekt hat rechne mal mit 1.000 Euro plus.

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Natürlich, in vollem Umfang. Es geht ja darum einen zugefügten Schaden zu ersetzen und finanziell abzugelten und nicht, ob dieser Schaden dann auch behoben wird.

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Nein darf man nicht, die Besittzkehr ist nur zulässig, wenn das fremde Gewahrsam noch nicht begründet wurde, das heißt der Täter mit dem Diebesgut noch nicht außer Sichtweite ist. Du mußt zwangsläufig die Polizei verständigen.

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Sowas kauft man nicht im Versand, dafür gibt es reichlich Handyläden und Elektronikmärkte, auch in der Schweiz. Günstige Preise locken arglose Käufer wie dich an. Die Absicht dahinter ist klar. Entweder schwarze Ware verkaufen (vom LKW gefallen), oder gar erst gar nicht vorhandene Ware. Solch dumme Kleinkriminelle (oder die es noch werden wollen) gibt es immer wieder wie Sand am Meer.
Gerade bei so gefragten Smartphones wie das Iphone, warum auch immer das so ist, braucht man keine Dumpingpreise anzubieten. Man bekommt eigentlich das, was man haben will.

So, das Kind ist in den Brunnen gefallen, das Geld erst einmal weg. Wie auch hier in Deutschland ist eine Anzeige in der Schweiz nur dazu gedacht, einem Straftäter seiner Strafe zuzuführen. Dein Geld und das Handy bekommst Du dadurch trotzdem nicht. Das mußt Du auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Das kostet, Anwalt, Gerichtskosten usw. Wenn beim Täter nichts zu holen ist, bleibst Du darauf auch noch sitzen.

Die Bank kann gleich gar nichts machen. Überweisungen sind weg. Den Bezahldienst, Twint, den Du benutzt hast, kenne ich zwar nicht, aber nach einer Recherche gibt es dort so etwas wie einen Käuferschutz, z.B. wie bei PayPal, nicht.

Sieht nach einem dicken Lehrgeld aus.

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Weiß jemand ob der 450 Euro Job bei der Rentenversicherung gemeldet wird?

Ich habe seit längerer Zeit ein EM- Rentenverfahren in Bearbeitung,in der Zeit habe ICH kein Einkommen und meine Lebenskosten werden knapp. Wenn ich ein 450 € Job in Anspruch nehmen würde das ICH etwas besser Leben könnte den ich lebe am Limit,wird das Gesetzlich gemeldet an die Rentenversicherung ??? Meine Frau macht mir täglich Vorwürfe das ICH keinen Cent in den Haushalt einzahlen tue und sieht das NICHT mehr ein das Sie alles Zahlen muss von ihrem Gehalt. Ich verstehe Sie auch darum halte ich mich beim Essen,Baden usw.auch zurück. Sie versteht und akzeptiert meine chronische Erkrankungen auch nicht und Sie versteht auch NICHT das ICH 2 Verfahren in Bearbeitung habe ( EM-Rente und Stationäre Reha ) die man NICHT so einfach ablehnen kann wie auf dem Obst Markt,sonst sagen die ich wäre NICHT mehr normal im Kopf. Vor 2 Jahren hat Sie mich so stark unter Druck gesetzt das ich den Stand nicht mehr ausgehalten habe und habe alle Anträge ein Monat vor der Entscheidung zurück gezogen das die gesagt haben ich wäre nicht mehr bei Sinnen. Diesmal lasse ich mich aber nicht mehr beeinflussen von niemanden und lasse es laufen bis am Ende,egal was bei der DRV raus kommt. Meine Frau setzt mich unter Druck ich soll wenigstens ein 450 € Job entgegen nehmen,ich weiß aber nicht ob das gemeldet wird. Aus dem Grunde das ICH nicht's einzahlen kann in den Haushalt hat Sie mir sogar verboten eine Apfeltasche um 0.79 Cent zu Kaufen,ich darf nicht mal mehr ein alkoholfreies Bier Trinken. Wir sind zwar verheiratet,Leben aber seit 8 Jahren in einer platonische Beziehung das wir für die Kinder da sind,sonst läuft nicht's ( Null ). Also wie ist das mit den 450 € Job und EM- Antrag Bearbeitung ??

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Natürlich wird er das. Es gibt übrigens den 450 Euro Job nicht mehr, seit dem 01.10.2022 ist das der 520-Euro Job.

Die Anstellung wird bei der Bundesknappschaft gemeldet. Dort entrichtet der Arbeitgeber pauschal 15% an die Rentenversicherung und 2% Steuern. Ich empfehle dir aber, darüber nachzudenken, den Rentenbeitrag aufzustocken auf die zur Zeit 18,6%. Das wären 3,6% = 18,72 Euro. Dadurch erhälst Du volle Anwartschaft auf die Rente, und deine Jahre werden weitergezählt. Ausserdem hast Du Anspruch auf alle REHA-Massnahmen, die durch den Rententräger bezahlt werden.

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Kann ich dafür angezeigt werden?

ich habe nun schon zwei Fragen zu diesem Thema gestellt, nun aber noch mal ausführlicher.

Ich (m/16) und meine freundin (w/16) sind nun seit über einem Jahr zusammen. Anfangs lief alles gut doch ab Mai haben die Streitereien angefangen. Es wurde immer schlimmer und sie hat auch angefangen mich zu beleidigen & mir Sachen gesagt wie kernbehindert, lass dich einweisen usw….

Die Streiterein wurden immer schlimmer & einmal, als ich sie verlassen wollte hat sie gedroht sich umzubringen. Erst als ich dann gesagt habe ich würde nun die Polizei rufen hat sie aufgehört.

Nun war ich in der letzten Zeit auch etwas stur und habe einfach weniger geantwortet und war einfach abweisend.

Sie sagt nun ich hätte immer übertrieben und sie klein gehalten und unterdrückt. Mir kam das nicht so vor, aber ich habe mich trotzdem entschuldigt.

Vor ca. einer Woche bei unserem letzten Streit hat sie dann gesagt sie ruft nun die Polizei und erstattet anzeige wegen cybermobbing & dass es ja auch verboten ist wie ich mit ihr rede und dass ich einmal über eine Aussage ihrerseits gelacht hätte und weil sie ja depressiv ist & ich das auch weiß habe ich mich strafbar gemacht. Seit dem hatten wir kein Kontakt.

Gehen wir mal davon aus sie hat mich angezeigt:

Was würde passieren? Würde ich Post von der Polizei bekommen? Habe ich mich wirklich Strafbar gemacht?

Sie würde ja vermutlich auch nur Chats zeigen wo ich 'respektlos' war & nicht erzählen was sie mir so gesagt hat. Sie hätte davon aber auch nur Chats und keine Audios usw.

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Oh Je, wenn das wirklich möglich wäre, dann würde die Polizei von Anzeigen überflutet, nur weil bei Ehepaaren mal der Haussegen schief hängt.

Allerdings kann jedermann jeden wegen irgendwas anzeigen, was dabei herauskommt, das steht auf einem anderen Blatt. Aber man kann sich ja immer wehren, Du könntest sie z.B. jetzt wegen falscher verdächtigung anzeigen. Aber das ist immer zu überlegen, weil danach meist eine Flut von anderen Anzeigen folgt. Und jede ist für sich als Ermittlungsverfahren einzuleiten. So etwas wie eine "Gegenanzeige", die eine bereits erstattete vom Gegner außer Kraft setzt, die gibt es nicht.

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Der Schaden wird nur übernommen, wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich würde erst mal zum Lacker um die Ecke gehen und fragen was das kostet. Meistens lohnt sich eine Inanspruchnahme der Vollkaso erst, wenn der Wagen richtig fies demoliert ist. Für Kleinschäden um die 2.000 bis 3.000 Euro hängt dir das Jahrzehntelang durch die Beitragserhöhung nach.

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Anwalt und Gutachter. Nicht mehr lange warten, nach drei Jahren verjähren jegliche Ansprüche , § 195 BGB "Regelmäßige Verjährung".

Der Gutachter erkennt in nullkommanichts ein Unfallfahrzeug. Eine kleine Vorab-Info bei einem GTÜ, TÜV oder DEKRA-Standort für KFZ - Prüfungen gibt da schon Aufschluß drüber, ob es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt oder nicht. Dementsprechend kann man überlegen, ob man einen Anwalt einschaltet und Klage erhebt, und ob sogar eine strafrechtliche Verfolgung angebracht ist.

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So ziemlich bei jeder Marke gibt es sowas im Angebot. Die Ladezeit hängt übrigens von den Gegebenheiten vor Ort ab. Wenn da nur Ladesäulen mit 22 kW Wechselstrom angeboten werden, lädt das Fahrzeug auch nicht schneller, und das mit der halben Stunde wird illusiorisch. Durchgesetzt haben sich hier bei uns solche mit 150 kW Gleichstromladen.
Wie lange geladen wird, hängt davon ab, wie viel dem Akku entnommen wurde ("für das dann verbrauchte" ist eine sehr vage Angabe).
Willst Du zu Hause laden sind 22 kW Wchselstromladen zur Zeit die absolute Grenze. Eine Gleichstrom-Wallbox für Privat - Haushalte, die mehr kann, gibt es noch nicht, und wird es wohl auch och nicht geben weil maximalst teuer.
Alles was über 11 kW Ladeleistung ist, ist zudem vom Versorger genehmigungspflichtig. Natürlich ist eine entsprechende Grundverkabelung Voraussetzung, 5 x4,0 mm2 ist das Minimum bei 11 kW.

Einen Akku immer nur von 80 auf 100 % zu laden ist absolut nicht empfehlenswert. Gesetz dem Fall wir legen einen VW ID4 zu Grunde mit einer theoretischen Reichweite von 520 Kilometern bei einem brutto 77 kWh großem Akku und einem Durchnittsverbrauch von 18,2 kW, und einer maximalen Ladeleistung von 118 kW/h, würdest Du in 33 Minuten an einem 150 Kw DC-Lader von 10 auf 80 % laden können. Zu Hause sind nur maximal 11 kW möglich, was heißen würde für die gleiche Menge von 70% würden knapp 5 Stunden benötigt. Das würde einer theoretischen Reichweite von 296 Kilometern entsprechen. Eine halbe Stunde am 11 kW-Lader bringt dir 5,5 KW, also theorethisch 30 Kilometer Reichweite.

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Wenn wir das wüßten, würde keiner mehr geblitzt werden. Die Toleranzgrenzen können jederzeit in dem Gerät geändert werden, Heute löst er bei 108 aus, morgen bei 106, usw. Übrigens, GPS ist zwar schon recht genau, aber nichts ist genauer als eine Radar- oder Lasermessung. Außerdem haben die GPS-Geräte alle eine Latenz, das heißt Verzögerung. Das sieht man auch daran, das, wenn das Fahrzeug schon steht, das Gerät immer noch "nachhängt". Wenn Du wirklich sicher sein willst, nicht geblitzt zu werden, halte dich an die erlaubten Geschwindigkeiten, und gut ist.

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Du hast dich etwas verrechnet. Bei 3.000 Euro netto, müßtest Du nicht 240 Stunden im Monat sondern 315 Stunden im Monat arbeiten, Steuerklasse 1 zugrunde gelegt, was einem Brutto von ca. 4.700 Euro entspricht. Bei Steuerklasse 3 benötigst Du immerhin noch 4.200 Euro brutto, also 280 Stunden a 15 Euro. Bei einem 8 Stunden-Tag faktisch unmöglich zu erreichen, es sei denn der Monat hätte 35 Werktage.

15 Euro die Stunde ist für eine einfache Tätigkeit im Bewachungsgewerbe mit der Qualifikation 34a GeWO überdurchschnittlich viel. Dies wird normalerweise nur bei höherwertigen Tätigkeiten gezahlt, die mit einer Meisterstelle besetzt werden.

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Bei einem solchen Einstiegspreis sollte man eher auf den technischen Zustand achten als auf Äußerlichkeiten.

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Das wird dir doch dein Fahrlehrer schon alles eingebläut haben?
Schulterblick, Schulterblick, und nochmal Schulterblick.
Vor dem Anfahren vom Straßenrand, Schulterblick, dann Blinker setzen und erst dann losfahren. Das gilt auch bei den Fahrübungen.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr, Schulterblick nach rechts, auch wenn man den Kreis schon im Vorfeld überblicken kann. Zweimal nicht gemacht, durchgefallen.
Nicht vergessen, das Du auf einem Zweirad sitzt welches keine Knautschzone hat.

Beim Slalom mit Schrittgeschwindigkeit die Fussbremse ganz leicht betätigen, nur minimal schleifen lassen, das hilft beim ausbalancieren, wenn man aus Versehen mal etwas zuviel Gas gibt.

Ansonsten kriegst Du das schon hin, haben millionen Andere vor dir auch geschafft.

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Das gibt es bei Autofahrern aber auch reichlich.

Ich habe mal eine ganze Familie, Ehepaar mit zwei kleinen kindern auf ihren Rädern über eine rote Fußgängerampel fahren sehen. Da ich mit dem Cabrio unterwegs war kam ich nicht umhin ihnen hinterherzurufen das das auch eine gute Methode ist seine ganze Familie auf einen Schlag auszulöschen. Der Typ selber meinte noch frech werden zu wollen, seine Frau hat ihn dann aber gebremst und gesagt, das ich Recht hätte, und das kein gutes Beispiel für die Kinder ist. Sie war augenscheinlich selber überrascht das ihr Mann einfachmit den Kindern im Schlepptau über die rote Fußgängerampel gefahren ist, sie hatte nämlich zuerst auch anhalten wollen.

Fahrradfahrer, die sich entgegen der Verkehrsregeln verhalten gibt es leider genug, weil die meisten entweder der Meinung sind das die Autofahrer sowieso aufpassen müssen, oder sie einfach nicht den blassensten Schimmer von der StVO haben.

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Wenn alle deine Antworten richtig wären würdest Du auch bestehen. Hinterfragen warum manche Antworten falsch sind, obwohl sie dir richtig vorkommen. Nur so lernt man das. Auswendig lernen war vor 20 oder 30 Jahren möglich, heute muß man auch das Verständnis für die Regelungen aufbringen. Du mußt das später im Straßenverkehr ja auch entscheiden können.

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Der Subaru - Boxer ist wassergekühlt, alleine das sorgt schon für eine andere Geräuschkulisse durch die Dämpfung des Wassermantels, und dem fehlenden dauernd drehenden Lüfter des luftgekühlten Käfermotors. Dazu kommt der viel kürzere Abgasweg beim Käfer, wobei der Subaru auch zusätzlich noch Vorschalldämpfer, Katalysator und Endschalldämpfer hat.

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Der bekommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und das wars.

Es sei denn, du meinst das derjenige nicht nur seinen Führerschein nicht dabei hat, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, dann:

Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Als jugendlicher Straftäter gibt das ein dickes Sozialstundenkonto und evtl. eine Geldauflage zu Gunsten einer gemeinnützigen Vereinigung. Dazu kommmt eine Sperre, nach deren Ablauf man dann eine Fahrerlaubnis beantragen kann. Die ist meist so bemessen, das deine Kumpels schon ihre Freundinnen mit ihren Autos zum Kino oder in die Disco ausführen, während Du noch mit dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.

Ferner kann eine Verurteilung sich auf die Berufswahl auswirken. Das man dann z.B. vorerst nicht als Berufskraftfahrer arbeiten kann, ist wohl selbstverständlich. Auch billigt der öffentliche Dienst nur selten verurteilte Straftäter in seinen Reihen. Ebenso als Pilot braucht man sich in den kommenden fünf Jahren nicht bewerben. Dazu kommen noch eineige andere Berufe, bei denen man die berühmte "weiße Weste" benötigt. Peinlich ist es auch wenn Du z.B. als Elektriker angestellt bist, dein Arbeitgeber einen Auftrag an einem Flughafen erhält, und dich dort nicht einsetzen darf.

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es allerdings dann schon härtere Strafen, denn die sollen ja da keinen erzieherischen Effekt mehr haben, sondern als Strafe erkannt werden. Da könnte es dann bis zu einem Jahr Knast oder eine fette Geldstrafe geben.

Den Mitfahrern passiert, hoffentlich, nichts. Da wird es erst interessant, wenn diese bei einem evtl. Unfall verletzt werden. Dann kommt noch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung hinzu, nebst Regressansprüche durch die Versicherung des Halters des Fahrzeuges.

Apropos Halter, der ist übrigens auch strafbar nach § 21 StVG, wenn er zugelassen hat, das jemand ohne gültige Fahrerlaubnis mit seinem Auto unterwegs ist. umso schlimmer, wenn dieser einer der Mitfahrer ist.

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Die Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges, das beschädigt wurde, greift, denn es ist immer das Fahrzeug versichert, und nicht der Fahrer.

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