Wie kann ich beweisen dass das auto ein unfallwagen ist?


28.07.2024, 11:39

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6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Anwalt und Gutachter. Nicht mehr lange warten, nach drei Jahren verjähren jegliche Ansprüche , § 195 BGB "Regelmäßige Verjährung".

Der Gutachter erkennt in nullkommanichts ein Unfallfahrzeug. Eine kleine Vorab-Info bei einem GTÜ, TÜV oder DEKRA-Standort für KFZ - Prüfungen gibt da schon Aufschluß drüber, ob es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt oder nicht. Dementsprechend kann man überlegen, ob man einen Anwalt einschaltet und Klage erhebt, und ob sogar eine strafrechtliche Verfolgung angebracht ist.


cleanercode  28.07.2024, 12:07
nach drei Jahren verjähren jegliche Ansprüche , § 195 BGB "Regelmäßige Verjährung".

Gebrauchtfahrzeug, 1 Jahr.

Bei Arglist sähe es natürlich anders aus. Die muss man erstmal beweisen können.

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ZuumZuum  28.07.2024, 12:08
@cleanercode

Quatsch, es geht nicht um Garantieansprüche sondern um Schadenersatz nach § 823 BGB.

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Mango56 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:42

Das Auto ist ursprünglich von Belgien, daher keine Aufnahmen.

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HuiPeng  28.07.2024, 11:41

Eine gute Antwort !

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eigenes Gutachten anfertigen lassen - Anwalt wechseln - soweit es schon eine gerichtliche Entscheidung gibt, Rechtsmittel (sofern nicht schon verfristet

Kann da bittejemand helfen?

Dein Anwalt sollte das eigentlich können.

Ggf. Anwalt wechseln bzw. Anzeige erstatten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Mango56 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:35

Schon gemacht. Aber der neue anwalt will 1000€ um überhaupt den Fall durchzulesen.

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Agamemnon712  28.07.2024, 11:37
@Mango56

Dann müßt Ihr ihm die geben :)

Vielleicht wäre es auch einen Versuch wert, einen Termin bei der Verbraucherzenzrale zu vereinbaren.

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ZuumZuum  28.07.2024, 11:44
@Mango56

Das ist klar, er muß einen Gutachter beauftragen. Fahrt doch erst mal zu einem GTÜ-, DEKRA oder TÜV - Stützpunkt, dort wo auch HU abgenommen werden. Ich hab damals 80 Euro bezahlt, dort wurde an meinem Gebrauchtwagen festgestellt, das die hintere linke Türe überlackiert wurde. Der Schaden war aber zu gering, als das der Wagen zu einem Unfallwagen wurde. Es wurden keine Teile getauscht, innen war die Türe original lackiert. Aber sowas hilft schon mal ungemein weiter, um eine Entscheidung zu treffen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte oder nicht. Wenn der Wagen einen massiven Frontschaden hatte ist das in Windeseile feststellbar.

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Mango56 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:51
@ZuumZuum

Na klar ist das feststellbar,aber wie kann man beweisen dass es jemand anderes war?

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Anscheinend hatte der Audi einen lichtmaschinen Problem weswegen er öfters ausgeht und man ihn neu starten muss.

wenn die ein Problem hat, könnte das Laden der Batterie scheitern

Vorschäden kann dir nur ein Gutachter sagen, Tüv Dekra z.B.

aber dein Anwalt sollte sich auskennen