Wenn einem das Auto gestohlen wurde, und man es selbst findet, darf man es dann selbst zurückholen oder muß man vorher die Polizei dazu holen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein darf man nicht, die Besittzkehr ist nur zulässig, wenn das fremde Gewahrsam noch nicht begründet wurde, das heißt der Täter mit dem Diebesgut noch nicht außer Sichtweite ist. Du mußt zwangsläufig die Polizei verständigen.


superseegers  11.08.2024, 09:29

Soll heissen, vor Beendigung des Deliktes? Dann wären wir noch in der Notwehr, da bräuchte ich dann kein BGB, oder?

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Winkler123 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 19:54
@superseegers

Stimmt, das ist was ganz anderes. Ich meinte den Fall, dass man es Tage später irgendwo wiederfindet.

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Artus01  10.08.2024, 19:34

Unsinn, natürlich darf man sein Eigentum zurückholen.

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ZuumZuum  10.08.2024, 19:42
@Artus01

Da liegst du leider völlig falsch mein Gutster. Aber egal, macht ruhig, der Staatsanwalt wird euch dann schon erzählen wann eine Notwehr beendet ist.

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Artus01  10.08.2024, 20:09
@ZuumZuum

Der Staatsanwalt wird gar nichts tun, denn er weiss, im Gegensatz zu Dir, da man an seinem Eigentum nicht zum Dieb werden kann.

Schau Dir diesen § mal in Ruhe an:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

und wenn Dir dann so ein Begriff wie "Tatbestandmerkmal" geläufig ist, solltest Du eigentlich wissen warum das so ist.

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ZuumZuum  10.08.2024, 20:19
@Artus01

Du hast recht, ich wollte das dem FS nur in aller Einfachheit erklären

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ZuumZuum  10.08.2024, 20:28
@ZuumZuum

Ich würde es trotzdem nicht machen, wer weiß wozu das Fahrzeug in der Zwischenzeit benutzt wurde. Nachher liegt im Kofferraum die Beute von einem Raubüberfall, und dann erkläre das mal glaubhaft den Ermittlungsbehörden.

Vielleicht wird der FS mit den Dieben konfrontiert, und es kommt zu Körperverletzungen oder schlimmeres.

Gibt nur eine vernünftige Lösung, die Polizei rufen, und die das machen lassen. Die können die Bande dann auch gleich einlochen.

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Winkler123 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:28

Der Meinung bin ich auch ! Ein Bekannter meint, es wäre "logisch", dass man sein Auto einfach selbst zurückholen kann ... Darüber hatten wir einen Riesenstreit. Meiner Meinung nach hat das nichts mir "Logik" zu tun, sondern mit geltendem Recht ...

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ZuumZuum  10.08.2024, 19:35
@Winkler123

Du hast vollkommen recht. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Wenn Du den Täter auf frischer tat ertapst und ihm dann das diebesgut wieder abjagst, ist alles in Ordnung. Aber nicht Tage später durch einen Zufallsfund. Du würdest selber zum Dieb.

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Wenn es nicht auf jemandes Privatgrund steht, kannst du es selber aufschließen und wegfahren, wenn man denn sonst nichts zu beanstanden hat oder jemanden anzeigen will.


Winkler123 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:13

Ich habe mal einen TV - Bericht gesehen, wo über einen Fall berichtet wurde, wo jemand genau das machte. - Er kam wegen Diebstahl vor Gericht. - Einem Bekannten wurde seine Harley gestohlen. Über einen Facebook-Aufruf fand er sie, aber rief vor Ort erst die Polizei.

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priesterlein  10.08.2024, 19:14
@Winkler123

Man kann nicht wegen Diebstahl am eigenen Eigentum verklagt werden. Anscheinend lässt du die Umstände lieber der Einfachheit halber weg.

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Artus01  10.08.2024, 19:33
@Winkler123

Er meint damit schlicht das es so wie Du es geschildert hast nicht gewesen sein kann.

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Winkler123 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:38
@Artus01

Erstens, war es so, schließlich lüge ich nicht und zweitens, lass ihn einfach für sich selbst antworten ...

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Artus01  10.08.2024, 20:06
@Winkler123

Wozu, auf offensichtlich falsche Antworten kann ich ebenso antworten und zwar folgendermassen:

An seinem Eigentum kann man nicht zum Dieb werden.

Darum kann das so wie Du es geschgrieben hast nicht gewesen sein.

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andrea77482  15.08.2024, 23:12
@Winkler123

@ Winkler

Richtig. Und man sollte solange vor Ort bleiben bis die Polizei da ist. Und man sollte auch die Papiere für das Auto oder in dem Fall für dieses Motorrad dabei haben.

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andrea77482  15.08.2024, 23:17
@priesterlein

@ Winkler

Das heißt: der rechtmäßige Eigentümer kann eigentlich nicht für den Diebstahl von eigenem Eigentum verklagt werden.

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andrea77482  15.08.2024, 23:21
@Artus01

@ Artus01

Richtig am eigenen Eigentum kann man nicht zum Dieb werden. Aber: man kann rausfinden wo das gestohlene Auto ist oder das gestohlene Motorrad.

Denn wenn der Eigentümer zum Beispiel vorher am Auto einen Tracker angebracht hat auf der Unterseite der dem rechtmäßigen Eigentümer zeigt, wo das Auto ist und wo der Dieb es hingebracht hat, kann er schon rausfinden wo das gestohlene Teil ist.

Solche GPS-Tracker gibt es zu kaufen:

https://auto-wacht.de/auto-gps-tracker/

und hier

https://www.salind-gps.de/auto/

Daher kann dann der rechtmäßige Eigentümer von dem gestohlenen Auto es in der Tat finden.

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Artus01  16.08.2024, 10:30
@andrea77482

Das ist keine Neuigkeit und hat schon manches geklaute Teil zurückgebracht. Allerdings wissen Diebe längst von dieser Möglichkeit und werden entsprechend suchen.

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Solltest es trotzdem der Polizei melden


Winkler123 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:08

Finde ich auch. Ich habe mit einem Bekannten einen Streit darüber. Er meint, es wäre "logisch", dass man es einfach selbst zurückholen darf.

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andrea77482  15.08.2024, 23:13
@Winkler123

@ WInkler

Denn der Diebstahl muss gerichtsfest bewiesen werden. Darum geht es. Deswegen darf man das nicht so einfach zurückholen. Denn die Polizei-Anzeige braucht Beweise. Denn wenn die Polizei dass an die Staatsanwaltschaft gibt, muss sie dafür Beweise haben.

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Etwas kompliziert das Ganze: Zivilrechtlich darf man auch dem unrechtmäßigen Besitzer nicht einfach etwas wieder entziehen. Nennt sich "verbotene Eigenmacht" lt. § 858 BGB.

Bei Vorliegen von verbotener Eigenmacht hat der Besitzer zwar das Recht, die Herausgabe wieder zu verlangen, die im Falle des Diebstahls allerdings nach § 861 Abs. 2 BGB ausscheidet, da der Besitz des Fahrzeuges durch den Dieb fehlerhaft ist.

Strafrechtlich könnte u,U, Hausfriedensbruch in Betracht kommen.

(Für Diebstahl fehlt die rechtswidrige Aneignung einer fremden Sache)


Winkler123 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:41

Soweit schlüssig. Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Der Dieb hat sich doch die Sache (hier : das Auto) rechtswidrig angeeignet - durch seinen Diebstahl.

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Bergfex49  10.08.2024, 19:56
@Winkler123

oje, ich meinte das Verhalten des Eigentümers kann kein Diebstahl sein, passt das so?

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andrea77482  15.08.2024, 23:15
@Winkler123

@ Winkler23

Mit diesem Punkt:

Der Dieb hat sich doch die Sache (hier : das Auto) rechtswidrig angeeignet - durch seinen Diebstahl.

haben Sie recht. Das ist eine rechtswidrige Aneinung einer fremden Sache. Und an einem gestohlenen Gegenstand kann der Dieb nicht das rechtmäßige Eigentum erlangen.

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