Wie lange darf die Polizei mich, als 17 jähriger wegen Urkundenfälschung in Gewahrsam nehmen/in die Zelle stecken?

2 Antworten

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Die Untersuchungshaft kann bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Einen besonderen Schutz genießen nur Jugendliche bis 16 Jahren nach dem Jugendgerichtsgesetz § 72.


donda2006 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:45

Wenn ich in Luxemburg wohne und in Deutschland in Untersuchungshaft müsste, würde man dann nicht nach Lixemburg ausgeliefert werden?

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ZuumZuum  09.08.2024, 19:47
@donda2006

Nein, müssen muß das gar nicht. Das kann, aber darüber entscheidet dann das zuständige Gericht. Das du in Luxemburg wohnst heißt übrigens ja nicht zwangsläufig das Du luxemburgischer Staatsbürger bist.

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Wenn ein Haftgrund vorliegt, bis zur Verhandlung. Dann kommt natürlich ein Richter ins Spiel.

Aus anderen Gründe definitiv mehrere Tage.