Wie lange darf die Polizei mich, als 17 jähriger wegen Urkundenfälschung in Gewahrsam nehmen/in die Zelle stecken?
Es geht um angeblich mehrere Urkundenfälschungen
2 Antworten
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Die Untersuchungshaft kann bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Einen besonderen Schutz genießen nur Jugendliche bis 16 Jahren nach dem Jugendgerichtsgesetz § 72.
ZuumZuum
09.08.2024, 19:47
@donda2006
Nein, müssen muß das gar nicht. Das kann, aber darüber entscheidet dann das zuständige Gericht. Das du in Luxemburg wohnst heißt übrigens ja nicht zwangsläufig das Du luxemburgischer Staatsbürger bist.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetzeslage
Wenn ein Haftgrund vorliegt, bis zur Verhandlung. Dann kommt natürlich ein Richter ins Spiel.
Aus anderen Gründe definitiv mehrere Tage.
Es sei denn, der Haftprüfungstermin sagt etwas anderes. :)
Wenn ich in Luxemburg wohne und in Deutschland in Untersuchungshaft müsste, würde man dann nicht nach Lixemburg ausgeliefert werden?