Autounfall - Schadensersatz nach Entlassung gegen ärztlichen Rat?

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Natürlich, in vollem Umfang. Es geht ja darum einen zugefügten Schaden zu ersetzen und finanziell abzugelten und nicht, ob dieser Schaden dann auch behoben wird.

anspruch bleibt vorhanden aber aufgrund der selbstentlassung kann es ggf. später Probleme geben da der Unfallverursacher später behaupten könnte die Schmerzen, Gesundheitliche Schäden wären bei Nichtentlassung geringer.

also es könnte ggf. später vor Gericht… problematisch werden

ist aber nur meine Meinung

Hi ja. der Ansprcuh bleit unbenommen.