Du hast geklaut und bist entlassen worden. Da ist die Rechtslage eindeutig.

Deine Behauptung, Du wolltest die Kollegin nach den Zetteln fragen, macht keinen Sinn, denn die hast Du ja eingelöst und damit sind sie weg.

Wenn Du hättest fragen wollen, hättest Du das vor dem Einlösen gemacht.

Daher ist Deine Behauptung unglaubwürdig.

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Der Tacho zeigt immer eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als man tatsächlich fährt. Und der Blitzer zieht eine Toleranz ab. Zusammen reicht das dann eben, wenn man mit 55 fährt, um unter der Blitzergrenze zu bleiben.

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Besser wäre doch, die arbeiten zu lassen, die den ganzen Tag Zeit haben. Wenn man die Arbeit auf mehr Schultern verteilen würde, müsste nicht eine Minderheit für alle anderen mitarbeiten. Das wäre fair und gerecht.

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Ich glaube nicht, dass das nochmal so gut funktioniert. Mit Vogelgrippe, Hitzedrama und den Affenpocken ist der Versuch ja daneben gegangen. Ob es jetzt mit den Affenpocken klappt, ist fraglich.

Vor allem, da es ja eine Impfung gibt, die tatsächlich eine Infektion verhindern kann, machen Masken wenig Sinn.

Aber vielleicht klappt es ja mit Kühlakkus, wenn es doch noch die unglaublichen Hitzewellen gibt, die schon seit Jahren angekündigt wurden.

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Es spielt für den Vermieter keine große Rolle, wie hoch der Pfändungsbetrag ist, die Tatsache an sich lässt schon die Alarmglocken schrillen und er muss davon ausgehen, dass er die Miete nicht bekommt.

Wenn dann noch aufgrund der Höhe klar ist, dass das Geld nicht für Essen und Miete reicht, ist völlig klar, dass er nicht an so eine Person vermietet.

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Wenn jemand mir weismachen will, dass eine warme Daunenjacke irgendwas damit zu tun hat, ob er Fleisch isst oder nicht, würde ich ihm den Vogel zeigen. Aber ich würde mich weder aufregen, noch mit ihm darüber diskutieren. Das würde keinen Sinn machen.

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Du hast vielleicht nicht die größte Auswahl, aber es gibt genug Frauen, die kleiner sind als Du.

Schau Dich mal auf der Straße um. Da sind genug Männer, die nicht so groß sind und trotzdem eine Freundin haben.

Mit Muskeln und der passenden Größe ist es sicherlich einfacher, aber letztendlich entscheidet auch die Persönlichkeit.

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Was meinst Du mit Hobby-Raum? Wenn man eine Wohnung mietet, ist doch die Raumaufteilung nicht vorgegeben. Ob Du aus einem Raum ein Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Hobby-Raum machst, ist doch Deine Entscheidung.

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Geplante Rentenreform : Mit oder ohne Beamte?

Die Bundesregierung plant nach der Sommerpause eine Rentenreform, das Rentenpaket II.

Das auch Beamte einen Beitrag leisten könnten, ist bisher ein politisches Tabu.

Beamte erhalten etwa 72 % ihrer letzten Bezüge als Ruhegeld. Rentner müssen mit weitaus weniger auskommen.

Kanzler Scholz hält an den Sonderregeln für Beamte fest, obwohl es dafür durchaus Alternativen gäbe.

Die Ausgaben für pensionierte Beamte nehmen zu, allein 2022 zahlten Bund,Länder und Gemeinden für die etwa 1,4 Millionen Pensionäre 53,4 Milliarden Euro.

Der Unmut entzündet sich vor allem an der Höhe der Pensionen. Die Höhe der durchschnittlichen Pension im Monat (Bund ,Länder und Kommunen) : 3240 Euro brutto.

Zum Vergleich: die durchschnittliche Rente nach mindestens 45 Versicherungsjahren : 1792 Euro brutto. Allerdings müssen Beamte ihr Ruhegehalt voll versteuern. Auch erhalten Beamte keine Betriebsrente.

,,Dennoch sollte man an die Höhe der Pensionen herangehen", so Prof.Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates, selbst Beamter, der die Bundesregierung in Wirtschaftsfragen berät.

Politiker würden sich dann aber mit fast 1,8 Millionen Beamten und Richtern sowie deren gut organisierter Lobby anlegen.

Modelle, wie man Beamte in die Rentenversicherung eingliedert und Kosten senkt, gibt es durchaus , z.B. in Österreich.Der Sachgverständigenrat hat das System Österreichs in seinem jüngsten Jahresgutachten empfohlen.

z.T. aus ,,SZ" 17./18.08.24 : ,, Renten und Pensionen" , ,,Gut versorgt bis ans Ende"

  • Frage : Rentenreform: Mit oder ohne Beamte?
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So einfach ist das ja nicht. Der Staat hat ja mit den Menschen, die schon verbeamtet sind, einen Vertrag abgeschlossen. Den können sie nicht einfach einseitig verändern. Auch der Staat ist an Verträge gebunden. Es ginge also sowieso nur bei neu verbeamteten Personen. Zudem hast Du ja auch 2 Zahlen verglichen, die nicht vergleichbar sind. Das Netto-Einkommen eines Rentners mit dem Brutto-Einkommen des Beamten. Da wird ja auch noch die private Krankenversicherung abgezogen, die normalerweise über 500 € liegt und dann noch Steuern. Der Vergleich ist daher nicht seriös.

Und zu guter Letzt gehst Du von 72% des letzten Einkommens aus. Auch das kann man nicht so stehen lassen, weil das auch nur für Beamte gilt, die jung verbeamtet wurden und bis zum Schluss Vollzeit gearbeitet haben. Es geht auch da um Beitragsjahre. Hier also Pauschal den maximalen Satz zu nennen und dann mit der Durchschnittrente zu vergleichen passt auch nicht ganz. In der Durchschnittrente sind z. B. auch Frauen dabei, die Teilzeit gearbeitet haben.

Der Unterschied ist in der Realität daher nicht ganz so groß, wie in Deinem Beitrag dargestellt.

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Du kannst das antriggern, wenn Du herausfinden kannst, was Deine Trigger sind.

Das ist sehr individuell..

Am einfachsten ist es, wenn noch andere dabei sind, so dass die Athmosphäre stimmt, Dir evtl. jemand dabei helfen kann oder ein CG dabei ist, der Dich antriggert.

Es gibt etliche Veranstaltungen, bei denen das möglich ist. Wenn Du Dich mit anderen vernetzt wird es auf jeden Fall einfacher, es auszuleben.

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Das ist nicht legal. Du kannst das ganz entspannt sehen.

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Ich finde nicht das Magazin gut, auch wenn ich es nie gelesen habe.

Aber ich finde es gut im Sinne der Pressefreiheit. Die Bewertung des Inhaltes eines Magazins steht der Regierung nicht zu.

Zuständig sind Gerichte, die bewerten, ob ein Presseerzeugnis von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht.

Hier hat eine Ministerin mit faulen Tricks gearbeitet und eigenmächtig eine Entscheidung getroffen, die ihr nicht zusteht.

Inhaltlich wurde die Entscheidung ja noch nicht wirklich entschieden, nur vorläufig außer Kraft gesetzt, weil die Pressefreiheit möglicherweise (aber nicht sicher) höher wiegt.

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Nein, das ist keine rote Linie, sondern sollte auf jeden Fall diskutiert werden. Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass das Bürgergeld kein Anreiz zum Faulenzen ist.

Ob es dann tatsächlich gekürzt werden kann, ist eine andere Frage, weil die Höhe ja das Existenzminimum ist und damit per Definition schon die unterste Grenze darstellt.

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Das Verbot hat sich ja nicht gegen das Magazin gerichtet, sondern es wurde ein Trick angewendet und das ganze als Verein definiert und dieser wurde dann verboten. Das Magazin ist trotzdem erschienen, nur unter einem anderen Namen und über einen anderen Herausgeber. Soweit ich weiß, wurde diese Ausgabe dann nicht mehr verboten.

Ob das Verbot rechtens war oder nicht, wird sicherlich noch ein Gericht klären, aber die Tatsache, dass da irgendwie um die Ecke argumentiert wurde, zeigt schon, dass das Verbot problematisch ist, da es nicht um das Magazin an sich ging.

Eine eindeutige Antwort wirst Du daher nur schwer finden, da Faeser zwar in den Medien sagt, sie hätte das Magazin verboten, juristisch ging es aber nicht um das Magazin, sondern um einen Verein, der verboten wurde.

Das ist zumindest etwas fragwürdig.

Du kannst Dir für Deinen Vortrag aber die Argumente von Faeser durchlesen und die Argumente von z. B. Kubicki und diese gegenüber stellen.

Daraus kannst Du dann eine eigene Meinung bilden.

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Das ist Unsinn. Wenn der WLAN-Router stärker sendet, ist das WLAN auch bei Deinen Eltern stärker. Das geht nicht in bestimmte Richtungen stärker und in andere weniger stark.

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