Diebstahl?
Vorfall
Habe im Discounter gearbeitet und wurde fristlos gekündigt weil ich pfandbons eingelöst habe die in der Schublade lagen und das Geld im Spind aufbewahrt habe um die Kollegin zu fragen ob sie was von den Zetteln weiß.
Aber so weit dir Kollegin zu fragen bin ich nicht gekommen da die regionaöverkaufsleiterin mich gekündigt hat.
Wie sieht die Rechtslage aus?
6 Antworten
Das war Diebstahl. Sei froh, dass Dein Arbeitgeber Dich nicht angezeigt hat. Richtig wäre gewesen, die Zettel in der Schublade zu lassen und die Kollegin zu fragen.
Dir steht es frei, zu einem Anwalt zu gehen. Aber ich sehe da keinen Erfolg für Dich - es gibt einfach zu viele Urteile in solchen Fällen, die nicht zu Gunsten der Beklagten waren.
Du hast geklaut und bist entlassen worden. Da ist die Rechtslage eindeutig.
Deine Behauptung, Du wolltest die Kollegin nach den Zetteln fragen, macht keinen Sinn, denn die hast Du ja eingelöst und damit sind sie weg.
Wenn Du hättest fragen wollen, hättest Du das vor dem Einlösen gemacht.
Daher ist Deine Behauptung unglaubwürdig.
weil ich pfandbons eingelöst habe die in der Schublade lagen
andere sagen dazu Diebstahl. somit ist die Fristlose gerechtfertigt. ob der Arbeitgeber das beanzeigt steht auf nem anderen Blatt
da braucht man kein Jurist zu sein um festzustellen das es ein Diebstahl war, was geht dich der Pfandbon an.
Das war nicht in Ordnung. Wem auch immer sie gehörten: Jedenfalls nicht Dir.