Diebstahl?

6 Antworten

Das war Diebstahl. Sei froh, dass Dein Arbeitgeber Dich nicht angezeigt hat. Richtig wäre gewesen, die Zettel in der Schublade zu lassen und die Kollegin zu fragen.

Dir steht es frei, zu einem Anwalt zu gehen. Aber ich sehe da keinen Erfolg für Dich - es gibt einfach zu viele Urteile in solchen Fällen, die nicht zu Gunsten der Beklagten waren.

Du hast geklaut und bist entlassen worden. Da ist die Rechtslage eindeutig.

Deine Behauptung, Du wolltest die Kollegin nach den Zetteln fragen, macht keinen Sinn, denn die hast Du ja eingelöst und damit sind sie weg.

Wenn Du hättest fragen wollen, hättest Du das vor dem Einlösen gemacht.

Daher ist Deine Behauptung unglaubwürdig.

weil ich pfandbons eingelöst habe die in der Schublade lagen

andere sagen dazu Diebstahl. somit ist die Fristlose gerechtfertigt. ob der Arbeitgeber das beanzeigt steht auf nem anderen Blatt

da braucht man kein Jurist zu sein um festzustellen das es ein Diebstahl war, was geht dich der Pfandbon an.

Das war nicht in Ordnung. Wem auch immer sie gehörten: Jedenfalls nicht Dir.