Verstößt das Verbot von Compact gegen die Pressefreiheit?

Sp0ltiy  12.08.2024, 16:35

Ist das nicht die Aufgabe deines Vortrages, dass du es herausfindest?

ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 16:37

will ich ja auch aber wir ollen darüber diskutieren ich ich würde mir gerne die Meinung von Fremden anhören

6 Antworten

Zunächst verstößt das Compact-Verbot gegen die Menschen- und Bürgerrechte, welche im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in den sogenannten "Ewigkeitsparagraphen" festgelegt wurden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) ...

Damit haben wir im Endeffekt bereits alles gesagt.

Anzumerken wäre aber noch, dass in diesem Fall ein Verlag, und seine Gesellschafter nach dem Vereinsrecht verboten wurden - was absolut und gar keinen Sinn ergibt und juristische absolut fehlerhaft ist.

Genau aus diesem Grunde haben auch Vereine wie beispielsweise der ADAC eigene Gesellschaften, um ihre geschäftlichen Aktivitäten gegen die Aktiväten des Vereins abzugrenzen - denn man kann einen Verein nicht wie eine geschäftliche Organisation mit gewinnbringenden Absichten behandeln - und umgekehrt natürlich eben auch nicht.

Sprich: Ohne eine Verschwörungstheorie aufstellen zu müssen, war das Verbot a) grundgesetzwidrig und b) juristisch fehlerhaft und nicht haltbar.

Woher ich das weiß:Recherche

ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 20:15

dennoch muss der Staat die Verfassung zu schützen und man darf meinungsfreiheit nicht mit freedom of speech verwechsel denn Hass ist keine Meinug

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Traveller5712  13.08.2024, 13:13
@ApexIJDERWAHRE

Stimmt .. das muss der Staat. Das gilt aber AUCH für den Artikel 5 des Grundgesetzes. Er ist verpflichtet, diesesn wortgetreu einzuhalten.

Und der Artikel 5 legt ganz klar dar, dass das Verbot rechtswiedrig ist.

Und zum Thema HASS - entschuldige bitte, aber das Magazin Compact hat in seiner ganzen Existenz noch keine Hass-Botschaften verbreitet - sondern fundierte und sachliche und vor allem gut recherchierte Artikel.

Übirgens gibt es juristisch gesehen den Begriff "Hass" gar nicht - denn es handelt sich hierbei um eine Wertung, welche ausschliesslich auf persönlichen Maßstäben gründet.

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ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 14:44
@Traveller5712

,,fundiert und sachlich,,? denkst du dass das Magazin aus spass verboten wurde

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Eromzak  14.08.2024, 17:31
@ApexIJDERWAHRE

Schlecht gealtert wa. Gericht sagt schonmal Verbot aufgehoben. Also ja würde sagen es wurde aus Spaß verboten.

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Die da oben wollen und das Maul stopfen.

Der Punkt ist, es ist wahr. Es sind juristische Winkelzüge um es denen schwer zu machen. Dabei ist von früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eigentlich klar dass das kein Bestand haben wird. Wären irgendwelche Aussagen die dieses Magazin getätigt hat gegen unsere Strafgesetzbuch hätte man da einfach gegen vorgehen können, für mich ist also klar dass das nicht der Fall ist denn sonst hätte man so eine Nummer nicht abziehen müssen.

Ich kann das persönlich nicht zuordnen da ich kein eines Magazin gelesen habe aber es ist Recht offensichtlich was da läuft und mir gefällt es nicht. Was ich allerdings gelesen habe ist der interne Bericht der geleakt wurde und die da gesammelten Beispiele die z.b. Antisemitismus belegen sollen sind ebenfalls an den Haaren herbeigezogen.

Wenn ich mir das alles also anschauen wird Recht schnell klar dass die Pressefreiheit hierdurch massiv eingeschränkt wurde. Nicht nur wegen Compact sondern weil das Signale sendet. Ironisch wenn man sich gleichzeitig über andere Länder lustig macht und als rechtsradikal betitelt wenn sie ihre Gegner verbieten. Wenn wir oder die Ukraine oder z.b. England das macht dann juckt es hier keinen. Es geht nur um Ideologie, mit Recht hat das nichts zutun. Richtig wäre gewesen, wenn sie bedenken bei Artikeln des Magazins gehabt hätten diese anzuzeigen und ein Gericht entscheiden zu lassen. Das hat man nicht gemacht und daher ist das ganz klar Zensur.

Grüße


ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 17:37

die ersten worte sind kompletter Müll weil sich der staat einfach nur darum kümmert das die demokratie in deutschland erhalten bleibt

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Eromzak  12.08.2024, 18:49
@ApexIJDERWAHRE

Nein. Demokratie ist nicht willkürliches Verbot ohne Gerichtsentscheid der Opposition.

Wenn du dem Staat sowas durchgehen lässt schaffst du damit die Grundlage das wenn jemand anderes den du weniger leiden kannst an die Macht kommt dann das gleiche mit dir macht.

Soweit denken die meisten nicht aber im Kern ist das das öffnen der Buchse der Pandora. Du musst immer bedenken dass auch wenn es nicht deine Meinung ist die verboten wird so ein präzidensfall sich auch ganz schnell gegen dich richten kann. Was genau demokratiefeindlich ist entscheidet immer jemand und das passt dir i.d.r. nur dann in den Kram wenn es jemand anderen trifft. ( Bedenke Hitler hat die Opposition mit dem gleichen Argument weggedrückt) Das die Aktion autoritäre Züge hat kann nun wirklich jeder erkennen.

Wird aber ohnehin einkassiert die Nummer und wenn es hier noch halbwegs rechtsstaatlich zugeht muss die Faeser gehen. Alles andere wäre einfach nur anti demokratisch.

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ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 20:21
@Eromzak

der Staat verbietet ja auch nicht einfach wirkürlich Zeitungen sondern die die vom VerfassungsSCHUTZ als Verfassungsfeindlich angesehen werden

natürlich brauchen sie auch noch ein Gerichtsurteil um es dauerhaft zu verbieten aber die Verfassung zu schützen ist nicht antidemokratisch

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Eromzak  12.08.2024, 20:52
@ApexIJDERWAHRE

Das darf der Staat aber nicht, das ist nicht vorgesehen.

Davon ab ist der Verfassungsschutz nicht unabhängig sondern teil des Staates, genauer des innenministeriums.

Erst das Gerichtsurteil - dann das Verbot. Nicht andersrum.

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Ja, tut es. Es gibt in den Landespressegesetzen gerade keine Rechtsgrundlage für ein Verbot von Medien, da das gegen das Zensurverbot aus Art. 5 I 3 GG verstoßen würde. Polizeirechtlich kann man Presseerzeugnisse auch nur beschlagnahmen, wenn sich aus der Art ihrer Verbreitung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt, nicht wegen ihres Inhalts. Um das dennoch zu verbieten, hat man sich hier des juristischen Winkelzuges bedient, einfach das Unternehmen, welches das Pressemagazin herausgibt, nach Vereinsrecht zu verbieten. In Wahrheit geht es aber ausschließlich um das Pressemagazin, das Unternehmen tritt ja abseits seines Magazins und der Videobeiträge gar nicht in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung kämpfend in Erscheinung. Wäre das z.B. ein ein-Mann Presseerzeugnis, hätte man das gar nicht machen können. Vereine kann man, wie Parteien, nur deshalb verbieten, weil sie durch ihre Organisationsstruktur und ihre Mitglieder auch tatsächlichen Schaden anrichten können, wenn sie in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung kämpfen. Bei bloßen Meinungskundgaben hingegen geht unsere Rechtsordnung davon aus, dass ein solcher Schaden gar nicht eintreten kann, weshalb auch antidemokratische und abwegige Meinungen von der Meinungsfreiheit und bei Presseerzeugnissen auch von der Pressefreiheit geschützt sind. Ein Verbot wegen einer vermeintlichen „Vergiftung des geistigen Klimas“, so etwas gibt es in liberalen Rechtsstaaten nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26).


ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 17:46

ich glaube mit Antisemitismus, Volksverhetzung und Fremdenfeindlichkeit sind genug Kriterien erreicht um Artikel 5 Absatz 3( die treue zur lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung ) durchzusetzten

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Schestko  12.08.2024, 17:54
@ApexIJDERWAHRE

Das hat damit nichts zu tun, das ist eine Grundrechtsschranke für die Wissenschaftsfreiheit. Volksverhetzung wäre bei rechtskräftiger Verurteilung eine Möglichkeit, die entsprechenden Exemplare einzuziehen nach dem StGB, ein dauerhaftes Verbot des Mediums ist aber auch dann nicht möglich. Die Inhalte waren aber gar nicht strafbar.

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ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 22:25
@Schestko

doch solche inhalte vrestossen gegen zb Artikel 1 der Verfassung und sind damit strafbar

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Schestko  13.08.2024, 00:12
@ApexIJDERWAHRE

Nein, man kann als Bürger nicht gegen die Verfassung verstoßen. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, nicht umgekehrt. Vielleicht solltest du deinen Lehrer mal bitten, das lieber erstmal in der Schule durchzunehmen.

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ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 14:47
@Schestko

,,man kann als bürger nicht gegen die Verfassung verstoßen,,?

und DU sagst MIR ich soll erst mal meinen lehrer bitten das durchzunehmen

traurig dass einige menschen gar keine Ahnung von gesetzen ihres eigenen Landes Haben

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Schestko  13.08.2024, 20:37
@ApexIJDERWAHRE

Nun gut, es ist auch nicht meine Aufgabe, für deine Bildung zu Sorgen. Viel Erfolg für deinen Vortrag, hoffentlich kennt sich dein Lehrer nicht mit deutschem Recht aus, wäre für die Benotung aus deiner Sicht von Vorteil.

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Man hat nicht nur ein Verbot erteilt , sondern auch das Vermögen und das Arbeitsmaterial beschlagnahmt , wird jetzt alles versteigert

Compact hatte bisher keine Anzeige gegen einzelne Artikel

ist also nicht vorbestraft

Deshalb war das ein Verstoß gegen die Pressefreiheit


ApexIJDERWAHRE 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 17:34

soweit ich weiss darf der Staat keine beschlagnahmen dinge versteigern

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Schestko  12.08.2024, 17:20

Da wird nichts versteigert, das wurde beschlagnahmt und kommt dann wieder zurück, sobald der einstweilige Rechtsschutz erfolgreich war.

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Hier stellt Elsässer seine Rechtsauffassung zum Verbot dar:

https://x.com/JurgenElsasser/status/1822523976200880511?t=W4yIeTmT5Zzf62jj7U4TRQ&s=09

Die Rechtsauffassung von Frau Faeser kannst Du der Tagespresse vom 16.07. entnehmen.

Damit dürftest Du genügend seriöse pro und contra-Argumente haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter