Nein, das darfst du grundsätzlich nicht.

Eine Ausnahme ist, wenn du die Inhalte zum Zweck eines Zitats verwendest, also z.B. inhaltlich darauf eingehst.

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Deine Übersetzung ist tatsächlich richtig.

Es ist eine Plattform, wo man Videos von sich hochladen kann, die aber nur Leute sehen können, die dafür bezahlen. Deshalb "only fans" (nur Fans).

Die Videos sind allerdings für Erwachsene und man muss 18 Jahre alt sein, wenn man dort etwas ansehen oder reinstellen möchte.

Es ist eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Deswegen wird auch so oft darüber gesprochen.

Da das nichts für dein Alter ist, würde ich solche Shorts einfach wegscrollen.

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YouTuber haben sogenannte Kooperationen mit Werbepartnern. Ich kenne den Begriff Werbeintegrarion, wenn die Werbeunterbrechung direkt im Video und unabhängig von geschalteter Werbung läuft.

Viele Marken zahlen den Creatorn mehr Geld, wenn sie die Werbung selbst authentisch einsprechen. Denn nichts ist mehr wert, als die Zuschauerbindung und das Vertrauen in den Creator.

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Ja, das ist Teil der Regeln.

Aber nur weil etwas "anstößig" ist, wird nicht dein kompletter Kanal geschlossen. Dafür muss es schon ein gravierender Verstoß sein.

Der jeweilige Videoersteller kann dich natürlich von seinen Videos ausschließen.

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Das ist ziemlich sicher kein Shadowban. Denn dann würdest du keine Aufrufe mehr erhalten.

Bei 300 Abonnenten ist eine Zuschauerschaft von 100 überdurchschnittlich gut, da hast du sehr viele aktive Zuschauer.

Deine Inhalte werden einfach nicht mehr vom Algorithmus empfohlen. Das ist ganz normal, wenn du nicht in kurzer Zeit einen richtigen Durchbruch erlebst.

Entweder das Format ändern und hoffen, dass es entdeckt wird, oder einen neuen Kanal erstellen und hoffen, dass er entdeckt wid. :)

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Nein, das geht nicht. Du müsstest das auf Twitch gespeicherte VoD zunächst als Videodatei herunterladen und dann auf YouTube stellen.

Oder du nimmst den Stream gleichzeitig beim Streamen mit auf, dann hast du die Datei direkt.

Das unmittelbare Veröffentlichen des Streams geht nur, wenn du den Stream auch auf YouTube machst.

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Früher (zumindest) hat man Männern ein größeres Interesse an Autos (Technik etc.) zugesprochen, was noch aus der damaligen Zeit stammt, als Frauen eher selten Auto gefahren sind und aufgrund des Jobs als Hausfrau keinen Führerschein brauchten.

Dieses Weltbild hat sich natürlich sehr stark geändert, aber es gibt sicherlich noch viele Fahrschulen, die nur männliche Lehrer einstellen.

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Eine solche Fußgängerfurt ohne Ampel gibt es eigentlich nicht. Die Markierung selbst regelt keinen Vorrang.

Durch das Verkehrszeichen "Verkehrshelfer" soll man vorsichtiger und aufmerksamer fahren, aber anhalten muss man nicht. Aber wenn da jemand rüber möchte, sollte man natürlich Rücksicht nehmen.

Ohne Ampel haben Fußgänger nur an Fußgängerüberwegen Vorrang, wenn sie die Fahrbahn überqueren möchten.

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In der Tat sind Business-Konten darauf ausgelegt, Geld damit zu erzielen (welch Überraschung). Daher werden dort keine urheberrechtlich geschützten Titel angezeigt. Man muss das Video also vorher am Computer/Smartphone bearbeiten und dann hochladen, wenn man ein "verbotenes" Lied darin haben will.

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Ja, ein vorher geltendes Tempolimit wird dadurch aufgehoben, wenn es nicht gleichzeitig wieder mit angeordnet wird. Das gilt genauso bei Ortsein- und -ausfahrten.

Ab dem Schild gelten ja die Regeln einer Autobahn bzw. Kraftfahrstraße – also z. B. dass man mit langsamen Fahrzeugen dort nicht fahren darf, oder dass man nicht anhalten darf – und somit gilt ab dort auch die aufgehobene Höchstgeschwindigkeit.

Also wenn du zuvor auf einer anderen Straße gefahren bist und diese dann zu einer Autobahn oder Kraftfahrstraße wird, darfst du entsprechend wieder schneller fahren, bis ein neues Tempolimit sichtbar ist.

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Schwierig zu beantworten, denn technisch gesehen passt hier ein Fahrrad mit Anhänger locker rein.

So wie das Auto im Bild steht, würde das Fahrrad jedoch trotzdem vorbei kommen.

Ich würde auf den ersten Blick jedoch auch gegen eine Einfahrt tendieren.

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Zunächst solltest du prüfen, ob das Symbol einfach nur ausgeblendet wurde.

Dazu einen Rechtsklick auf die Taskleiste (freier Bereich) → Taskleisteneinstellungen

Bild zum Beitrag

Dort schaust du, ob es bei "infobereich" oder "Symbole" irgend einen Haken für Netzwerk gibt und ob dieser deaktiviert ist.

Vielleicht hat es sich aber auch nur hinter dem Pfeil hier versteckt:

Bild zum Beitrag

Als nächstes (wenn das nicht hilft), gehe in die Einstellungen und dort unter "Netzwerk und Internet" → Ethernet

Dort prüfst du den Status deiner Verbindung, ob dort die Kabelverbindung angezeigt wird etc.

Wenn auch das nicht hilft, müsste man weitersuchen und Windows versuchen zu reparieren. Wenn auch das nicht hilft, wäre eine Neuinstallation das beste.

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§ 2 Absatz 2 StVO:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Grundsätzlich musst du in einer Einbahnstraße zwar auch eher auf der rechten Seite fahren, aber da es keinen Gegenverkehr gibt, ist es auch nicht schlimm, wenn du etwas in der Mitte bist.

Wichtig ist es jedoch beim Abbiegen!

§ 9 Absatz 1 Satz 2 StVO:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Das bedeutet, wenn du geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen willst, bleibst du rechts, und wenn du nach links abbiegen möchtest, ordnest du dich so weit wie möglich links ein.

Achtung!

Das gilt nicht, wenn Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren dürfen. Das erkennst du daran, wenn beim Einfahren in die Einbahnstraße diese Schilder zu sehen sind:

Bild zum Beitrag

Dann ordnest du dich nur so weit nach links ein, dass ein Radfahrer (Gegenverkehr) problemlos links an dir vorbei kommt (ca. 2 Meter müssten reichen).

Viel Erfolg für die Prüfung! :)

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Sofern die Busspur nur für Busse erlaubt ist (Sonderfahrstreifen), hat dort außer Radfahrern (und Bussen natürlich) niemand etwas zu suchen. Der rechte Fahrstreifen ist links davon. Wenn man an der Stelle rechts abbiegen darf, dann vom rechten Fahrstreifen und nicht vom Sonderfahrstreifen.

Man muss dann Radfahrer und Busse durchlassen. § 9 Absatz 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.
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Die Regelung findet sich in § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Fußgänger haben also, wenn sie eine Straße an einer Kreuzung/Einmündung überqueren möchten, Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen, die zuvor parallel mit den Fußgängern gefahren sind.

Der Vorrang besteht nicht gegenüber Fahrzeugen, die auf der Querstraße, die der Fußgänger überqueren möchte, fahren und nicht abbiegen möchten. Siehe hierzu auch § 25 Absatz 3 StVO:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
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Es gibt einen Unterschied zwischen reinen Radwegen und Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer.

Radweg

Bei einem Radweg spricht man von Wegen, die ausschließlich für den Radverkehr freigegeben sind. Diese müssen mit dem entsprechenden Verkehrszeichen 237 in die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet sein.

Bild zum Beitrag

Es gibt natürlich auch die kombinierten Geh- und Radwege (entweder gemeinsam oder geteilt, Zeichen 240 oder 241), diese gelten ebenfalls als Radweg und sind benutzungspflichtig.

Bild zum Beitrag

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Wenn Wege mit diesen Schildern vorhanden sind, darf man mit dem Fahrrad nicht auf der Fahrbahn für die übrigen Fahrzeuge fahren.

Radschutzstreifen

Ein Schutzstreifen für Radfahrer befindet sich auf der Fahrbahn. Er stellt sogesehen einen eigenen Fahrstreifen für Radfahrer dar, weil er der Leitlinie zugeordnet wird.

Bild zum Beitrag

Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

Man erkennt den Schutzstreifen auch daran, dass er in der Regel deutlich schmaler als ein normaler Fahrstreifen ist und man mit dem PKW nicht drauf passen würde.

Wenn der Streifen mit einer durchgezogenen Linie und Zeichen 237 versehen ist, handelt es sich um einen Radweg, da er ja von niemandem sonst befahren werden darf.

Der Schutzstreifen zählt nicht als Radweg, weil er im Bedarfsfall auch mit anderen Fahrzeugen befahren werden darf.

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So kann man es sagen. Wenn du links abbiegst, verlässt du die Vorfahrtstraße und musst den Gegenverkehr von rechts durchlassen. Du hast aber dennoch Vorfahrt vor den Fahrzeugen, die aus der "Nebenstraße" von links kommen, da du dich selbst auf der Vorfahrtstraße befindest.

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