Wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist, ist des dann eine Ausfahrt?
Es geht mir darum ob ich dort parken kann oder nicht. Dort ist neben der Straße ein Gehweg mit einem hohen Bordstein. Daneben ist ein Haus mit einer kleinen alten Tür. Dort steht zwar dran Ausfahrt freihalten zum be und entladen, aber es sieht für mich nicht wirklich nach einer Ausfahrt aus, weil da niemals ein Auto reinkommt (von der Größe her und wegen dem Bordstein). Und das Schild an sich hat ja sowieso keine Bedeutung. Die Frage ist nur ob man es theoretisch als Ausfahrt sehen könnte.
3 Antworten
Schwierig zu beantworten, denn technisch gesehen passt hier ein Fahrrad mit Anhänger locker rein.
So wie das Auto im Bild steht, würde das Fahrrad jedoch trotzdem vorbei kommen.
Ich würde auf den ersten Blick jedoch auch gegen eine Einfahrt tendieren.
Das hat eher humorigen Charakter indem der Hausbesitzer sich -offenkundig erfolglos- versucht einen öffentlichen Parkplatz vor seinem Haus zu claimen.
Es gibt allerdings teils sogar -rechtlich grauzonig jedoch leider erlaubte- Varianten.
So hat unser Nachbar -ein paar Häuser weiter- bei seiner Ausfahrt, welche bei weitem breit genug war, jüngst seitlich noch einen Zaunpfosten sowie das zugehörige Zaunstück bis zum nächsten Pfosten weggemacht und diese somit um ~2 Meter verbreitert, wodurch er defacto den zuvor öffentlichen Parkraum davor nun für eigene Gäste frei hält. Dies auf Rückfrage bei der Stadt sogar berechtigt.
Er musste wohl lediglich auf Grundstücksseite bis dort noch ein paar Platten wie auf seiner sonstigen Ausfahrt hin legen damit es ProForma wirklich "nutzbarer" Ausfahrtbestandteil wurde.
Guten Tag,
kein abgesenkter Bordstein oder gezackte Markierung auf der Straße, kein Parkverbotsschild, somit keine Einfahrt. Du kannst da meiner Meinung nach parken.
Im Zweifel machst Du ein paar Fotos oder ein Video und schreibst eine E-Mail an das zuständige Ordnungsamt mit Anhang und fragst die.
Beste Grüße