Einbahnstraße einordnen?

3 Antworten

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§ 2 Absatz 2 StVO:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Grundsätzlich musst du in einer Einbahnstraße zwar auch eher auf der rechten Seite fahren, aber da es keinen Gegenverkehr gibt, ist es auch nicht schlimm, wenn du etwas in der Mitte bist.

Wichtig ist es jedoch beim Abbiegen!

§ 9 Absatz 1 Satz 2 StVO:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Das bedeutet, wenn du geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen willst, bleibst du rechts, und wenn du nach links abbiegen möchtest, ordnest du dich so weit wie möglich links ein.

Achtung!

Das gilt nicht, wenn Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren dürfen. Das erkennst du daran, wenn beim Einfahren in die Einbahnstraße diese Schilder zu sehen sind:

Bild zum Beitrag

Dann ordnest du dich nur so weit nach links ein, dass ein Radfahrer (Gegenverkehr) problemlos links an dir vorbei kommt (ca. 2 Meter müssten reichen).

Viel Erfolg für die Prüfung! :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
 - (Führerschein, Verkehr, Straßenverkehrsordnung)

K8tj8 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:42

Vielen vielen Dank und Dankeschön 🩷

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KevinHP  05.07.2024, 15:52
@K8tj8

Bitte, bitte und bitteschön! 😅😊

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In einer mehrspurigen Einbahnstraße ordnest man sich, wenn man links abbiegen will, rechtzeitig auf die linke Spur ein. Es gibt keine Festlegung, wieviele Kilometer vorher man dort sein muss.


K8tj8 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:06

Danke!

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Wenn man auf die Abbiegestelle in einer Einbahnstr. zu fährt, ordnet man sich links ein. Möglichst so, dass ein anderes Fahrzeug an dir vorbei rechts abbiegen könnte, wenn möglich.


K8tj8 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:06

Danke!

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