Muss ich als Rechtsabbieger Fußgängern immer Vorrang gewähren?

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Die Regelung findet sich in § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. […] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Fußgänger haben also, wenn sie eine Straße an einer Kreuzung/Einmündung überqueren möchten, Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen, die zuvor parallel mit den Fußgängern gefahren sind.

Der Vorrang besteht nicht gegenüber Fahrzeugen, die auf der Querstraße, die der Fußgänger überqueren möchte, fahren und nicht abbiegen möchten. Siehe hierzu auch § 25 Absatz 3 StVO:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Wenn du in eine neue Straße abbiegst musst du Fußgänger passieren lassen. Grundsätzlich ist dies sogar dann der Fall, wenn man einer abgeknickten Vorfahrtstraße folgt und beim "Abbiegen" einen Fußgänger hat, der die Straße überqueren möchte. An solchen Stellen findet man häufig Absperrungen wie Zäune oder Ketten die ein Überqueren an solchen Stellen verhindern sollen.

Kreuzungen ohne Ampel mit Fußgängerverkehr sind dafür in der Regel mit niedrigeren Geschwindigkeiten behaftet, meist 30, aber auch mal 50. Es ist allerdings so das man beim Abbiegen für gewöhnlich stark verzögern muss, entsprechend ist man gezwungen langsamer heranzufahren und hat so mehr Zeit und Möglichkeit Fußgänger und Co. passieren zu lassen.

Es gibt ein paar Regeln auf der Straße die hier und da durchaus für Verwirrung sorgen können, das mit der abknickenden Vorfahrtstraße ist eine, die andere sind Kreisverkehre.

Grundsätzlich lernt man Fußgänger, Radfahrer und Co. passieren zu lassen, dies trifft allerdings nur bei ausfahrenden Fahrzeugen immer zu. Bei einfahrenden Fahrzeugen hängt es davon ab, wie der Kreisverkehr tatsächlich aufgebaut ist.

Ein Kreisverkehr ohne Fußgängerüberweg bedeutet, nur ausfahrende Fahrzeuge müssen Vorrang gewähren. Bei einem Kreisverkehr mit Fußgängerüberweg müssen auch einfahrende Fahrzeuge Vorrang gewähren.

Fußgängerüberwege (auch Zebrastreifen genannt) sind da eine Regel die gerne missachtet wird (aber meist nicht von den Autos). Fußgängerüberwege bedeuten, man geht zu Fuß darüber und fährt diese nicht. Radfahrer und Co. müssen also vor dem Überqueren der Straße absteigen und ihr Fahrzeug entsprechend schieben. Auf einem Zebrastreifen hat man nur dann Vorrang wenn man zu Fuß drüber geht. Aber, es gibt da eine durchaus sinnvolle Ausnahme: Rollstuhlfahrer bzw. Personen die auf ein Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sind.

Wenn da jetzt ein Radfahrer kommt und nicht absteigt hat dieser zwar keinen Vorrang, allerdings hat man im PKW damit auch keinen Freifahrtschein um den Radfahrer über den Haufen zu fahren. Sollte es aber mal zu einem Unfall kommen ist dies dennoch ein entscheidendes Detail.

Ja, Fußgänger haben Vorrang, wenn sie deine Zielstraße überqueren.

Ja, du musst die vorbei lassen


"...dann könnte der nicht abreißende Fußgängerstrom in Innenstädten den gesamten Verkehr lahmlegen."

Irgendwann in den Nachtstunden wird sich spätestens eine Lücke auftun.

Bis dahin hast du zu warten, korrekt.