Klar , wenn ich die Politiker quatschen höre was sie alles so erzählen , leider checken es die wenigsten.

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https://www.123recht.de/forum/internetrecht-edv-recht-fernabsatz/Erotikgeschichten-im-Internet-__f506191.html

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Verbraucherzentrale anrufen , Termin ausmachen und dann sagen die dir was ihr tun könnt . Beratungsgebühr legt so zwischen 50-70 Euro

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Du hast n großes Problem und das ist das du keine Beweise hast . Mein Rat wäre (wenns zu Hause unerträglich ist ) mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen die helfen dir ganz bestimmt

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Ein polizist merkt sofort , wenn du nicht nüchtern bist , egal ob du dir mushrooms , Bier, cannabis oder sonstiges gegeben hast ,

Unbekannt sind die nicht , nur die Leute die die nehmen sind nicht in urbanen Gebieten unterwegs sonder in der Natur oder geben die sich zuhause mit paar aus der Schule , Uni, etc etc

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Es gibt auffrischungskurse in der fahrschule die helfen dir auch mit deiner Angst umzugehen, glaub mir man macht sich erst voll viele Sorgen und mit der Zeit kommt langsam die Sicherheit zurück;)

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Bei einer Anzeige musst du nicht 18 sein

Bei einem Strafantrag aber schon

Geh zur Polizei

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Leider ist das so das die polizei ihre Macht missbraucht, da kannst dich bei der dienstaufsichtsbehörde melden, aber die werden hinter deren Kollegen stehen , da wird keine Untersuchung oder so laufen. Die Kontrollieren sich selbst und die machen alles richtig in deren augen

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Wenn jemand dich dumm anguckt , dann mach deine Augen ganz weit auf , dann wissen die das du nicht wie die anderen bist petzen sagt schon einiges über die person selbst aus wenn dein Chef klug ist ,dann wird er ihr sagen das die auf ihre arbeit schauen sollte und nicht das was andere tun

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Nein ein schlagring ist eine verbotene Waffe genauso wie ein totschlagen damit verstoßen die gegen das waffengesetz 42 a . Ich würde es sofort bei der polizei anzeigen und dem Direktoriat schildern.

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Unter diesen Voraussetzungen kannst du die löschen lassen

https://www.anwalt-jochmann.de/erkennungsdienstliche-behandlung/#:~:text=Ja%2C%20Sie%20k%C3%B6nnen%20die%20L%C3%B6schung,eingestellt%20wurde.

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Menschen mit Behinderungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Gesundheit/Krankheit/VersichertePersonen/versichertepersonen_node.html#:~:text=Menschen%20mit%20Behinderungen%20sind%20in,Einrichtungen%20in%20Heimarbeit%20t%C3%A4tig%20sind.

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Ja hat aber rechtlich kein Bestand, erst ab dem 4 Tag wird es böse

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https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/#:~:text=Enth%C3%A4lt%20Dein%20Arbeitsvertrag%20keine%20eigene,622%20Abs.%201%20BGB).

Nein , finde das iwie komisch von deinem Arbeitgeber das das so im vertrag stehen soll . Vllt irre ich mich und es gibt Ausnahmen ...

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Bist du in der Gewerkschaft von IG BAU ? Die können dir da sicherlich weiter helfen , damit sparst dir ne Menge Kohle wenn zur Verhandlung kommt , aber will wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen

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Wenn du sie zuhause getragen hast , würde nichts dagegen sprechen, Kollege arbeitet bei JD und der meint man sollte schuhe erst zuhause anprobieren, denn wenn du raus gehst dann sammeln die sofort schmutz und das sieht ein schuhverkäufer sofort

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Bei mir waren es sogar 150 Euro , da ich aber zu der Zeit kurz vor meiner Ausbildung stand wurde ich nicht verurteilt , stand aber unter Beobachtung, weil ich mit meiner Art und meiner Anmerkung für meine Zukunft (ausbildung) Punkten konnte . Dann hab ich noch paar Mahnende Worte von der richterin in den Schädel eingetrichtert bekommen und Ense. Anwaltskosten musste ich natürlich selbst zahlen und das war wohl auch die Intention der richterin , das ich halt eine Art Strafe zahle und sich sowas nie lohnen würde .

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