Auf ärztlichen Rat dem Arbeitsplatz Kündigen und Trotzdem droht eine Sperrzeit?

3 Antworten

Bist du in der Gewerkschaft von IG BAU ? Die können dir da sicherlich weiter helfen , damit sparst dir ne Menge Kohle wenn zur Verhandlung kommt , aber will wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gemanos 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 21:02

Habe eine Rechtsschutz.

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Bevor eine Sperrzeit verhängt wird, mußt Du "angehört" werden.

Sollte dennoch eine Sperrzeit verhängt werden, kannst Du ihr widersprechen.

Notfalls müssen die Sozialgerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Gemanos 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 21:07

Ok dass heißt nicht kündigen? Will mir ja den ganzen S.... sparen. Mein Behandelnder Arzt sagt dass ich erheblich beeinträchtigt bin und die Arbeit nicht ausführen kann. Bin seit 8 Monat Arbeitsunfähig und kann den solange nehmen bis ich ausgesteuert werde. Ich will mir und dem Arbeitgeber eine Erleichterung machen. So komme ich nicht weiter als Fliesenleger mit 5 Facher Arthrose sowieso nicht. Ich glaube das beste ist dass ich ein Rechtsanwalt in Anspruch nehme. Ich befürchte irgendein A. von der Agentur für Arbeit wird der Meinung sein dass ich hätte nicht kündigen dürfen und dann habe ich den Ärger.

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Agamemnon712  22.06.2024, 06:29
@Gemanos

Ich würde Dir empfehlen, nicht eigenmächtig zu kündigen.

Zumindest nicht vor vorheriger anwaltlicher Konsultation.

irgendein A.

Du meinst vermutlich einen Mit- bzw. einen Sachbearbeiter.

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Der Gesetzgeber sieht eine Sperre in deinem Fall nicht vor.

Du kündigst deine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen und stellst anschließend deinen Antrag auf ALG I.

Dem Antrag legst du all deine ärztlichen Befunde ein, die belegen, dass du aufgrund nachlassender Belastbarkeit deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.


Gemanos 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 11:02

Ja am Telefon sagte der von der Agentur für Arbeit Sperrzeit kann Man nie ganz ausschließen. Ggf. Würden Man sagen warum Man nicht im Betrieb versucht hat dass Man was anderes als Fliesenleger macht. Ich will ja die Kündigung deswegen nicht aussprechen.

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AufGleichstand  20.06.2024, 11:15
@Gemanos

Die Sachbearbeitenden bei der Agentur für Arbeit sind nicht immer die ehrlichsten. Du musst dir keine Sorgen bezüglich einer Sperre machen. Notfalls reichst du einen Widerspruch bei der Agentur für Arbeit und gegebenenfalls, sofern eine Notlage durch die Sperre herbeigeführt wird, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht ein.

Ich gehe stark davon aus, dass dir dein Betrieb keine andere Stelle als die des Fließenlegers geben kann. Abgesehen davon wird die Agentur für Arbeit nicht ermitteln können, ob dir der Arbeitgeber eine andere Stelle vermitteln kann beziehungsweise hat.

Ich komme aus einem Elternhaus und einer Familie, die häufig Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters bezogen haben. Ich selbst war auch eine Zeit lang im Leistungsbezug. Ich habe dahingehend schon einige mal meine Familie vertreten sowie in eigener Angelegenheit Konflikte geklärt.

Mit dem von dir geschilderten Sachverhalt ist eine Sperre undenkbar.

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