Erotikgeschichten schreiben strafbar?

8 Antworten

Guten Tag!

Erotische Geschichten fallen durchaus unter die Kunstfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3 S. 1 GG. Ist im Endeffekt wie bei Büchern, in denen erotische Geschichten oder intime Erlebnisse/Neigungen niedergeschrieben werden. Pornografie ist somit Teil der Kunstfreiheit. Diesbezüglich kann ich Ihnen zum Lesen die Mutzenbacher-Entscheidung empfehlen, in der es um die Frage ging, ob ein pornographischer Roman unter die Kunstfreiheit fällt (vgl. BVerfGE 83, 130 - Josephine Mutzenbacher).

Strafrechtliche Probleme bestehen, wenn es sich um Texte handelt, die einen Kinder-, Gewalt- oder Tierpornographischen Inhalt darstellen und für Minderjährige zugänglich sind. Zu den Inhalten im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB gehören neben Fotos und Videos somit auch geschriebene Texte. Eine solche Verbreitung beziehungsweise Veröffentlichung wäre nicht mehr von der Kunstfreiheit umfasst und könnte eine strafbare Handlung nach etwa § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB / § 184a Nr. 1 StGB darstellen. Es kollidiert nämlich mit dem Kinder- und Jugendschutz.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

100 % in D strafbar ist das Verbreiten harter Pornografie (Gewalt, Kinder, Tiere).

Dann ist bei einfacher Pornografie das Zugänglichmachen für Minderjährige strafbar. Wenn die Seite, auf die Du hochlädst, keinen Schutz gegen Minderjährige hat, kann das strafbar sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – mein Job

das meiste was ich (beruflich) als angebliche Erotikgeschichten lesen musste, war vulgärer Mist und hatte mit Erotik soviel zu tun wie eine Kuh mit Walzertanzen und die meisten die Andere zum interagieren aufforderten, waren nur verklemmte Voyeure, was auf Dich sicherlich nicht zutrifft.

Der Rest war im wesentlichen strafbar.

Solange die Beteiligten Figuren volljährig sind, ist es nicht strafbar. u.U. ist aber eine Altersverifikation der Leser notwendig.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, ist legal, aber bei illegalen Pornos wäre Vorsicht geboten


Eckengucker  23.06.2024, 14:16

Jugendschutz... der Zugriff muss verifiziert werden, Personen unter 18 dürfen keinen Zugriff darauf haben..... zumindest theoretisch.

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