Strafe betrug?

3 Antworten

Guten Tag!

Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei einem Vermögensschaden in Höhe von 70€ bewegt es sich oberhalb der Bagatellkriminalität, die nach der Rechtsprechung bis 50€ liegt, eine Einstellung des Verfahrens nicht unwahrscheinlich ist. Dies liegt hier eher nicht vor.

Es kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, wenn festgestellt wird, dass nach der Gesamtwürdigung der Umstände die Persönlichkeit des Täters einem Jugendlichen gleichgestellt ist (vgl. § 105 Abs. 1 JGG). Mit 18 Jahren gilt man nach dem JGG nämlich als Heranwachsender. Ist dem so, könnten entweder

  • Sozialstunden verhängt werden oder
  • ggf. eine Einstellung nach § 153 StPO

folgen. Im Erwachsenenstrafrecht wäre es höchstens eine Geldstrafe.

Das entscheidet letztlich der Richter nach Sach- und Rechtslage in seinem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Da du noch nach Jugendstrafrecht bestraft wirst und bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird (z.B. Geldauflage oder Sozialstunden).

Denkbar wäre auch ein Strafbefehl in Form einer geringen Geld- oder Bewährungsstrafe.


maxi334 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 23:59

okay dankeschön, aber zur gerichtsverhandlung kommt es aufjedenfall nach einer anklageschrift, oder?

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CusterXIX  20.06.2024, 00:06
@maxi334

Wie ich bereits sagte, halte ich einen Strafbefehl ebenfalls für denkbar. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Im Jugendstrafrecht bzw. bei leichter Kriminalität, wird das Strafbefehlsverfahren häufig angewendet. Es handelt sich um ein vereinfachtes, schriftliches Verfahren. Das bedeutet, dass die Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung erfolgt. Deine Strafe wird dir dann schriftlich zugestellt.

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maxi334 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 00:16
@CusterXIX

Tut mir leid wenn ich etwas zu viel frage, aber in der anklage schrift stand auch drin, dass die Eröffnung der öffentlichen Hauptverhandlung beantragt wurde.Damit ist doch eine gerichtsverhandlung gemeint, oder?

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CusterXIX  20.06.2024, 00:53
@maxi334

Alles in Ordnung. Ja, damit ist eine Gerichtsverhandlung gemeint. Es kommt darauf an, ob das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt (Eröffnungsbeschluss). In den allermeisten Fällen wird die Anklage zugelassen. Ausnahmen sind eher selten.

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maxi334 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 06:19
@CusterXIX

Okay, also kann ich mit einer milden Strafe rechnen.Ich danke dir für deine Hilfe.

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Bei mir waren es sogar 150 Euro , da ich aber zu der Zeit kurz vor meiner Ausbildung stand wurde ich nicht verurteilt , stand aber unter Beobachtung, weil ich mit meiner Art und meiner Anmerkung für meine Zukunft (ausbildung) Punkten konnte . Dann hab ich noch paar Mahnende Worte von der richterin in den Schädel eingetrichtert bekommen und Ense. Anwaltskosten musste ich natürlich selbst zahlen und das war wohl auch die Intention der richterin , das ich halt eine Art Strafe zahle und sich sowas nie lohnen würde .


Gogosativa  20.06.2024, 01:37

Aber kommt halt immer auf den Richter an , würde ich sagen bin dann nie iwie weiter aufgefallen

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maxi334 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 06:20
@Gogosativa

wie viel hast du für deinen anwalt bezahlt?

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maxi334 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:41
@Gogosativa

da hol ich lieber keinen und mache sozialstunden

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