Was heißt?

6 Antworten

Fuer Deutschland gilt das Folgende:

  • Wenn es nur im Arbeitsvertrag steht, nicht aber auch in einem anzuwendenden Tarifvertrag, gilt es nur fuer den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann dann fristlos kuendigen. Der Arbeitgeber muss jedoch die gesetzlichen Kuendigungsfristen einhalten.
  • Steht es aber in einem anzuwendenden Tarifvertrag, gilt es fuer beide Seiten (ich habe aber noch nie von einem Tarifvertrag mit einer solchen Regelung gehoert).
  • Handelt es sich jedoch gar nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Ausbildungsvertrag und soll die Regelung dann auch nur fuer die Probezeit gelten, entspricht sie der gesetzlichen Regelung und gilt fuer beide Seiten.

Prinzipiell ist es ungültig.

Aber, nachdem es Dich besser- und nicht schlechter stellt, würde ich es probieren. Wäre es anders rum - der AG kündigt Dich - ist es jedenfalls ungültig.

Aber "ja", richtig verstanden.

Wenn dies im Arbeitsvertrag steht so ist das

ungültig.

Siehe die einzig richtige Antwort von kuestenflueger


dann gilt automatisch das gesetz !

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


DerCaveman  20.06.2024, 15:29

Nicht fuer eine Kuendigung durch den Arbeitnehmer und fuer eine durch den Arbeitgeber nur, wenn es sich nicht um eine tarifvertragliche Regelung handelt.

Sollte es gar um ein Ausbildungsverhaeltnis gehen und diese Regelung nur fuer die Probezeit gelten, entspraeche sie sogar der gesetzlichen.

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