Krankenversichert?

1 Antwort

Menschen mit Behinderungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Gesundheit/Krankheit/VersichertePersonen/versichertepersonen_node.html#:~:text=Menschen%20mit%20Behinderungen%20sind%20in,Einrichtungen%20in%20Heimarbeit%20t%C3%A4tig%20sind.