Werden Fingerabdrücke auch für die Vergangenheit abgeglichen? (Erkennungsdienstliche Behandlung Polizei)?
Hey
wenn ich in der Vergangenheit (Jahre vorher) eine Straftat begangen habe und ich dann Jahre nach dieser Straftat eine erkennungsdienstliche Behandlung machen muss und Finger Abdrücke abgeben muss bei der Polizei, aufgrund einer anderen Straftat, oder dem Verdacht einer Straftat. Werden diese dann auch mit vergangenen möglichen Straftaten abgeglichen ? Oder ist dies nur für eine aktuelle Ermittlung oder zukünftige Ermittlungen wichtig/bekannt ?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Jap, das werden sie.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Unter diesen Voraussetzungen kannst du die löschen lassen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Gogosativa
22.06.2024, 12:24
@Gogosativa
Man darf dir was in der Vergangenheit passiert ist nicht ein ganzes Leben vorwerfen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gogosativa
22.06.2024, 12:27
Sorry , hab deine Nachricht jetzt erst richtig gelesen
https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html