Zahlen versicherungen bei Mord?

2 Antworten

Handelt es sich bei der Todesursache um Mord, wird zunächst mit der Zahlung der Versicherungssumme gewartet, bis der Fall geklärt ist. Sollte der Begünstigte unschuldig sein, wird die Summe ausgezahlt. Ist er jedoch der Mörder, beziehungsweise bleibt der Mord ungeklärt, erfolgt keine Leistung.

https://www.schnittker-versicherungsmakler.de/faq/risikolebensversicherung/wann-zahlt-eine-risikolebensversicherung-nicht/

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn der Todesfall nicht vollends aufklärt werden konnte. So muss nach einem Mord erst geklärt sein, wer der Mörder ist. Sollte die Aufklärung des Mordes jedoch eingestellt werden, kann der Versicherer die Auszahlung der Todesfallsumme verweigern.

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/risikolebensversicherung-zahlt-nicht


Waterfight 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 12:12

Aber der Berechtigte kann ja vor gericht gehen gegen die Versicherung

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Eckengucker  21.07.2024, 12:20
@Waterfight

Wir reden rein über die Theorie. Das war zudem nicht Teil der Frage. Klagen kann man auch zivilrechtlich gegen fast alles. Die Frage ist nur, ob das Sinn macht, gegen die Rechtsabteilung einer Versicherung braucht man gute Geschütze.

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Hatte persönlich noch nicht das Vergnügen. Es mag sein, dass die Versicherung bei Mord einen Versicherungsbetrug ausschließen möchte. Aber es gibt weder Ausschlussklauseln für Tod durch Fremdeinwirkung (abgesehen von Tod durch ABC-Waffen), noch besteht ein Zurückbehaltungsrecht der Versicherung bis der Mord aufgeklärt ist. Da die Aufklärungsquote bei Mord in Deutschland deutlich oberhalb von 90 % liegt (10-Jahres-Tiefstwert 2022: 94,8 %), kommt das ohnehin nicht häufig vor. Die Versicherung wird in der Regel spätestens dann zahlen, wenn ein nettes Anwaltsschreiben eintrifft. Denn ohne Beweise dafür, dass der Leistungsberechtigte der Täter ist, hat die Versicherung schlechte Karten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Waterfight 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 14:58

Ok also das stimmt nicht?

Handelt es sich bei der Todesursache um Mord, wird zunächst mit der Zahlung der Versicherungssumme gewartet, bis der Fall geklärt ist. Sollte der Begünstigte unschuldig sein, wird die Summe ausgezahlt. Ist er jedoch der Mörder, beziehungsweise bleibt der Mord ungeklärt, erfolgt keine Leistung.

https://www.schnittker-versicherungsmakler.de/faq/risikolebensversicherung/wann-zahlt-eine-risikolebensversicherung-nicht/

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn der Todesfall nicht vollends aufklärt werden konnte. So muss nach einem Mord erst geklärt sein, wer der Mörder ist. Sollte die Aufklärung des Mordes jedoch eingestellt werden, kann der Versicherer die Auszahlung der Todesfallsumme verweigern.

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/risikolebensversicherung-zahlt-nicht

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Wikifreak  22.07.2024, 13:34
@Waterfight

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, ist in solchen Fällen immer eine Einzelfallentscheidung. Und es kann durchaus sein, dass die Versicherung die Zahlung im Einzelfall verweigert. Ob berechtigterweise oder nicht.

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