Darf mein Versicherungs-Makler ohne mein Wissen und Einverständnis in meinem Namen Vertrag abschließen, der zu meinem Ungunsten ist?

Seit ca. 15 Jahren habe ich einen Versicherungs-Makler. Erstmals letztes Jahr im Sommer 2014 wurde er tätig und hat "ohne mein Wissen, und ohne Rücksprache mit mir, klamm heimlich" meine langjährig bestehende Wohngebäude-Versicherung gekündigt. Bin aus allen Wolken gefallen, als ich ein Schreiben meiner Versicherung mit der Kündigungsbestätigung bekam. Ich wütend meinen Makler angerufen, der meinte: alles nur zu meinem Vorteil. Meine derzeitige fast 15-jährige Versicherung sei zu teuer wegen zukünftiger Preiserhöhung, darum hat er für mich freundlicherweise gekündigt und mich woanders neu versichert. Sein Versprechen, sogar schriftlich, zum selben Preis wie vorher aber mit viel besseren Leistungen. Na gut dachte ich, Begeisterung pur. Anfang dieses Jahres habe ich mal nachgefragt, wo bleibt meine Rechnung, meine neuen Unterlagen etc. Er meinte, kommt alles irgendwann, ich soll mich nicht sorgen, ich hätte trotzdem Versicherungsschutz. Jetzt, vor 2 Tagen kamen die Unterlagen samt Rechnung an. Horror pur. Ich muss für die neue Versicherung jetzt 22% mehr Prämie bezahlen, als bei meiner alten Versicherung. Da stehen Sachen im Vertrag, die brauche ich gar nicht. Gleichzeitig teilt mein Makler mit, dass die neue Versicherung auf Dauer auch viel zu teuer ist, er beabsichtigt einen 2. erneuten Vertragswechsel "die neue Versicherung" unterjährig wieder anderweitig zu platzieren. Ich glaube, der Makler handelt nur in seinem eigenen Provisions-Interesse (seine Provision kriegt er natürlich von den Versicherungs-Gesellschaften). Frage: Muss ich die hohe Rechnung bezahlen, kann ich den Vertrag welchen er in meinem Namen gemacht hat, anfechten, kann ich den Makler zwingen, dass er den Vertrag wieder storniert, oder den Makler anzeigen, etc. ...? Ich hab mal über Versicherungs-Vergleichsportale gegoogelt, wenn ich selber meinen Vertrag online abschließen würde, bekomme ich Traumpreise. Ich fühle mich abgezockt von diesem Maklerbüro. Dürfen alle Makler walten und schalten wie sie wollen? Da alles noch sehr frisch ist, habe ich weder Makler noch die neue Versicherung kontaktiert (bin auch viel zu wütend, erst Rat einholen) Ich hoffe hier auf etwas Hilfe, gute Tipps und Ratschläge, gibt ja auch noch Verbraucherschutz und Anwalt. Was tun mit diesem "Abzocker-Maklerbüro" ??? Im voraus vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe !!! Freue mich sehr über viele hilfreiche Antworten...

Wohngebäudeversicherung, Kündigung, Versicherung, Recht, Vertrag, Abzocker, Provision
Hagelschade Hausdach

Hallo zusammen,

wir haben zur zeit folgendes Problem / eig. sind es bis jetzt nur ungeklärte Fragen:

Wir wohnen im Süden Deutschlands und letzten Sonntag waren wir , wie vile andere auch, von einem massiven Hagelsturm betroffen. Die Billanz hiervon waren diverse zertrümmerte Wintergartenscheiben, Fenster, Kamienverkleidungen etc. Das schlimmste ist jedoch das Hausdach bei welchem halbseitig ca. 150 Dachziegel zerstört wurden. Dies hatte zur Folge das diverse Wände und Decken (Riegips) nass sind. Momentan stellen wir uns aber nun hauptsächlich die frage wie das mit dem Dach geregelt wird. Hier ein paar Fakten dazu:

  • Dach wurde in den späten 70ern mit Tonziegeln eingedeckt
  • Ziegel sind nicht mehr erhältlich , es gibt einen eventuell passenden Ersatzziegel (Form und Größe) der allerdings nicht in der jetztigen Dachfarbe Altbraun sondern in Antrazit oder diversen Rottönen hergestellt wird.
  • Dach ist ungedämmt

Daher unsere Fragen: Was für Abstriche muss man hier im Versicherungsfall machen ? Reperatur mit Ziegeln in einer anderen Farbe ? Dach halbseitig neu ? Uns wäre es natürlich am liebsten wenn das Dach komplett neu eingedeck würde damit die Optik des Hauses erhalten bleibt. Besteht darauf eine Chance ?

Bis jetzt war noch kein Gutachter vor Ort und das Dach ist notdürftig mit Planen abgedeckt. Ich wäre dankbar um jede Antwort bevor der Gutachter kommt damit ich mich schoneinmal darauf einstellen kann bzw. weiß was machbar ist und was nicht.

Danke im Voraus !

Gruß Moritz

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Hagel, Schaden, Unwetter
Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

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Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche
Rohrbruch - Welche Versicherung haftet

Hallo zusammen,

folgende Problematik liegt vor, zunächst erst mal kurz meine Geschichte:

Vor 1,5 Jahren habe ich ein Haus gekauft. Letzte Woche habe ich mit Hilfe einer Kamera festgestellt, dass unter der Garage mehrere Brüche im Abwasserrohr sind. Auf die Idee mit der Kamere bin ich gekommen, da auf einmal in einer der Garagen (Doppelgarage) der Boden weggebrochen ist. Sieht für mich sehr nach unterspült aus. Das Hauptabwasserrohr läuft vom Haus aus unter der Garage entlang zum Kanal, die Garage ist etwa 1,5 m vom Haus entfernt, nur ein schmaler gang trennt Haus und Garage. Ich hoffe ich habe alle nötigen Infos gebracht. Wenn nicht, bitte einfach nachfragen.

Jetzt meine Frage(n):

  1. Ich habe im Internet nachgeforscht. Ich gehe davon aus, dass die Garage auf jeden Fall mit zur Wohngebäudeversichrung zählt. Ist das korrekt?

  2. Auch habe ich herausgefunden, dass die Versicherung ausschließlich nur Brüche von Rohren abdeckt, keine losen Verbindungen oder Wurzeleinwüchse etc. Ist das auch korrekt.

  3. die eigentliche Hauptfrage ist: Ich meine mal gelernt zu haben, dass jetzt noch die Versicherung des Vorbesitzers zahlen müsste (bis zu 5 Jahre), da der Schaden schon vor mehreren Jahren entstanden ist, also weit bevor ich das Haus gekauft habe, selbst wenn die Gewährleistung von Sachmängeln durch den Vorbesitzer im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Davon gehe ich einfach mal aus, da so eine Unterspülung ja nicht von heute auf morgen entsteht.

Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne belehren. Ist am Ende doch meine Versicherung zuständig, da der Schaden erst vor eine Woche entdeckt wurde?

Kann mir irgendjemand sagen, ob ich irgendwie die Chance habe den Schaden erstattet zu bekommen? Mit arglister Täuschung oder so brauche ich wohl garnicht anzufangen, wie sollte der Vorbesitzer das Wissen. Ich will das in diesem Fall auch Niemanden unterstellen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

KnutKnutsen5559

Wohngebäudeversicherung, Haftung, Hauskauf, Rohrbruch, Wasserschaden