Mein Wagen war 10/23 HU-/AU-fällig. Ich wusste, dass (zuvor!) noch einige Arbeiten vorzunehmen waren. Daher machte ich für Mitte 10/23 einen Werkstatt-Termin mit der Bitte, diese (nötigen) Arbeiten vor der HU in der WS zu machen. Am Tag der Abgabe wurde mir gesagt, dass ich andernorts erst eine Motorwäsche machen sollte (wegen undichter Ventildeckeldichtung). Gesagt, getan. Am 30.10. stellte ich das Auto erneut in die Werkstatt, die Arbeiten wurden nicht gemacht, der Wagen fiel dort in der WS prompt durch die HU. Nun rief ich 11/23 die Werkstatt an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Mir wurde mitgeteilt, dass man die Arbeiten nun endlich in der kommenden Woche vornehmen will und der Wagen bis dahin auf der Strasse (öffentlich) in Nähe der Werkstatt steht. Mit abgelaufener HU. Wer haftet finanziell nun bei einer Anzeige? Sicher wieder der Halter, auch, wenn er für die abgelaufene HU nichts kann?
Wer haftet bei abgelaufener HU?
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