hallo, durch Fugenrisse in der gefliesten Duschwand ist mit der Zeit Wasser in die Decke eingedrungen. Im gutefrage.net habe ich folgendes Urteil gefunden: Leitungswasserschaden wegen undichter Silikonfugenabdichtung in Duschkabine Ein Schaden an einem Gebäude, der dadurch entsteht, dass durch eine undichte Silikonfugenabdichtung zwischen Duschtasse und gefliester Seitenwand der Duschkabine in das Mauerwerk eindringt, fällt unter den Versicherungsschutz gegen Schäden durch Leitungswasser nach den WSGB 98. (Leitsatz der Redaktion) AG Düsseldorf, Urt. v. 27.9.2001 - 42 C 9839/01.

Haftet die Wohngebäudeversicherung demnach auch für Schäden, die durch Undichtigkeiten aufgrund von Rissen in Fliesenfugen?

Danke im Voraus für die Hilfe