Mietkauf unter Verwandten

Hallo zusammen

Habe im Internet jetzt schon einiges gelesen und ein Teil meiner Probleme schon beantworten können, jedoch noch nicht alles. Deshalb beschreibe ich mein Problem jetzt einfach mal und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Mein Neffe (25) hat vor ein Haus zu Kaufen jedoch bekommt er von mehreren Banken keinen Kredit weil sein Netto Einkommen noch nicht reicht/ reichen würde. Er hat einen Dienstwagen, einen guten Job und bekommt in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen. Des weiteren betreibt er Landwirtschaft im Nebenerwerb mit unregelmäßigen einnahmen.

Nun haben wir vor das ich das Haus kaufe und dann an ihn per Mietkauf verkaufe.

(Bitte keine Antworten wie wenn er von der Bank kein Geld bekommt funktioniert das so auch nicht)

Für die Mietzeit besteht ein Mietvertrag, dessen Raten wir zu 100% auf denn Kaufpreis anrechnen wollen inkl. Zinsen. Also bekomme ich Mieteinnahmen welche ich versteuern müsste, sind diese aber gleich oder niedriger meines Bankdarlehns muss ich sie nicht versteuern da ja keine Einnahme!?

Die Grunderwerbssteuer wird jetzt aufjedenfall beim Kauf der Immobilie fällig, richtig!?

Nach 20 Jahren Miete haben wir z.B. eine Restschuld von 20.000€ als Kaufsumme (vorher im Mietkaufvertrag festgehalten) auf diese wird dann wieder Grunderwerbssteuer fällig, jedoch erst am Tag der Überschreibung in 20 Jahren, richtig !?

Gibt es bei dem Kaufpreis eine summe nach unten die nicht Unterschritten werden werden darf, wie etwa 5000€ oder gar nur 1000€ als Kaufpreis?

oder könnte man auch den Kauf komplett über die Miete laufen lassen und dann das Haus im Grundbuch nur umschreiben lassen?

Habe ich bei diesem Mietverkauf dann trotzdem denn gleichen Steuervorteil wie beim normalen Vermieten, bis zu dem Tag wenn der Kaufvertrag in kraft tritt ? (wäre gut, da wir dann weniger Zinsen an meine Neffen übertragen müssten, da ich ja dann am Jahresende auch etwas davon habe.)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mietkauf, Steuern, grunderwerbssteuer, Hauskauf, Steuervorteil
Ex- Freundin aus dem Grundbuch austragen. Fallen Kosten ausser den Notar und Gerichtsgebühren an?

Liebe Community,

prinzipiell gibt es einige Informationen zu diesem Sachverhalt im Internet. Dennoch finde ich widersprüchliche Informationen und bevor ich einen Anwalt für Steuerrecht aufsuche kann mir vielleicht auch jetzt schon jemand die Sorgen nehmen. Es geht um folgenden Fall:

2012 haben meine jetztige Ex-Freundin und ich ein Haus gebaut. Der Kredit (ca. 250 000 Euro) läuft auf uns beide und auch im Grundbuch stehen wir beide. Dennoch ist es so, dass ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe. Bei unserer Trennung vor 2 Jahren haben wir alles sachlich geregelt und es bestehen keinerlei Verfplichtungen zwischen uns mehr. Es geht also nur noch darum, dass sie aus dem Grundbuch und aus dem Kredit kommt. Mit der Bank ist schon alles geregelt und wir könnne den Kredit auf mich umschreiben sobald das mit dem Grundbuch geregelt ist.

Damals habe ich auch den Notar vom Kauf des Grundstückes augesucht und der schockierte mich mit der Aussage, dass Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Hauses anfallen wird. Seit dem habe ich die knapp 10.000 Euro vor Augen. Jetzt wollte ich das Thema nochmal angehen und habe im Internet und in diesem Forum recherchiert. Die Frage wurde öfters gestellt aber in den seltensten Fällen wird von Grunderwerbssteuer berichtet. Auf einer Anwaltsseite habe ich von §23 gelesen, dass sowieso keine Steuer anfällt wenn das Haus in den letzten Jahren privat genutzt wurde.

Was ist denn jetzt richtig? Wird Grunderwerssteuer/Schenkungssteuer anfallen oder kann ich das umgehen?

Vielen Vielen Dank KE

Steuern, Grundbuch, grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer
Zwangsversteigerung - Kaufvertrag - Auflassungsvormerkung?

Hallo,

Es geht darum, dass ich einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen habe, jedoch möchte ich diese Immobilie nicht mehr kaufen aus Gründen die mit dem Verkäufer, dem Inhalt Kaufvertrages sowie des Zustandes der Immobilie zusammenhängen.

Hierbei muss ich anmerken, dass bereits eine Auflassungsvormerkung in Gunsten meines Namens im Grundbuch eingetragen worden ist.

Da der Eigentümer scheinbar Schulden bei der Bank hat (wie ich erfahren habe, hat er eine sehr lange Zeit den Kredit nicht mehr getilgt), wo er selbst damals den Kredit aufgenommen hatte, wurde jetzt eine Zwangsversteigerung seitens der Bank angeordnet. Auch wird die Immobilie zurzeit von einem Zwangsverwalter verwaltet.

Des Weiteren wurde noch keine Einigung zwischen dem Eigentümer und mir über eine Rückabwicklung getroffen. Eine Einigung halte ich mittlerweile auch für sehr unwahrscheinlich, da der Eigentümer wirklich ein sehr schwieriger Mensch ist.

Meine Frage ist nun, würde eine Zwangsversteigerung den Kaufvertrag für Ungültig erklären? Was würde mit der Auflassungsvormerkung passieren? Muss ich trotzdem, wenn die Zwangsversteigerung stattfindet eine Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zahlen?

Und hat der Eigentümer trotzdem noch das Recht, den Kaufvertrag durchzusetzen, obwohl eine Zwangsversteigerung angeordnet worden ist?

 

Recht, Kaufvertrag, grunderwerbssteuer, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen